Jetzt für Morgen – Bildungspolitik im grün-schwarzen Koalitionsvertrag

Die Landtagswahl in Baden-Württemberg vom 14. März 2021 hat eine Koalition aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU hervorgebracht. Die Grundlage der Regierungsarbeit von 2021 bis 2026 bildet der Koalitionsvertrag, auf den sich die beiden Parteien verständigt haben. Der Koalitionsvertrag trägt den Titel „Jetzt für Morgen. Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“. Im Folgenden lesen Sie Kapitel 5 des Vertrages, welches die bildungspolitischen Ziele und Maßnahmen der Landesregierung definiert. Unterhalb des Textes finden Sie das Kapitel und den gesamten Koalitionsvertrag auch zum Download.

 

FRÜHKINDLICHE BILDUNG UND SCHULE
LERNEN MIT PERSPEKTIVE: FÜR DIE BESTE BILDUNG FÜR ALLE

Für ein ganzheitliches Verständnis von Leistung und Bildung – mit konsequenter Qualitätsentwicklung zurück an die Spitze: Zwei Leitziele sind Grundlage der Bildungspolitik in der Legislatur 2021 bis 2026. Sie stehen für einen zukunftsfähigen Bildungsaufbruch, einen durchgängigen Qualitätsanspruch und ein umfassendes Bildungsverständnis. Unser Anspruch ist, bestmögliche Bildungschancen und Lernbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler zu bieten. Auch für die Bildung sind die gesellschaftlichen Veränderungen, die zunehmende Digitalisierung und die Folgen der Corona-Pandemie eine große Herausforderung.

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation stehen sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen auch in diesem Kapitel unter Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet: Erst wenn es wieder finanzielle Spielräume gibt, können ausgewählte Maßnahmen – eventuell in Stufen – umgesetzt werden. Ordnungspolitische und nicht finanzrelevante Maßnahmen sind davon nicht berührt.

A. BILDUNGSPOLITISCHE GRUNDZIELE
Chancengerechtigkeit verwirklichen

Bildungschancen und Bildungserfolg dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Wir wollen – wie es die Landesverfassung vorschreibt – die Potenziale aller Kinder, aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer wirtschaftlichen Lage bestmöglich erschließen. Dabei gilt es jede und jeden optimal zu fördern und zu fordern: Unser Ziel ist bestmögliche Bildung für jede und jeden.

Wir wollen, dass der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen nicht von ihrer Herkunft abhängt. Unser Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards erreichen: Niemand darf zu einem Bildungsverlierer werden. Nur wenn wir den noch zu hohen Anteil an Schülerinnen und Schüler reduzieren, die diese Standards nicht oder nur knapp erreichen, können wir die individuelle Teilhabe sowie die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes sichern.

Wir bekennen uns ausdrücklich zur Stärkung der Exzellenz: Wir wollen den international wie national noch zu geringen Anteil an leistungsstarken Schülerinnen und Schülern vergrößern. In der digitalen Wissensgesellschaft entstehen neue anspruchsvolle Berufe für Hochqualifizierte. Daher muss Begabungsförderung 15 bis 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler erreichen und dabei auch neue, digitale Wege beschreiten.

Wir streben eine durchgehende, individuelle und digitalgestützte Förderdiagnostik als Voraussetzung für eine entsprechende Förderung an.

Impulse und Entscheidungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung orientieren wir an wissenschaftlichen Erkenntnissen und verlässlichen Daten. Leitend sollen dabei auf allen Ebenen Evidenzorientierung und Bildungsmonitoring sein: von der Individualebene der Schülerinnen und Schüler über die Einzelschule bis hin zur Systemebene, also zur Schulverwaltung.

Wir stehen für einen umfassenden Bildungs- und Leistungsbegriff. Dazu zählen neben dem Fachwissen auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Fähigkeit, Verantwortung in und für die Gesellschaft zu übernehmen. Als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen nehmen wir die Lernfreude der Schülerinnen und Schüler sowie eine anregende, unterstützende und angstfreie Lernatmosphäre stärker in den Blick.

Wir stärken den unabhängigen wissenschaftlichen Beirat, der der Bildungspolitik beratend zur Seite stehen soll, und wollen die Beratungen des Kultusministeriums themenbezogen um weitere Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Praxis ergänzen. Über die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats soll regelmäßig berichtet werden.

Digitale Qualitätsoffensive jetzt

Wir wollen bundesweit Vorreiter einer digital-unterstützten Bildung sein.

Die Digitalisierung hat unser Leben in der Gesellschaft und unsere Arbeitswelt fundamental verändert. Auch die Schulen stehen dadurch vor großen Herausforderungen. Daher müssen sich auch das Lernen in unseren Schulen und die Verwaltung von Schule verändern.

Die Potenziale des digital-gestützten Lehrens und Lernens werden wir konsequent erschließen. Medienbildung sowie der sichere und qualitätsvolle Umgang mit digitalen Medien sind inzwischen unverzichtbare Kulturtechniken, auf die wir die nachwachsende Generation beginnend in der Kita und danach in der Schule systematisch vorbereiten. Dies ist für schulische Bildungsprozesse ebenso wie für gesellschaftliche und berufliche Herausforderungen unerlässlich. Gleichzeitig gilt es, die Chancen der Digitalisierung für eine verbesserte Organisation von Schule und effiziente Prozesse in der Schulverwaltung zu nutzen.

Digitale Bildung ist ein zentraler Schlüssel für Zukunftskompetenzen. Wir wollen eine Kultur der Reflexion und des Gestaltungswillens an allen Schulen etablieren.

Wir schaffen technische, räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen, so dass die Organisation und das Lernen an Schulen durch die Digitalisierung zeitgemäß modernisiert werden.

Insbesondere im Bereich der pädagogischen Diagnostik, das heißt im Erfassen der individuellen Kompetenzentwicklungen der Schülerinnen und Schüler, bieten digitalisierte Verfahren Chancen, die wir jetzt konsequent einführen und nutzen wollen.

Das gilt genauso für die Kommunikation mit Eltern, in der Begabtenförderung (digitale Enrichment-Kurse) und in der datengestützten Schulentwicklung und Schulorganisation. Das Ziel ist, unsere Schulen an der Praxis der besten Bildungssysteme auf der Welt auszurichten.

Die Schulnormalität nach Corona wird nicht die gleiche sein wie vor Corona. Wir werden rasch analysieren, welche Konzepte und Instrumente aus der Corona-Zeit sich für das Lernen und Lehren als hilfreich erwiesen haben und auch in den Schulalltag nach Corona implementiert werden können. Dabei haben wir insbesondere digitale Formate und Werkzeuge im Blick. Dabei wollen wir auch wissenschaftliche Expertise mit einbeziehen. Wertvolle Erfahrungen sollen konsolidiert und ausgebaut werden. Dies gilt gleichermaßen für den Unterricht wie auch für die Lehrkräftebildung.

Für eine Medienbildung auf der Höhe der Zeit

Wir entwickeln in allen Bildungsplänen die Leitperspektive Medienbildung weiter und berücksichtigen berufsfeldspezifische Aspekte der Digitalisierung. Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass Medienbildung inhaltsintegriert und kontinuierlich erfolgt. Auch den Informatikunterricht werden wir zukunftsorientiert weiterentwickeln.

Medienbildung als Lernen mit und über Medien muss alters- und entwicklungsangemessen erfolgen. Wir werden Konzepte dafür entwickeln und umsetzen: Das beginnt mit einer digitalen Grundbildung in der Grundschule, führt über alle Klassenstufen und Schularten hinweg bis zum Umgang mit spezifischen Anforderungen beruflicher Bildungsangebote. Das Lernen mit Medien soll dabei keinen Selbstzweck verfolgen. Es ist das ausdrückliche Ziel, die Potenziale für die individuelle Förderung sowie die räumliche und zeitliche Öffnung des Unterrichts zu nutzen.

Personenbezogener Datenschutz und Datensicherheit werden im Schulbereich auch bei der Digitalisierung konsequent beachtet. Wir wollen den Schulen über eine sogenannte Positivliste („whitelist“) datenschutzkonforme Materialien und Datenschutzlösungen zur Verfügung stellen. Wir werden die notwendigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Rechtssicherheit bei der digitalen Übertragung aus dem Unterricht herzustellen.

Eine gute digitale Infrastruktur ist dabei die Grundvoraussetzung. Im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die digitale Bildung der Schülerinnen und Schüler streben wir gemeinsam mit den Schulträgern im Rahmen des Dialogprozesses Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert eine tragfähige Lastenverteilung an, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird. Neben der Ausstattung der Lehrenden und Lernenden mit digitalen Endgeräten soll in diesem Zusammenhang auch ab spätestens 2023 das Thema „Support und Wartung“ rechtlich und finanziell zwischen Land und Schulträgern neu geregelt werden. Wir sind davon überzeugt, dass für eine auskömmliche Finanzierung der Länder auch für diese Aufgabe der vom Grundgesetz vorgesehene Weg zu wählen ist. Das heißt, dass der Anspruch der Länder über einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 abzubilden ist. Darauf werden wir drängen. Hilfsweise erwartet das Land vom Bund einen DigitalPakt Schule II, um die Schulträger bei den initial notwendigen Investitionen in die schulische Infrastruktur zu unterstützen.

Gemeinsam mit dem Institut für Bildungsanalysen (IBBW) und in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern wollen wir zur internen Standortbestimmung der Schulen ein Tool entwickeln, mit dem der Entwicklungsstand der schulischen Digitalisierung im Hinblick etwa auf pädagogische Entwicklung und Umsetzung, Anbindung und Ausstattung sowie Stand der Fortbildung transparent dargestellt werden kann.

Wir werden allen Schulen eine digitale, modulare Bildungsplattform zur Verfügung stellen. Dabei berücksichtigen wir die Expertise der Praxis und die vor Ort etablierten Lösungen.

Digitale Innovation in die Bildung integrieren

In einem Innovationsprogramm „Digitale Schule“ werden wir gezielt „digitale Schulentwicklung“ unterstützen und fördern. Zum pädagogischen Konzept des Programms gehören die eingangs beschriebenen Aspekte: Diagnostik, Kommunikation, Begabtenförderung, Schulentwicklung und Schulorganisation. Die pädagogischen und didaktischen Konzepte werden vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), vom IBBW sowie dem Landesmedienzentrum und dem Medienzentren-Verbund maßgeblich entwickelt und begleitet. Über die so geschaffenen Best-Practice-Schulen und ein dazu passendes, kohärentes Fortbildungskonzept werden wir die „Digitale Schule“ schrittweise und konsequent in der Fläche voranbringen.

Das Lernen in der digitalen Welt wollen wir durch einen Beraterkreis „Schule digital“ begleiten lassen und daraus kontinuierlich Impulse aufnehmen. Das Potenzial von Künstlicher Intelligenz für pädagogische Prozesse soll in den nächsten Jahren systematisch erschlossen und in einem Modellprojekt erprobt werden. Bestehende Projekte im Bereich der Zukunftstechnologien im schulischen Kontext wie 3D-Druck oder Virtual- und Augmented-Reality-Projekte werden fortgeführt.

Die Veränderung der betrieblichen Realität ist in vollem Gange. „4.0“ ist ein Stichwort für alle Branchen – von Handwerk über Handel und Industrie bis zur Pflege. Gerade deshalb werden wir auch in der beruflichen Bildung den digitalen Wandel nachhaltig gestalten, indem wir das Prinzip der Lernwelten und Lernfabriken 4.0 ausweiten.

In der Lehrkräfteaus- und -fortbildung werden wir die Aspekte des digital-gestützten Lernens im Sinne einer umfänglichen und integrativen Medienbildung verankern. Wir werden dafür den Medienbildungsplan aus der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung weiterentwickeln. Wir führen damit für die erste Phase einen klaren Orientierungspunkt und für die dritte Phase ein konkretes Vertiefungsfeld in den Bereichen der fachlich-technischen und pädagogisch-technischen Kompetenzen der Lehrkräfte ein.

Das Medienzentren-Gesetz werden wir überprüfen und im Dialog mit der kommunalen Seite an die aktuellen Bedarfe anpassen.

Schule 2030: Für einen ganzheitlichen Qualitätsprozess

Die Ergebnisse aus den Leistungsstudien der letzten Jahre, die Digitalisierung, die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie machen es erforderlich, dass wir mit allen Akteurinnen und Akteuren im Bildungsbereich und mit der Zivilgesellschaft in einen professionell organisierten Dialog eintreten, wie Schule 2030 gestaltet werden muss.

Wir werden in der kommenden Legislatur den Fokus auf den Ausbau der Qualität setzen. Es besteht Einigkeit, dass keine grundlegenden Strukturdebatten geführt werden.

Grundvoraussetzung für Qualität in Schule und Unterricht ist eine verlässliche Unterrichtsversorgung. Daran werden wir uns orientieren.

Wir bekennen uns weiterhin zum in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Qualitätskonzept, das bundesweit Beachtung und Anerkennung erfahren hat. Leitende Elemente des Qualitätskonzepts waren der Abbau von bislang unverbundenen Zuständigkeiten und Parallelstrukturen. Das Ziel war es, Maßnahmen und Programme zu bündeln, strategisch zu verzahnen und Bildungspolitik stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. So sichern wir ein systematisches Ineinandergreifen sowie eine inhaltliche Kohärenz. Wir werden zeitnah einen umfassenden Analyse- und Evaluationsprozess des Qualitätskonzepts einleiten und dabei interne und externe Expertinnen und Experten einbeziehen. Dabei sind auch die Strukturen der nachgeordneten Behörden und des Kultusministeriums zu überprüfen und anzupassen.

Wir werden einen verpflichtenden Referenzrahmen „Schulqualität BW“ für die Schul- und Unterrichtsentwicklung entwickeln und einführen.

Wir bringen eine verbindliche interne und eine ergänzende, bedarfsorientierte externe Evaluation der Schulen auf den Weg.

Wir stehen für ein professionelles Bildungsmonitoring und werden gemeinsam mit dem IBBW den Schulen und der Schulverwaltung relevante Daten zur Schul- und Unterrichtsqualität auf Schulebene und Schulaufsichtsebene zur Verfügung stellen. Damit sollen verbindliche und datengestützte regelmäßige Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen geführt werden.

Bestehende Maßnahmen und Programme werden wir auf den Prüfstand stellen und über ihre Fortführung in Abhängigkeit von ihrer Wirksamkeit entscheiden.

Wenn sich „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“ im Modellversuch in der Evaluation bewähren, werden wir die Förderprogramme in der Fläche ausbauen.

Für besondere Maßnahmen der Integration, insbesondere der Sprachförderung, wurden bereits Stellen geschaffen, als besonders viele Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. Der Bedarf an schulischen Integrationsmaßnahmen für neu Zugewanderte besteht nach wie vor. Deshalb werden wir die Maßnahmen verstetigen.

Die in den verschiedenen Bereichen gesetzten Ziele und Vorhaben werden regelmäßig auf der Grundlage valider Daten und wissenschaftlicher Expertise überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst.

Lehrkräfte gestalten Qualität an Schulen. Für ihre Arbeit gebührt ihnen Wertschätzung und Anerkennung in der Öffentlichkeit.

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten wollen wir zumindest in ihrer jetzigen Anzahl weiter einsetzen.

Die Folgen der Pandemie abfedern

Wir haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler fest im Blick. Lernrückstände, die von der Pandemie verursacht wurden, sollen mit besonderen Zusatzangeboten in einem ambitionierten Lernlückenprogramm aufgeholt werden. Hierfür werden wir unter anderem einen Kinder- und Jugendgipfel einberufen.

Die Corona-Pandemie stellt das gesamte Schulsystem vor größte Herausforderungen. Es ist bemerkenswert, wie Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und alle am Schulleben Beteiligten diese bisher ungekannte Situation für unsere Schulen gemeinsam gemeistert haben. Sie alle haben unsere Kinder in diesen schwierigen Zeiten bestmöglich unterstützt und den Unterricht unter den besonderen Bedingungen in Präsenz-, Wechselunterrichts- und Fernlern-Phasen gestaltet. Dennoch müssen wir die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bildung an den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Schulen besonders in den Blick nehmen. Wir begrüßen das Vorhaben einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern.

Wir werden in enger Abstimmung mit dem Wissenschaftsministerium ein Konzept entwickeln, das Förder- und Unterstützungsangebote im Unterricht und außerhalb des Unterrichts vorsieht und dabei auch externe Partner einbeziehen kann. Die Institute ZSL und IBBW werden die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler dabei durch diagnostische Instrumente und Materialien unterstützen.

Wir prüfen, wie weitere Personengruppen wie beispielsweise pensionierte Lehrkräfte, Studierende, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter oder andere geeignete Kräfte sowie auch Angebote Dritter, unter anderem gemeinnütziger oder kommerzieller Kooperationspartner, eingebunden werden können. Dabei richten wir den Fokus über die Lernrückstände hinaus auch auf die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Wir werden bei der Umsetzung eines entsprechenden Konzepts zum Beispiel Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, anerkannte Einrichtungen und Kommunen einbeziehen.

B. FRÜHKINDLICHE BILDUNG
Qualität weiter stärken

In der frühkindlichen Bildung steht für uns die Qualität an erster Stelle. Dazu gehört, dass wir die Familien dieser Kinder so gut wie möglich begleiten und unterstützen. In allen Einrichtungen sollen die Jüngsten in der Entwicklung der wesentlichen Kompetenzen zur Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit gefördert werden. Mit dem im Jahr 2018 vereinbarten Pakt für gute Bildung und Betreuung entwickeln wir die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung konsequent weiter. Ziel ist es, allen Kindern gute Startchancen zu ermöglichen. Die im Rahmen des Pakts vereinbarten Maßnahmen gilt es umzusetzen und weiterzuführen.

Grundlage und Kompass der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist der baden-württembergische Orientierungsplan. Erkenntnisse aus einer derzeit laufenden Evaluation werden wir in die Umsetzung einbeziehen und den Orientierungsplan weiterentwickeln. Die Koalitionsparteien haben das Ziel, in eine verbindliche Umsetzung des Orientierungsplans einzusteigen und suchen dazu das Gespräch mit den Kommunen und den Verbänden der Träger.

Ausbau weiter voranbringen

Gemeinsam mit den Trägern stehen wir in einer Verantwortungsgemeinschaft und müssen uns gemeinsam den Herausforderungen stellen. Wir wollen den Ausbau der Kita-Plätze nach Kräften fördern. Ein Fokus liegt weiter darauf, engagierte und motivierte pädagogische Fachkräfte zu gewinnen. Die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist ein richtiger Weg und wird fortgesetzt. Wir setzen auf Programme wie die im Pakt für gute Bildung und Betreuung verankerte Fachkräfteoffensive und werden diese weiterentwickeln. Wir ermitteln mit den Expertinnen und Experten aus dem frühkindlichen Bereich, ob es sinnvoll ist, neben Erzieherinnen und Erziehern und Kita-Leitungen weitere pädagogische Funktionsstellen zu schaffen. Mit einer Image-Kampagne wollen wir für diesen wichtigen Beruf werben.

Wir wollen mit den Trägerverbänden und den Kommunen in einen Dialog treten, um die Öffnungszeiten bedarfsgerecht auszuweiten. So bringen wir den Ausbau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voran.

Die Kindertagespflege ist und bleibt eine gleichwertige Säule in der Kindertagesbetreuung. Wir werden sie in der Qualitätsentwicklung weiter unterstützen und eine gesetzliche Regelung zur Kindertagespflege schaffen. Sprachbildung ist die zentrale Grundlage für eine gute Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Wir werden das Landesprogramm „Kolibri“ umsetzen. Darin integrieren wir Angebote einer alltagsintegrierten Sprachförderung, die zielgerichtet und konzeptionell Kinder mit Förderbedarf individuell fördert. Dabei orientieren wir uns am Bundesprogramm „Sprach-Kita“ und greifen auf bekannte und bewährte Programme der alltagsintegrierten Sprachförderung zurück.

Ebenso wollen wir die Maßnahme Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) fortführen. Bei SBS sind die Musikschulen verlässliche Partner. Partnerschaften mit Vereinen aus Sport, Kultur und anderen Bereichen sowie Musikschulen, Kunstschulen und vielen anderen ermöglichen es, über die Kitas mit allen Familien Kontakt zu weitergehenden Bildungsangeboten zu knüpfen. Bei der Kooperation mit externen Partnern muss die Qualität im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stehen.

Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren streben wir eine Verständigung über verbindliche Standards der elementaren Vorläuferfähigkeiten in der frühkindlichen Bildung an. Dies hat für uns auch im Hinblick auf die Integration eine besondere Bedeutung.

Die Kooperation von Schulkindergärten mit Kindergärten wollen wir intensivieren.

Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren bietet eine bewährte Form, um für Familien ein ganzheitliches Beratungs-, Begegnungs- und Begleitungsangebot zu eröffnen.

Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule ausbauen: Wir wollen, dass Kinder den Übergang vom Kindergarten in die Schule und von der Grundschule in die weiterführenden Schulen erfolgreich und mit Freude bewältigen. Dafür unterstützen wir die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule. Im Pakt für gute Bildung und Betreuung haben wir diese Kooperation weiterentwickelt. Die besonders intensive Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule an den Standorten „Bildungshaus 3-10“ führen wir fort. Mit den Kinderbildungszentren entwickeln wir das „Bildungshaus 3-10“ weiter.

Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Präventions- und Kinderschutzkonzepte und die Anforderungen aus der Kinderrechtskonvention sowie aus dem Kinderschutzgesetz in allen Kitas und auch in allen Schulen sichtbar umgesetzt werden.

Die Kita-Gebühren sollen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Familien gestaffelt werden. Dazu wollen wir in Verhandlungen mit den Kita-Trägern weitere praxistaugliche Modelle erarbeiten.

Die Eltern wollen wir stärken und bei ihrer wertvollen Erziehungsarbeit unterstützen. Wir wollen auch besonders Familien mit einer Einwanderungsgeschichte eng begleiten und mit unserem Bildungssystem vertraut machen. Gemeinsam haben wir die Erwartung, dass die Bundesmittel in Höhe von 140 Millionen Euro aus dem Gute-KiTa–Gesetz, die wir in Baden-Württemberg unter anderem einsetzen, um mehr Leitungszeit zu ermöglichen, über 2022 hinaus fortgeführt werden müssen. Denn es geht einerseits um eine qualitative Arbeit und Weiterentwicklung der Einrichtungen, andererseits darum, Kindern und Familien mit einem intensiven Begleitungs- und Beratungsbedarf gerecht werden zu können.

Um die Inklusion im frühkindlichen Bereich weiterzuentwickeln, wollen wir den Modellversuch Inklusion in der Fläche ausbauen.

Wir streben an, die Landeselternvertretung der baden-württembergischen Kitas im Kita-Gesetz zu verankern sowie als Partner zu institutionalisieren und anzuerkennen.

Vom neu eingerichteten „Forum frühkindliche Bildung“ erwarten wir zusätzliche Impulse für die Qualitätsentwicklung im frühkindlichen Bereich sowie für die Beratung und Begleitung der Träger und Einrichtungen.

C. GRUNDSCHULEN
Neue Impulse für mehr Bildungserfolg

Die Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg steht im Zentrum unserer gemeinsamen Politik. Dabei setzen wir unter anderem auf eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung – beginnend in der Grundschule – als echte Innovation für mehr Bildungsgerechtigkeit. So wollen wir den Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund an höheren Bildungsabschlüssen entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung erhöhen.

Der Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg ist nach wie vor zu stark. Diesen werden mit zwei Maßnahmen entkoppeln: einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung und einem Konzept für den Einsatz von multiprofessionellen Teams.

Einstieg in eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung: Wir werden in eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung einsteigen und dabei unterschiedliche Voraussetzungen von Schulstandorten auch unterschiedlich behandeln. Besondere Belastungen der Schulen sowie herkunftsbedingte Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler werden durch eine gezielte Ressourcenzuweisung abgefedert. Die Ressourcen dienen dazu, die Lernenden beim Erreichen der Mindeststandards gezielt zu fördern. Dabei werden sowohl der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler als auch die sozioökonomischen Faktoren der Schulen und der Quartiere der Schulen berücksichtigt. Die Konzeption für dieses Vorhaben soll umgehend angegangen werden und möglichst zum Schuljahr 2022/ 2023 in die Erprobung gehen.

Wir legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der zentralen fachlichen Kompetenzen in Deutsch und Mathematik, um die Mindeststandards zu erreichen. Ebenso haben die ästhetische, kulturelle Bildung und die Demokratiebildung im Sinne einer umfassenden Persönlichkeitsbildung einen hohen Stellenwert.

Dazu werden systematische (digitale) Lernstandserhebungen mit passgenauen, adaptiven Förderangeboten ab der ersten Klasse entwickelt und bereitgestellt.

Multiprofessionelle Teams etablieren: Wir werden ein Konzept für den Einsatz von multiprofessionellen Teams in den Grundschulen erarbeiten und an Modellschulen erproben. So sollen Kinder besser und umfassend individuell gefördert sowie eine professionelle Zusammenarbeit verschiedener Expertinnen und Experten an Grundschulen ermöglicht werden. In der Erprobungsphase werden Grundschulen mit einer hohen Zahl benachteiligter Schülerinnen und Schüler vorrangig berücksichtigt. Nach Begleitung der Modellphase und einer Evaluation, an der die teilnehmenden Schulen aktiv beteiligt werden sollen, werden wir mit der weiterentwickelten Konzeption schrittweise in die Fläche gehen.

Den muttersprachlichen Unterricht wollen wir, nach dem Vorbild anderer Bundesländer, in staatliche Verantwortung übernehmen und den Konsulatsunterricht abschaffen.

Pädagogische Freiheit stärken

Die Verhandlungspartner streben an, die pädagogische Freiheit an den Schulen unter Qualitätsstandards zu stärken – zum Beispiel, indem Grundschulen ohne Ziffernnoten an einzelnen Schulen ermöglicht werden.

Wir stärken die pädagogische Freiheit und werden beispielsweise einzelnen Grundschulen ermöglichen, moderne pädagogische Alternativen zur Ziffernbenotung einzuführen. Den Ethikunterricht an Grundschulen werden wir, beginnend in Klasse 4, einführen und dann sukzessive weiter ausbauen.

Wir werden ressourcenneutral auf Basis eines kriteriengestützten Konzepts musikbetonte Grundschulen mit verstärktem Musikunterricht einrichten und erproben, beispielsweise in Kooperation mit den Musikschulen oder den Verbänden der Amateurmusik. Diese musikbetonten Grundschulen sind vergleichbar mit den Grundschulen mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt.

Die Beratung beim Übergang auf die weiterführenden Schulen werden wir stärken. Dabei können landesweit einheitliche, nicht bewertete Lernstandserhebungen begleitend Orientierung geben. Die derzeitige Ausgestaltung der Grundschulempfehlung mit Vorlagepflicht bei der weiterführenden Schule und einem Beratungsangebot wird beibehalten.

Wir halten am Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ fest. Kleine Grundschulen wollen wir gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort unterstützen, Optionen zu prüfen, ob mehrere Standorte unter einer Schulleitung zusammengefasst werden können – ohne dass dabei der einzelne Standort in Frage gestellt wird.

Den Ganztag weiterentwickeln

Ganztagsschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Ein ausreichendes Betreuungsangebot braucht es in der frühkindlichen Bildung, aber auch im Anschluss daran. Dazu gehören auch flexible Betreuungsangebote für Schulkinder. Deshalb werden wir auch weiter diese Angebote der Kommunen mit einem Landeszuschuss unterstützen, den wir auch für neue Angebote in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt haben. Wir wollen ein an hohen Qualitätsstandards orientiertes, flächendeckendes und wohnortnahes schulisches Ganztagsangebot. Dazu wollen wir gegebenenfalls das Antragsverfahren prüfen und anpassen. Wir nehmen dabei die Bedarfe der Familien von Kindern mit Behinderung sowohl in inklusiven Settings als auch in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in den Blick.

Das Zusammenspiel von schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendarbeit sowie von Vereinen, Kultureinrichtungen und anderen außerschulischen Partnern wirkt herkunftsbedingten Benachteiligungen entgegen. Wir wollen dafür die Rahmenbedingungen an den Schulen verbessern. Dem Wunsch vieler Eltern nach mehr Flexibilität bei den Ganztagsangeboten wollen wir nachkommen. Dazu werden wir eine flexibilisierte Struktur – zum Beispiel für Vereinsaktivitäten, Angebote außerschulischer Partner oder familiäre Unternehmungen – im Ganztag erproben und den Schulen dafür die nötigen Freiräume geben. Gleichzeitig sind wir davon überzeugt, dass nur bei einem gebundenen Ganztagsangebot eine pädagogisch wertvolle Rhythmisierung umgesetzt werden kann. Um dies zu erreichen, werden wir notwendige Anpassungen prüfen. Perspektivisch werden wir Ganztagsschulangebote für die Sekundarstufe I auch im Schulgesetz verankern.

Den notwendigen Qualitätsrahmen für die Betreuungsangebote an den Schulen werden wir im Dialog mit allen Beteiligten, insbesondere den Trägern der kommunalen Betreuung, definieren und einführen.

D. WEITERFÜHRENDE SCHULEN UND BERUFLICHE BILDUNG
Junge Menschen individuell zum Schulabschluss begleiten

Keine Strukturdebatte: Das achtjährige Gymnasium bleibt die Regelform.

Die Verhandlungsparteien wollen es den Gemeinschaftsschulen weiterhin ermöglichen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Mindestschülerzahlen und – unter Beachtung der regionalen Schulentwicklung – entsprechend weitere Oberstufen einzurichten.

Egal ob grundlegender Bildungsabschluss, mittlerer Abschluss oder Abitur – unser Ziel ist es, dass jede Schülerin und jeder Schüler den für sich besten Schulabschluss erreichen kann. Aufgabe aller Schularten ist deshalb die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen. Kein junger Mensch soll die Schule verlassen, ohne die Mindeststandards in den Kernkompetenzen zu erreichen. Besonders begabte Kinder und Jugendliche sollen ihren Interessen entsprechend gefördert werden. Dabei müssen die Ressourcen zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Dies werden wir überprüfen und – wo nötig – anpassen.

Bei der Bildung an den Haupt- und Werkrealschulen orientieren sich die Schulen an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen.

Der wissenschaftliche Beirat wird gebeten, das Realschulkonzept sowie die dafür bereitgestellten Ressourcen zu evaluieren mit dem Ziel, an der Realschule die Defizite zu beheben und die Qualität zu stärken.

Das Coaching hat sich als ein Instrument der individuellen Förderung bewährt und soll beim Deputat berücksichtigt werden. Wir werden intensiv nach Lösungen suchen, wie allen Schularten der Sekundarstufe I diese Option im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglicht werden kann.

Wir wollen das G 8 pädagogisch weiterentwickeln und Schulen auf dem Weg zu innovativen Konzepten gezielt unterstützen.

Hochbegabte Schülerinnen und Schüler unterstützen wir weiter in besonderer Weise am Landesgymnasium für Hochbegabte in Schwäbisch Gmünd sowie in Hochbegabtenzügen an Gymnasien. Das Landesgymnasium in Schwäbisch-Gmünd entwickeln wir entsprechend der Vereinbarung von 2020 weiter. Die Hochbegabtenzüge werden wir auch nach ihrer gesetzlichen Verankerung zum Schuljahr 2020/2021 stärken. Im MINT-Exzellenzgymnasium mit Internat Bad Saulgau werden wir eine vorbildliche Exzellenzförderung im MINT-Bereich anbieten.

Wir werden die Zuweisung von Gymnasiallehrkräften an die Gemeinschaftsschulen optimieren und bedarfsgerecht gestalten.

Wir werden die Genehmigungsvoraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen überprüfen. Wir werden auch zukünftig ermöglichen, dass eine Oberstufe an einem Standort für mehrere Gemeinschaftsschulen in einer Region eingerichtet werden kann. Dabei müssen regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Qualität von Inklusion und sonderpädagogischen Bildungsangeboten voranbringen

Wir werden die Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg analysieren und notwendige Anpassungen vornehmen. Wir wollen weiterhin, dass Eltern zwischen der Inklusion an einer allgemeinen Schule und dem Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums wählen können.

Inklusion ist Aufgabe aller Schulen und Schularten und ist für uns vorrangiges bildungspolitisches Ziel. Wir wollen die Inklusion in Kita und Schule weiter bedarfsgerecht ausbauen. Die personellen, räumlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die Inklusion wollen wir in allen Bereichen verbessern. Wir werden einen Qualitätsrahmen Inklusion für alle Schularten erarbeiten und umsetzen. Das Ziel bleibt dabei das Zwei-Pädagogen-Prinzip im zieldifferenten Unterricht. Im zielgleichen Unterricht werden wir das Zwei-Pädagogen-Prinzip bedarfsgerecht ausbauen. Schulbegleitung ist ein wichtiger Bestandteil beim inklusiven Lernen. Dazu werden wir die Umsetzung der Inklusion vor Ort optimieren und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung entwickeln.

Kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen bieten die Möglichkeit der Zusammenarbeit von einer Klasse eines SBBZ mit einer Partnerklasse einer allgemeinbildenden Schule.

Zudem soll in jedem Schulamtsbezirk ein Zeitplan für einen inklusiven Schulentwicklungsprozess erstellt werden. Dabei sind auch die inklusiven und zieldifferenten Anschlüsse in Ausbildung, Berufsschulsystem und in Oberstufen aufzunehmen.

Um die notwendige Zahl der sonderpädagogischen Lehrkräfte zu erreichen, werden wir die berufsbegleitende Qualifizierung weiter ausbauen und die Kapazität der Studienplätze überprüfen. Die Wirkung der inklusiven Module in der Lehrkräfteausbildung werden wir evaluieren und bei Bedarf weiterentwickeln.

Die Vielfalt der beruflichen Bildung und dualen Ausbildung sichern

Wir machen das Thema Lebenslanges Lernen zum Standard und setzen uns für die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung ein.

Für uns sind akademische und berufliche Bildung gleichwertig. Deshalb wollen wir die Attraktivität und Qualität beruflicher Bildung weiter steigern. Berufliche Bildung und Weiterbildung werden künftig aufgrund des notwendigen Strukturwandels noch wichtiger werden. Wir sind uns einig, dass wir die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung betonen und vor allem handwerkliche und soziale Berufe aufwerten wollen.

Die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ sind der nach wie vor zukunftsweisende Entwicklungsrahmen für die beruflichen Schulen, der sie als operativ eigenständige Schulen weiter stärkt und in ihrer Entwicklung unterstützt. Wir werden die Umsetzung weiterführen und die Enquete-Mittel verstetigen.

Wir setzen auf ein breites Angebot beruflicher Schulen und vielfältiger Bildungsgänge. In einem differenzierten, aufeinander abgestimmten Schulsystem sollen Schulabgängerinnen und Schulabgänger aller Schularten an den beruflichen Schulen passende Ausbildungsangebote finden. Wir werden den inklusiven Zugang zur beruflichen Bildung ermöglichen und verbessern.

Wir nutzen alle Möglichkeiten der beruflichen Schulen, um Geflüchtete zu unterrichten und auf eine Berufstätigkeit vorzubereiten. Dabei wollen wir Konzepte zum sprachsensiblen Arbeiten im beruflichen Lernumfeld weiterentwickeln. Wir werden die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund durch weitere geeignete Maßnahmen der beruflichen Schulen verbessern.

Um Jugendliche ohne Ausbildungsplatz gezielt zu unterstützen, wollen wir die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) auf alle Stadt- und Landkreise ausweiten.

Berufswelt von morgen in den Blick nehmen: Die Attraktivität des beruflichen Schulwesens steht und fällt mit seiner Zukunftsfähigkeit. Deshalb werden wir Schlüsselthemen der Berufswelt von heute und morgen – wie Digitalisierung, Kommunikation und Energieeffizienz – besonders in den Fokus nehmen. Gleiches gilt für die politische Bildung im beruflichen Schulwesen. Sie ist mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt für junge Menschen von besonderer Bedeutung.

Des Weiteren braucht es sowohl für leistungsschwache als auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler attraktive Qualifizierungsangebote. Bei Bedarf wollen wir einen zweiten Berufsschultag über die bestehenden Modellstandorte hinaus anbieten. Die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung wollen wir ausbauen.

Wir werden auch in Zukunft ein attraktives Netz an beruflichen Gymnasien zur Verfügung stellen.

Die internationalen Verbindungen des Schüleraustauschs und der Partnerschaften mit ausländischen Berufsschulen sind durch Corona weitgehend zum Erliegen gekommen. Wir planen einen baldmöglichen Neubeginn mit allen Partnern.

Baden-Württemberg verbindet eine langjährige Kooperation mit Israel und den palästinensischen Gebieten, besonders in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Diese Partnerschaften werden wir fortführen und weiterentwickeln. Im Rahmen der “Vier Motoren für Europa” streben wir den Aufbau und die Intensivierung von Partnerschaften in der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit den Partnerregionen an.

E. WEITERBILDUNG UND LEBENSLANGES LERNEN
Die Wissensgesellschaft im Blick

Angesichts der aktuellen Herausforderungen in Wirtschaft, Arbeitsleben und Gesellschaft ist Lebenslanges Lernen mehr denn je der Schlüssel zur Sicherung von Beschäftigungsfähigkeit, zur aktiven Vergewisserung unserer demokratisch verfassten Strukturen und zur vollumfänglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zwei zentrale Aufgaben hat Weiterbildung in den Jahren vor sich: den digitalen Wandel begleiten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Aufbauend auf den in unserem Land bestehenden Strukturen wollen wir daher die Weiterbildung zu einer tragenden Säule des Bildungswesens weiterentwickeln.

Weiterbildungsinitiative ausbauen: Die Vereinbarung „Gemeinsam. Für. Weiterbildung“, die wir zusammen mit den Partnern im „Bündnis für Lebenslanges Lernen“ für die Jahre 2021 bis 2026 geschlossen haben, werden wir entlang der dort aufgeführten Handlungsfelder umsetzen. Dafür ist die ressortübergreifende Weiterbildungsinitiative „WEITER.mit.BILDUNG@BW“ eine hervorragende Grundlage, die wir nach Möglichkeit noch weiter ausbauen und auch in ressortübergreifender Zusammenarbeit nutzen werden.

Wie die Corona-Pandemie noch einmal verdeutlicht hat, wird der digitale Wandel die Weiterbildung selbst verändern und zugleich die Chance bieten, mit neuen Angeboten neue Zielgruppen zu erreichen. Daher treiben wir die Digitalisierung der Weiterbildungseinrichtungen inhaltlich und bei der Ausstattung weiter voran und nehmen dabei auch die erforderliche Qualifizierung des Weiterbildungspersonals in den Blick.

Um den gesellschaftlichen Entwicklungen zu begegnen, werden wir die Einrichtungen in der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Demokratiebildung und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts unterstützen und uns in diesem Handlungsfeld in besonderer Weise engagieren.

Die Volkshochschulen und kirchlichen Weiterbildungsträger stellen wichtige Partner für ein flächendeckendes Weiterbildungsangebot dar, das der ganzen Breite der Gesellschaft offensteht. Wir prüfen, welchen Beitrag aufsuchende Weiterbildungsarbeit hierfür leisten und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet werden kann.

Alphabetisierung und Grundbildung voranbringen: Wir sehen die große Herausforderung des Weiterbildungsbedarfs von gering literalisierten Erwachsenen. Um auch ihnen eine soziale, berufliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, werden wir entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen und -angebote weiter ausbauen. Dazu nutzen wir die in der Landesstrategie für Alphabetisierung und Grundbildung aufgeführten Befunde und Maßnahmenkonzepte und setzen diese unter Einbeziehung des Landesbeirats um. Die arbeitsplatzorientierte und digitale Grundbildung ist dabei zentraler Bestandteil.

Integrations- und Sprachkurse werden bedarfsorientiert fortgeführt und weiterentwickelt.

Wir streben mit allen Partnern im Bündnis für Lebenslanges Lernen den Abschluss einer neugefassten Vereinbarung 2026 bis 2030 an, in der die dann anstehenden Zukunftsfelder angegangen werden.

Wir werden die allgemeine, berufliche und wissenschaftliche Weiterbildung im Land besser verzahnen und vernetzen.

Demokratische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken

Wir bauen die Demokratiebildung in allen Schularten auf Basis des entwickelten Leitfadens Demokratiebildung aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen demokratische Grundwerte an der Schule unmittelbar und selbstwirksam erleben. Zudem sollen die partizipativen Strukturen der Schule gestärkt werden. Dazu initiieren wir entsprechende Modellprojekte. An Pilotschulen in allen Schularten werden wir Erfahrungen für eine Demokratisierung der Schulen sammeln, auswerten und schrittweise in die Fläche bringen.

Wir gehen entschlossen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und jede Art von Hasskriminalität und Hatespeech vor. Dazu gehört unter anderem auch, geschlechterspezifische Gewalt in all ihren Facetten sichtbarer zu machen und „#RespektBW“ als Pflichtprogramm an unseren Schulen zu etablieren. Wir stärken die Schülerinnen und Schüler für eine kritische und selbstbestimmte Mediennutzung und vermitteln Grundlagen elektronischer Datentechnik. Gerade wegen Hass, Hetze und Fake News im Netz ist es unser Ziel, Kinder und Jugendliche über die verschiedenen Altersstufen hinweg kontinuierlich mit politischer Bildung zu mündigen, aktiven und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern zu machen.

Wir wollen, dass an allen Schulen eine Lehrkraft als Ansprechperson gegen Rassismus und Diskriminierung benannt wird und dafür ein gezieltes Fortbildungsangebot erhält.

Den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern kommt an allen Schularten auch in diesem Kontext eine besondere Bedeutung zu.

Wir wollen die „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE)-Gesamtstrategie beschließen und umsetzen. BNE und das globale Lernen wollen wir über die Leitperspektive verbindlicher gestalten.

Bildung zu kolonialer Vergangenheit stärken: Außerdem werden wir die kritische Auseinandersetzung mit der deutschen und weltweiten kolonialen Vergangenheit bei der nächsten Überarbeitung der Bildungspläne aufnehmen.

Wir stehen für eine konsequente Umsetzung der im Bildungsplan verankerten Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ ein, um der existierenden Vielfalt der Geschlechter, Sexualitäten, Lebensformen sowie der Freiheit der religiösen und kulturellen Ausprägungen Rechnung zu tragen. Die Grundsätze aus der Leitperspektive wollen wir auch in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte stärken.

Friedensbildung ausbauen: Die Angebote zur Friedensbildung insbesondere bei der „Servicestelle Friedensbildung“ und in den Schulen werden wir ausbauen. Dazu gehört auch, dass sich Schülerinnen und Schüler mit der Notwendigkeit, den Möglichkeiten und Grenzen der Friedenssicherung beschäftigen.

Eine vielfältige Gedenkstättenlandschaft prägt die Erinnerungskultur in Baden-Württemberg. Diese werden wir erhalten.

F. SCHULISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Partnerschaft zwischen Land und Kommunen modern gestalten

Durch veränderte pädagogische Konzepte, eine veränderte Lebenswelt und vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung an unseren Schulen haben sich die Aufgaben und Anforderungen an die Schulträger des Landes in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Alle Verantwortlichen im Bereich der Bildung stehen dadurch in inhaltlicher, zeitlicher und auch finanzieller Hinsicht vor massiven Herausforderungen. Das Land und die Kommunen sind sich einig, diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dazu werden wir die ausgangs der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Gespräche vertrauensvoll fortführen und in einen Dialogprozess zur Ausgestaltung der Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert eintreten. Thematisch umfasst dieser Dialog neben der Digitalisierung auch die Themenfelder Ganztag und Betreuung, Schulsozialarbeit, Schulhausbau in Verbindung mit ökologischen Aspekten, Schulverwaltung und -organisation sowie Inklusion im schulischen Bereich. Wir streben an, uns in diesem Prozess – auch im Hinblick auf eine angemessene finanzielle Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen – für die Jahre ab spätestens 2023 grundlegend zu verständigen.

Wir setzen auch in der Zukunft auf eine starke Partnerschaft zwischen Kommunen und dem Land Baden-Württemberg. Wir werden insbesondere die Schulbauförderung einschließlich der begonnenen Förderung von Sanierungsmaßnahmen fortsetzen.

Lehrerberuf in den Blick nehmen

Gemeinsam mit den Gewerkschaften und Verbänden wollen wir das aktuelle Arbeitszeitmodell der Lehrkräfte überprüfen und modernisieren. Unser Ziel ist, auch die Tätigkeiten realistisch abzubilden, die über den reinen Unterricht hinausgehen.

Wir werden zielorientiert prüfen, wie Lehrkräfte mit einem befristeten Vertrag, der bis zum jeweiligen Ende Kalenderjahres geschlossen wurde, in den folgenden Sommerferien weiterbezahlt werden können, sofern sie nach den Sommerferien wieder eingestellt werden.

Wir werden die Lehrerbedarfsberechnungen überprüfen, transparent gestalten und gegebenenfalls anpassen.

Auch die Vorausrechnung der Schülerzahlen wollen wir gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt analysieren und bei Bedarf anpassen. Wir werden die Erhebung und Bereitstellung von Daten zum tatsächlichen Einsatz von Lehrerstellen verbessern und die entsprechenden Steuerungs- und Abstimmungsprozesse auf ihre Qualität überprüfen. Wir streben an, die Sonderverwendung von Lehrerstellen außerhalb des Unterrichts transparenter zu gestalten.

Um junge Menschen bei der Entscheidung für einen pädagogischen Beruf zu unterstützen, wollen wir Praktikumsmöglichkeiten ausbauen und attraktiver gestalten. Zudem prüfen wir die Einführung eines freiwilligen pädagogischen Bildungsjahres.

Schulsozialarbeit stärken

Wir streben an, die Förderung der Schulsozialarbeit an die vereinbarte Ein-Drittel-Regelung anzupassen. Mit den Trägern wollen wir einen Aufgabenkatalog erarbeiten.

Schulen in freier Trägerschaft verlässlich unterstützen

Schulen in freier Trägerschaft sind eine Bereicherung der Schullandschaft und geben wichtige pädagogische Impulse. Wir haben mit einer Novellierung des Privatschulgesetzes die Kopfsatzzuschüsse gesetzlich auf 80 Prozent der Bruttokosten verankert und einen Ausgleichsanspruch bei Schulgeldverzicht geregelt. An verschiedenen Programmen haben wir die Schulen in freier Trägerschaft wie die Schulen in kommunaler Trägerschaft beteiligt. Wir werden die Schulen in freier Trägerschaft auch weiterhin verlässlich unterstützen.

Schulleitungen zukunftsfähig aufstellen

Für die Qualität der Arbeit in den Schulen sind die Leitungen entscheidend, ihnen kommt eine Schlüsselrolle zu. Dies zeigt sich einmal mehr in der aktuellen Pandemie, in der die Schulleitungen besondere Verantwortung zu tragen haben und noch einmal zusätzliche Aufgaben und vielfältige Herausforderungen bewältigen müssen. In der Legislaturperiode 2016 bis 2021 haben wir die erste Stufe des Konzepts zur Stärkung und Entlastung der Schulleiterinnen und Schulleiter umgesetzt. Darin sind unter anderem besoldungsrechtliche Verbesserungen für Funktionsstellen bei Grundschulen sowie bei Haupt- und Werkrealschulen, die Schaffung weiterer Funktionsstellen, eine Zulage für kommissarische Schulleitungen sowie zusätzliche Fortbildungs- und Beratungsangebote enthalten. Im Rahmen der zweiten Stufe des Schulleiterkonzepts wollen wir in dieser Legislaturperiode die Leitungszeit erhöhen, zusätzliche Anrechnungsstunden für Außenstellen gewähren und die Schülerzahl bei der Berechnung der Leitungszeit an SBBZ und allgemeinen Schulen berücksichtigen. Außerdem wollen wir die Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents rückgängig machen. Den Modellversuch Schulverwaltungsassistenz werden wir gemeinsam mit den Kommunen auswerten und an weiteren großen Schulen die Einführung von Verwaltungsassistenten ermöglichen.

In Anbetracht der Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie wollen wir kurzfristig prüfen, wie und ob Schulleitungen weiter entlastet werden bzw. von der Unterrichtsverpflichtung entbunden werden können.

Außerschulische Bildungsangebote integrieren

Außerschulische Angebote, insbesondere im Bereich von Kultur und Sport, sind für uns ein unentbehrlicher, fester Bestandteil guter Bildung. Dass Bildung weit mehr bedeutet als Kompetenzen zu erwerben, führen uns die Träger kultureller Bildung Tag für Tag mit immensem Einsatz vor Augen. In Chören, Orchestern, Sportvereinen und anderen Gruppen entstehen Bindungen, die ein Leben lang tragen. Auch deshalb werden wir die Schulen im Ganztagsbereich wie im Bereich der flexiblen Betreuung für außerschulische Angebote etwa von Musik- und Kunstschulen oder Vereinen praxisnah öffnen.

Musik- und Kunstschulen weiterhin unterstützen: Wir werden die Musik- und Kunstschulen weiterhin unterstützen und wollen die Landesförderung auf 15 Prozent der anerkannten Kosten für das pädagogische Personal erhöhen. Die Unterstützung der Kooperationen von Kunstschulen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen werden wir auf dem langjährigen Niveau fortführen.

Wir wollen den Musikhochschul-Standorten Mannheim und Freiburg bei Vorlage eines tragfähigen Konzeptes und bei ausreichenden Schülerzahlen ein Musikgymnasium ermöglichen. Damit sind alle Standorte von Musikhochschulen in Baden-Württemberg berücksichtigt.

Über Möglichkeiten der Zertifizierung freier Musik- und Jugendkunstschulen wollen wir in einen Dialog eintreten.

Dialekt im Unterricht weiter fördern

Wir wollen Dialekte als Teil der Sprachkultur in Kitas und Schule stärken. Wir führen die Dialektinitiative fort und setzen Vorschläge aus dem „Runden Tisch“ um. Unter anderem wollen wir über einen Social-Media-Wettbewerb mehr Menschen im Land für das Thema begeistern. Die Dialektforschungsstrukturen im Land werden wir nachhaltig stärken und die dazu notwendigen Mittel bereitstellen.

 

Koalitionsvertrag zum Download: