Tarifabschluss und Entgeltordnung. Hintergrund: weshalb es so große Gehaltsunterschiede zwischen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften gibt: die Bruttolöhne bewegen sich im ähnlichen Bereich, auf Augenhöhe. Für angestellte Lehrerinnen und Lehrer kommen die Sozialabgaben, wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, VBL-Rente und i.d.R. höhere Krankenversicherungsbeiträge dazu und schon sind die Abzüge im Verhältnis zu den Beamten im Schnitt mindestens 12% höher.
Zum 1. März 2016 ist die zweite Stufe der Entgelterhöhung in Kraft getreten.
Die erzielten Tarifabschlüsse, bestehend aus
- der Entgelterhöhung um 2,1% zum 1. März 2015
- der weiteren Entgelterhöhung um 2,3%, jedoch mindestens 75 €, zum 1. März 2016
- dem vollen Erhalt der Zusatzversorgung VBL bei geringer, auf drei Jahre verteilter Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge um 0,4%
- der tariflichen Eingruppierung von Lehrkräften zum 1. August 2015 mit Einstieg in die Paralleltabelle
- Ost-West-Angleichungen der Jahressonderzahlungen in 5 Jahren
hatten 2015 für Diskussionen gesorgt.
Zuvor hatten die Arbeitgeber erhebliche Einschnitte bei der Betriebsrente gefordert sowie in mehreren Runden eine totale Verweigerung gegenüber einer Lehrkräfteentgeltordnung vertreten.
Um diese Verweigerungshaltung aufzubrechen, an weiteren Verhandlungsrunden beteiligt zu sein und in Folge Verbesserungen für die tarfibeschäftigte Lehrkräfte, das heißt mehr Gerechtigkeit, erzielen zu können, war zumindest ein Einstieg in die tariflich vereinbarte Lehrkräfteentgeltordnung bedeutsam.
In den vergangenen Tarifrunden hatte sich gezeigt, dass das Streikpotenzial der tarfifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer insbesondere in Anbetracht der großen Zahl der Bundesländern, in denen die meisten Lehrkräfte verbeamtet sind, als begrenzt und seitens der beamteten Lehrkräfte begrenzt unterstützbar erwiesen hatte, wodurch das Druckpotenzial innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geprägt war.
Grundsätzlich können unterschiedliche Berufsgruppenforderungen im Rahmen von Tarifverhandlungen in Konkurrenz zueinander geraten; die umfängliche Forderung und Durchsetzung von im Lehrerbereich berechtigten Forderungen auf Kosten anderer Berufsgruppen widerspricht einem konsensfähigen Verhandlungsrahmen.
In Folge des Tarifabschlusses ergaben sich für unbefristet beschäftigte Lehrkräfte im Grund-, Haupt-/Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulbereich in Baden-Württemberg zunächst keine Änderungen in der Eingruppierung – im Unterschied zu Lehrkräften der Bundesländer Ostdeutschlands.
Mit der Tarifeinigung wurde ein stufenweiser Einstieg in die sog. Paralleltabelle“ (z.B. A 12 = E 12) vereinbart, der am 1. August 2016 beginnt. Diese Angleichungszulage beträgt zunächst 30 € monatlich und soll in den nächsten Tarifrunden schrittweise erhöht werden, bis die höhere Entgeltgruppe erreicht sein wird. Von dieser Zulage profitieren Lehrkräfte unter der Entgeltgruppe E 13. Die Zulage kann bis 1. Aug. 2017 beantragt werden (Ausschlussfrist).
Ebenso wurde die Möglichkeit der teilweisen Höhergruppierung befristet beschäftigter Lehrkräfte geschaffen.
In einem Schreiben des LBV vom August 2015 wurden alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte über die neue Entgeltordnung und die Angleichungszulage informiert. Auskünfte dazu erteilen die personalverwaltenden Stellen (Regierungspräsidium).
Bernhard Rimmele, VBE-Referatsleiter Arbeitnehmer/innen; vgl. Meldung: Einstieg geschafft.
Heike Stober, Mitglied der Verbandsleitung