VBE-Brief: Besoldung der Schulleitungen an kleinen Grundschulen

Dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg fällt auf, dass die Besetzung von Schulleiterstellen mit geeigneten Personen sich schon seit Jahren schwierig gestaltet und sich zunehmend verschärft. Besonders problematisch zeigt sich die Versorgung im ländlichen Raum. Gerade die kleineren Grundschulen sind hier ein wichtiger Standortfaktor für die Kommunen. Oft sind sie ausschlaggebend dafür, ob junge Familien einen Zuzug in diese Kommune in Betracht ziehen.

Und es sind gerade diese Schulen, bei denen die Rektorate nur noch mit Idealisten zu besetzen sind, da die Besoldung, bei einer Schülerzahl unter 80 Schülern, bei A 12 plus Zulage liegt. Das ist ein Gehalt, das sich im Nettolohnbereich nicht nennenswert von dem eines Lehrers derselben Schule unterscheidet und dem Abstandsgebot kaum gerecht werden dürfte. Dafür ist ein Schulleiter einer kleinen Schule in der Regel Schulleiter, Lehrer, Gelegenheitshausmeister, Teilzeitsekretär und Sozialarbeiter in einer Person. Nach der Umstellung der Besoldung der Sekundar-I-Lehrkräfte verdient ein Rektor einer kleinen Grundschule weniger, als ein Lehrer im Sekundar-I-Bereich.

Zunehmend bekommen wir Schreiben und Anrufe von Schulleitungen in A 12 Z mit der Bitte, sich für sie einzusetzen. Was wir hiermit tun. Der VBE bittet Sie, recherchieren zu lassen, wie viele Schulleiter in A 12 Z besoldet sind und in der Folge bitten wir zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht diese Kolleginnen und Kollegen in A 13 zu heben.

Es wäre eine Maßnahme, die aufgrund der geringen Anzahl an Personen und des geringen Differenzbetrages von A 12 Z nach A 13 zu keiner großen Belastung des Landeshaushalts führt. Der Effekt für die Motivation der aktuellen Schulleitungen und der zukünftigen Bewerber wäre hoch und die Besetzung der freien Schulleiterstellen im ländlichen Raum wäre deutlich verbessert.

Es ist eine Maßnahme, deren Umsetzung schon lange nötig ist.

Gerhard Brand, Landesvorsitzender

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