VBE – Einsatz für Angestellte und Beamte

Bei der Sitzung des Landeshauptvorstandes von „BBW – Beamtenbund-Tarifunion“ in der Filderhalle Leinfelden ging BBW-Landesvorsitzender, Kai Rosenberger, auf die aktuelle Politik ein. Bereits die Landtagswahlen haben die politische Landschaft verändert. Der BBW steht immer wieder vor der Aufgabe, die Einführung der Bürgerversicherung für die Gesamtbevölkerung zu verhindern. Nachweislich bringt sie nicht nur für die Beamten keine Vorteile, sondern birgt auch das Risiko, dass die Gesundheitsversorgung besonders in ländlichen Gebieten für alle Versicherten Verschlechterungen erfährt. Dennoch gibt es auch positive Signale.

Ein Schwerpunkt der Aussprache war auch die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 zur Alimentation der Beamtinnen/Beamten sowie Richterinnen/Richter. Das BVerfG hat mit dem Beschluss zur Richterbesoldung in Berlin insbesondere den Mindestabstand der Netto-Besoldung der niedrigsten Besoldungsgruppe zum Grundsicherungsniveau näher bestimmt. So muss der Abstand mindestens 15 % betragen. Mit dem Beschluss zum kinderbezogenen Familienzuschlag ab dem 3. Kind in NRW (Zuschlag muss 15 % über dem Grundsicherungsniveau eines Kindes liegen) hat das BVerfG ebenfalls geänderte Berechnungsparameter vorgegeben. Die BVerfG-Beschlüsse ergingen zwar zu Berlin und NRW, die darin aufgestellten Grundsätze zum Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) binden allerdings alle Verwaltungen und Gerichte. Die Besoldung beim Bund und den Ländern, also auch in Baden-Württemberg, muss deshalb an die neu justierten Maßstäbe angepasst werden.  Der Beamtenbund, der Dachverband des VBE, ist und bleibt bei den Verhandlungen zur Umsetzung am Ball. 

Die VBE-Delegation bei der Sitzung des Landeshauptvorstands beim Beamtenbund in Leinfelden (vlnr): Erwin Huttenlau, Gerhard Brand, Emil Huber, dahinter Walter Beyer, Gerhild Dickgiesser, Josef Klein, Bernhard Rimmele. Bild: Peter Ludwig.

Aufruf zur Demo: Einsatz für Angestellte und Beamte

Die Tarifrunde 2021 hat derzeit zwei Verhandlungsrunden hinter sich. Die Arbeitgeber wollen sich nicht bewegen. Unter anderem ist die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) der Meinung, dass die Abschlüsse 2019 zu hoch ausgefallen seien. Außerdem wollen die Arbeitgeber Einzelthemen in den Verhandlungen miteinander vermischen, um Nachteile für die Beschäftigten durch die Tarifabschlüsse durchzusetzen. Da macht unser BBW nicht mit und leistet erbitterten Widerstand. Hessen hat vorgemacht, wie es geht: Da das Land Hessen nicht der TdL angehört, ist dort der Tarifabschluss bereits unter Dach und Fach. Dieser könnte durchaus als Vorbild für Baden-Württemberg und die anderen Bundesländer dienen. Zum Zeitpunkt des Entstehens dieses Berichts sind Kundgebungen und Aktionen geplant. Einen Demo-Marsch durch Stuttgart wird es angesichts der Corona-Lage nicht geben.

Josef Klein, Senior Consultant