VBE bei der Unterzeichnung des Gute-KiTa-Vertrags

Gute-KiTa-Vertrag

Baden-Württemberg hat als elftes Bundesland einen Gute-KiTa-Vertrag mit dem Bund unterzeichnet – 729 Millionen Euro fließen damit bis 2022 ins Land. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel können von den Ländern grundsätzlich zur Reduzierung der Kitagebühren bzw. der Beitragsfreiheit oder zur Verbesserung der Qualität innerhalb der Kitas eingesetzt werden. Der VBE hat sich dafür ausgesprochen, die Mittel in die Qualität der Kinderbetreuung zu investieren – so wie es das Kultusministerium nun vertraglich auch zugesichert hat. 

Nachfolgend lesen Sie die wesentlichen Inhalte des Gute-KiTa-Vertrags für Baden-Württemberg. 

Ausbau der Leitungszeit im Gute-KiTa-Vertrag

Das Kultusministerium will einen Großteil der Bundesmittel nutzen, um in Freistellungen für die Leitungszeit und in die Weiterentwicklung der pädagogischen Kernarbeit zu investieren:

  • Alle Kitas erhalten unabhängig von der Größe und der Anzahl ihrer Gruppen einen Grundsockel von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung pädagogischer Kernaufgaben
  • Bei Kitas mit zwei Gruppen oder mehr sollen zusätzlich zwei Stunden Leitungszeit pro Gruppe und Woche gewährt werden
  • In Abstimmung mit den Trägerverbänden wurde das Qualitätsmanagement als zentrale Kita-Leitungsaufgabe definiert und in drei Aufgabenbereiche unterteilt:
    1. Die Konzeptions(weiter)entwicklung in der Einrichtung
    2. Die Personal(weiter)entwicklung innerhalb der Einrichtung
    3. Die Interaktions(weiter)entwicklung mit den Kindern, den Eltern und Familien der Kinder und im Sozialraum
  • Angebot der Weiterqualifizierung der Kita-Leitungen mit einer Basisqualifizierung und wählbaren Modulen zu weiteren Themen, wie Kommunikation und Gesprächsführung
Qualität der Kindertagespflege erhöhen im Gute-KiTa-Vertrag

Die Kindertagespflege, als familiennahe und flexible Betreuungsform, soll qualitativ weiterentwickelt werden:

  • Erweiterung der Qualifizierung von neuen Tagespflegepersonen von bisher 160 Unterrichtseinheiten auf 300 Unterrichtseinheiten 
  • Ausrichtung am kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege des Deutschen Jugendinstituts
  • Die erweiterte Qualifizierung beginnt frühestens 2020. In der Übergangszeit werden zunächst Multiplikatoren ausgebildet, die dann die Anbieter der Qualifizierungskurse schulen
Mehr Fachkräfte gewinnen im Gute-KiTa-Vertrag

Um den hohen Personalbedarf in den Kindertageseinrichtungen zu decken, sollen mehr Fachkräfte ausgebildet werden:

  • Die „Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte“ umfasst den Ausbau der Ausbildungskapazitäten an Fachschulen für Sozialpädagogik und eine Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung
  • Erweiterung des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ von aktuell 339 Förderplätze für Baden-Württemberg auf 1.000 Förderplätze. Ziel des Förderprogrammes ist es, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsplätze zusätzliche Nachwuchskräfte zu gewinnen. Einen Förderplatz kann ein Träger einer Kindertageseinrichtung erhalten, wenn durch diesen Ausbildungsplatz die Ausbildungskapazität beim Träger im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde.
  • Praxisanleiterinnen und Praxisleiter, die Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) begleiten, sollen ab 2021 zwei Wochenstunden Anleitungszeit erhalten