Das Kultusministerium hat Stellenhebungen nach A13 in Folge der Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte im Doppelhaushalt 2018/19 eingeplant. Das gab das Kultusministerium auf Anfrage des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg bekannt. Insgesamt sind 497 Hebungen im Doppelhaushalt 2018/19 berücksichtigt. Für Gemeinschaftsschulen sind bisher aber noch keine Stellenhebungen eingeplant.
Auf Anfrage des VBE Baden-Württemberg hat das Kultusministerium bestätigt, dass Stellenhebungen nach A13 in Folge der Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte im Haushalt eingeplant sind. Für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer ist das eine gute Nachricht: Denn das heißt, dass weiterqualifizierte Lehrkräfte nach dem Abschluss des Laufbahnwechsels auch nach A13 besoldet werden, wie dies der VBE Baden-Württemberg gefordert hat.
Nach VBE-Informationen sind für das Jahr 2018 an Realschulen 269 Stellen für Laufbahnwechsler von Haupt- und Werkrealschulen in den Etat eingeplant. Für das Jahr 2019 sieht der Etatplan 228 Stellenhebungen vor. Davon sind 160 für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) eingeplant und 68 Stellen für Realschulen. Somit sind im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt 497 Stellenhebungen berücksichtigt. Der VBE Baden-Württemberg hat diese Informationen anhand des Entwurfs für den Staatshaushaltsplan 2018/19 überprüft.
Für Gemeinschaftsschulen sind derzeit noch keine Stellenhebungen eingeplant
Die Zahlen im Haushaltsplan beruhen auf aktuellen Prognosen des Kultusministeriums. Für Gemeinschaftsschulen sind nach Informationen des VBE Baden-Württemberg derzeit allerdings noch keine Stellenhebungen eingeplant. Diese können aber noch mittels eines Nachtrags berücksichtigt werden. Generell sind Änderungen und Ergänzungen an dem bisherigen Entwurf des Staatshaushaltsplans noch durch einen Nachtrag oder dann im Haushalt 2020 möglich.
Der VBE Baden-Württemberg begrüßt, dass das Ministerium entsprechende Stellenhebungen eingeplant hat und somit eine Forderung des VBE umgesetzt hat. Der VBE Baden-Württemberg fordert jedoch, dass auch die an Haupt- und Werkrealschulen verbleibenden Lehrkräfte nach A13 höhergruppiert werden. Gegenüber den Lehrkräften an Haupt- und Werkrealschulen ist es nicht darstellbar, dass diese nach A12 besoldet werden, gleichzeitig aber junge Referendarinnen und Referendare ausbilden, die in Besoldungsgruppe A 13 eingruppiert sind.