Lehramtsstudierende werden vor dem Referendariat vom Kultusministerium zur Abwahl eines Nebenfachs gezwungen

Mehrere hundert Lehramtsstudierende, die unter die Regelungen der Prüfungsordnung 2011 (WHRPO I, RPO I oder GHPO I) fallen, mussten am 30.09.2020 eines ihrer beiden Nebenfächer abwählen. Sie sollen laut dem Kultusministerium in ihrem Vorbereitungsdienst/Referendariat damit keine Möglichkeit mehr haben, in dem dritten Fach ausgebildet und geprüft zu werden, obwohl sie dieses Fach jahrelang an der Hochschule studiert haben.

 

Erst Anfang September haben die betroffenen Studierenden die Nachricht erhalten, dass sie für den Vorbereitungsdienst bereits zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst eines ihrer beiden studierten Nebenfächer abwählen müssen. Gegen die geplante Verordnung der Landesregierung, die Ende dieses Jahres in Kraft treten soll, hat sich mittlerweile großer Widerstand bei den Lehramtsstudierenden formiert, den der VBE unterstützt. Nicht nur die fehlende Transparenz prangern die Studierenden und der VBE an, sondern auch die Tatsache, dass die Zeit und Energie für das Studium im Nebenfach vergebens waren; zumal das dritte Fach vor allem eingeführt wurde, um den Anteil des fachfremden Unterrichts in Baden-Württemberg zu reduzieren. „Mehr Qualität“ war 2016 eines der Versprechen der Kultusministerin. Umso weniger ist die Entscheidung verständlich, ein Nebenfach abzuwählen zu müssen.

Für den VBE ist nicht nachvollziehbar, dass die Regelungen für den Vorbereitungsdienst kurzfristig geändert wurden und Studierende gezwungen wurden, für den Vorbereitungsdienst ein Fach abzuwählen. Wir teilen ihre Ansicht und unterstützen die Studierenden auch in der Endphase ihres Studiums. Daher lässt der VBE gerade den Sachverhalt rechtlich prüfen und hat eine sehr gute Anwaltskanzlei beauftragt.

Unsere studentischen VBE-Mitglieder werden in dieser wichtigen Angelegenheit weiterhin informiert und auf dem neuesten Stand gehalten.

Studierende, die Unterstützung des VBE in dieser Sache brauchen und sich dem rechtlichen Verfahren anschließen wollen, nehmen gerne mit dem VBE (Landesgeschäftsstelle in Stuttgart) Kontakt auf.

Der VBE unterstützt seine Mitglieder und setzt sich für deren Interessen ein. Je mehr Studierende sich am Vorgehen des VBE beteiligen, desto wahrscheinlicher ist ein Erfolg des VBE in dieser Sache. Ziel ist es, dass die studentischen VBE-Mitglieder zum 01.Februar 2021 mit ihren drei Fächern in ihr Referendariat gehen können.