Grundzüge des Konzepts zur Stärkung der Schulleitungen waren bereits bekannt. Das Kultusministerium hat in einer Pressemitteilung nun auch Details dazu öffentlich gemacht, wie genau es sich die Stärkung der Schulleitungen vorstellt. Mehr Zeit und mehr Geld für Schulleitungen sind die Schlagworte. Der VBE Baden-Württemberg sieht in dem Konzept einen wichtigen Schritt, der Landesvorsitzende Gerhard Brand lobt, dass viele Maßnahmen kommen sollen, die der VBE schon lange fordert.
Was lange währt wird endlich gut? Schon einige Monate, wenn nicht Jahre zieht es sich hin, dass die Landespolitik Handlungsbedarf bei den Schulleitungen erkannt haben will. Ein konkretes Konzept gab es jedoch lange Zeit nicht. Dies hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) geändert. Sie hat am 17. September 2018 ein Konzept vorgelegt, das der Verband Bildung und Erziehung (VBE) als großen Schritt in die richtige Richtung ansieht.
„Das Konzept zur Stärkung der Schulleitungen enthält viele Maßnahmen, die der VBE schon lange fordert und die sehr sinnvoll sind“, lobt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand das Maßnahmenpaket und zollte der Ministerin, dem Kultusministerium und den Fraktionen Respekt für den Fall, dass das Konzept so wie angekündigt komme. Nichtsdestotrotz gibt es für den VBE Baden-Württemberg drei wesentliche Kritikpunkte an dem geplanten Konzept.
VBE: Alle Schulleitungen kleiner Grundschulen auf A 13 heben
So reagiert das Kultusministerium zwar darauf, dass Leitungsposten von kleinen Grundschulen finanziell nicht attraktiv sind. Allerdings erhalten nicht alle Leitungen kleiner Grundschulen A 13. Erst ab 41 Schülerinnen und Schülern soll eine Schulleitung an einer Grundschule zukünftig A 13 erhalten. Der Landesvorsitzende des VBE Baden-Württemberg sieht das kritisch: „Es ist sehr schade, dass man die Chance nicht nutzen will, alle Schulleitungen kleiner Grundschulen nach A 13 zu bezahlen. Der VBE setzt sich dafür ein, in den kommenden Gesprächen die untere Grenze für eine Besoldung der Grundschulleitungen nach A 13 fallen zu lassen.“
Die Schulleiterinnen und Schulleiter kleiner Schulen profitieren zudem nicht von der geplanten Entlastung der Schulleitungen durch mehr Leitungszeit. Der Berechnungsfaktor für die Leitungszeit für bis zu 20 Klassen soll von 1,2 auf 1,4 Stunden pro Klasse angehoben werden. Schulleitungen von Schulen mit weniger als acht Klassen profitieren davon jedoch nicht. Brand schlägt deshalb vor, den Sockel für die Leitungszeit von zehn auf zwölf Stunden zu erhöhen: „So könnte man auch die Schulleitungen kleinerer Schulen entlasten.“
Zulagen für kommissarische Schulleitungen sollen kommen
Sehr positiv bewertet es der VBE, dass es endlich Zulagen für Lehrkräfte und stellvertretende Schulleitungen geben soll, wenn diese kommissarisch eine Schule leiten. „Damit werden die Belastungen und die herausfordernden Aufgaben, welche diese Personen übernehmen, endlich auch finanziell anerkannt. Die Fristen bis zur Zahlung der Zulagen sind jedoch überflüssig, man sollte diese weglassen“, fordert Gerhard Brand.
Der Landesvorsitzende unterstreicht noch einmal, dass nun endlich wichtige Forderungen des VBE für Schulleiterinnen und Schulleitern umgesetzt werden sollen: „Die Besoldungserhöhung, die Entlastung durch mehr Leitungszeit oder der Ausbau der Assistenzsysteme – all das haben wir jahrelang eingefordert. Wir freuen uns natürlich, dass diese VBE-Forderungen nun in einem großen Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Postens als Schulleitung umgesetzt werden sollen.“
Die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Schulleitungen in der Übersicht
Folgende Maßnahmen plant das Kultusministerium im Rahmen des Konzepts zur Stärkung der Schulleitungen. Die Informationen können Sie auch in der Pressemitteilung des Kultusministeriums nachlesen. Sie finden diese auf der Homepage des Kultusministeriums.
- Schulleitungen an Grundschulen sollen ab 41 Schülerinnen und Schülern nach A 13 besoldet werden.
- Schulleitungen an Hauptschulen, Werkrealschulen sowie Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen sollen generell A 14 erhalten.
- Schulleitungen an Hauptschulen, Werkrealschulen sowie Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen soll ab 181 Schülerinnen und Schülern A 14 mit Amtszulage gezahlt werden.
- Schulleitungen an Hauptschulen, Werkrealschulen sowie Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen mit mehr als 361 Schülerinnen und Schülern sollen zukünftig A 15 erhalten.
- Lehrkräfte, die eine kommissarische Schulleitung übernehmen, erhalten ab dem dritten Monat eine Zulage, die sich an der Besoldung der vertretenen Schulleitung orientiert.
- Stellvertretende Schulleitungen, die eine kommissarische Schulleitung übernehmen, erhalten ab dem vierten Monat eine Zulage, die sich an der Besoldung der vertretenen Schulleitung orientiert.
- Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I sollen ab 101 Schülerinnen und Schülern einen Konrektor erhalten.
- Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sollen unabhängig von der Schülerzahl einen Konrektor erhalten.
- Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollen ab 541 Schülerinnen und Schülern einen zweiten Konrektor erhalten.
- Das Kultusministerium kann sich vorstellen, großen Schulen ab 1.000 Schülerinnen und Schülern oder mindestens 70 Lehrkräften gemeinsam mit den Kommunen eine Schulverwaltungsassistenz zur Seite zu stellen.
- Der Berechnungsfaktor der Leitungszeit für bis zu 20 Klassen soll von 1,2 auf 1,4 Stunden pro Klasse angehoben werden.
- Die bestehenden Fortbildungs- und Beratungsangebote sollen im Rahmen des neuen Qualitätskonzepts weiterentwickelt werden.
- Es soll geprüft werden, ob die Lehramtsausbildung um Studienangebote zu Schulleitungsthemen erweitert werden kann.
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