Lernbrücken: VBE fordert Förderstunden, um Lernlücken langfristig zu schließen

Lernbrücken

Lernbrücken sollen in den kommenden Sommerferien erneut angeboten werden, so hat es das Kultusministerium Baden-Württemberg vorgesehen. Durch die anhaltende Pandemie-Situation sind bei den Schülerinnen und Schülern Lernlücken entstanden. Aus Sicht des Landes können die Lernbrücken ein geeignetes Mittel sein, um gegen diese Lücken anzugehen.

Für den VBE ist klar: Die Freiwilligkeit für die teilnehmenden Lehrkräfte muss hierbei genauso gewährleistet sein wie eine zusätzliche Entlohnung in Form einer Deputatsanrechnung oder einer angemessenen finanziellen Vergütung. Eine Lernförderung ergibt jedoch vor allem dann Sinn, wenn sie von den Lehrkräften vor Ort erfolgt, die die betreffenden Schülerinnen und Schüler unterrichten und deren Stärken wie Schwächen kennen. 

VBE fordert bei Lernbrücken: Entlastung für Schulleitungen

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Lernbrücken nicht wieder die Schulleitungen vor Ort mit zusätzlichen Aufgaben überfrachten. Schulleitungen benötigen Entlastung und sind gegen Ende der Sommerferien mit der Organisation des kommenden Schuljahres bereits mehr als ausgelastet. Die Koordination und Betreuung der Lernbrücken vor Ort können beispielsweise durch interessierte Lehrkräfte erfolgen, die hierfür dann aber auch zu entlohnen sind. 

In jedem Fall gehört zu einer hochwertigen Lernförderung gutes und geeignetes Material, das den Schulen rechtzeitig bereitzustellen ist und welches die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern ermöglicht. 

Pädagogisches Gesamtkonzept nötig, damit Lernbrücken zur Chancengleichheit beitragen

Damit die Lernbrücken zur Chancengleichheit benachteiligter Schülerinnen und Schüler beitragen, sind sie zugleich in ein pädagogisches Gesamtkonzept einzubetten. Da das Programm für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend ist, gilt es, insbesondere die Kinder und Jugendlichen abzuholen, die im Fernlernunterricht nur schwer zu erreichen sind. Dazu bedarf es weiterer Angebote wie Aktivitätsprogramme in Kooperation mit Kommunen oder weiteren Anbietern, die einen außerschulischen Anreiz bieten.

Um die in der Pandemie entstandenen Lernlücken nachhaltig zu schließen, bedarf es aus unserer Sicht eines kontinuierlichen, individuellen und zielgerichteten Ansatzes. Der VBE plädiert dafür, den Schulen für mindestens ein Jahr zusätzliche Förderstunden zur Verfügung zu stellen – sowohl den Sekundarschulen, den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wie auch den Grundschulen, die bisher bei der Zuteilung von Förderstunden übergangen wurden. Die Schulen kennen den Förderbedarf vor Ort am besten und sollten frei entscheiden können, wie sie die zusätzlichen Förderstunden einsetzen.