Seit Jahren gibt es an Schulen vor allem im ländlichen Raum befristet eingestellte Lehrkräfte ohne (komplette) Lehrkräfteausbildung, die die Lücken füllen bei der löchrigen Lehrkräfteversorgung. Ohne diese Lehrkräfte wäre in vielen Regionen das Unterrichtsangebot erheblich geschrumpft. Die freiwillige Wiedereinstellung von Pensionären, i.d.R. nur mit einigen Unterrichtsstunden, ist zwar auch ein wichtiges Instrument gegen den Lehrkräftemangel, aber zahlenmäßig wesentlich geringer.
An vielen Schulen gibt es diese sog. Nichterfüller, häufig in Nebenfächern. Ihre Arbeitsverträge sind i.d.R. befristet bis zum Schuljahresende, dann folgt die Arbeitslosigkeit in den Sommerferien, dann wieder zum Schuljahresbeginn ein neuer Vertrag. Manche von Ihnen üben diese Tätigkeit über Jahre aus, man spricht dann von Kettenverträgen, die juristisch immer bedenklicher werden, je länger dieser Zustand anhält. Es handelt sich um Lehrkräfte mit nur 1. Staatsexamen, ausländische Lehrkräfte ohne Anerkennung, Hochschulabsolventen aus affinen Bereichen, Sport-, Musik-, Kunst- oder Religionslehrkräfte oder in Ausnahmefällen auch aus anderen Berufsbereichen und im SBBZ-Bereich auch um viele mit therapeutischen oder erzieherischen Berufen.
Der VBE hat immer betont, dass grundsätzlich nur voll und gut ausgebildete Lehrkräfte in die Schulen sollen, um die hohe Qualität des Unterrichts zu gewährleisten. Da aber in den letzten Jahren im ländlichen Raum immer mehr Stellen unbesetzt bleiben und bei Ausfällen von Lehrkräften so gut wie keine Vertretungsreserve mehr im System ist, müssen pädagogisch geeignete Ersatzlehrkräfte die Lücken füllen und fortgebildet werden (was das Land leider bis heute versäumt).
Der VBE ist dafür eingetreten, dass diesen Lehrkräften bei guter Bewährung endlich eine unbefristete Einstellungsperspektive angeboten wird, da der Lehrkräftemangel noch Jahre andauern wird. Ebenfalls hat der VBE immer wieder darauf hingewiesen, dass das Land als Arbeitgeber auch eine Vorbildfunktion habe und bewährte Lehrkräfte nicht jedes Jahr von einer Befristung in die nächste schicken kann.
Zum neuen Schuljahr sollten nun endlich 50 Stellen mit den sog. Nichterfüllern besetzt werden. Insgesamt lagen die Bewerbungszahlen um einiges höher, so dass das Land jetzt ca. 70 Nichterfüller auf ca. 60 Stellen einstellen kann. Es werden alle eingestellt, die die Voraussetzungen erfüllen:
Unabdingbare Einstellungsvoraussetzungen waren:
- Aktuell befristete Einstellung mit insgesamt 42 Monaten Beschäftigungszeit
- Eine dienstliche Beurteilung durch die Schulleitung und das SSA mit mindestens der Note 2,0
- Unabweisbar nicht anders zu deckender dauerhafter Bedarf an der Schule (Es kommen also nur Schulen im ländlichen Raum in Frage).
Besonders viele Einstellungen gibt es nun im ländlichen Bereich Südbadens, wo jedes Jahr zwischen 500 – 800 Ersatzlehrkräfte eingestellt werden müssen.
Es wäre sehr sinnvoll, auch in den nächsten Jahren dieses Einstellungsprogramm fortzusetzen, um weiteren befristeten und bewährten Lehrkräften eine Einstellungsperspektive zu bieten. Das Programm sollte solange fortgesetzt werden, bis wieder hoffentlich zukünftig genügend Lehramtsabsolventen zur Verfügung stehen. Auch wäre es dringend geboten, allen befristet Beschäftigten Fortbildungen anzubieten und den Berufseinstieg und die Berufsbegleitung nicht auch noch ausschließlich den eh schon überlasteten Lehrkräften alleine zu überlassen, die dafür auch keinerlei Anrechnung bekommen.
Sinnvoll wäre es auch aus Sicht des VBE, die Einstellungsbedingungen zu verbessern: Eine Einstellung nach 28 Monaten Tätigkeit (also nach ca. zweieinhalb Unterrichtsjahren) nach guter Bewährung im Schuldienst. Nach dieser Zeit sollte klar sein, ob jemand als Lehrkraft geeignet ist und erfolgreich arbeiten kann.
Erwähnt sei noch, dass diese Kolleginnen und Kollegen nicht die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, also als Tarifbeschäftigte grundsätzlich auch weniger verdienen und zudem auch niedriger eingruppiert werden als vollausgebildete Lehrkräfte im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Insofern besteht keine Ungerechtigkeit gegenüber denen Kolleginnen und Kollegen, die die Mühen bis zum Abschluss eines 2. Staatsexamens oder des Abschlusses einer Fachlehrkraft auf sich genommen haben.
Bernhard Rimmele
Referatsleiter Arbeitnehmer im VBE