VBE-Erfolg: Land hebt Dienst- und Versorgungsbezüge an

Geld

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hatten die Tarifparteien letztes Jahr eine Entgelterhöhung von 2,8 % ausgehandelt. Baden-Württemberg will das Tarifergebnis nun zum 1. Dezember 2022 zeitgleich und systemgerecht auch auf seine Beamtinnen und Beamten übertragen. Das Land hat hierzu eigens ein „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz enthält zudem weitere finanzielle Verbesserungen für viele Lehrkäfte und setzt zentrale VBE-Forderungen um.

 

Mit den Gesetzesänderungen nimmt das Land auch eine Neubewertung der Einstiegsämter des mittleren und gehobenen Dienstes vor. Dadurch sollen den erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf enthält damit zentrale VBE-Forderungen.

Wesentliche Eckpunkte des geplanten Gesetzes sind:

  1. Mehr Geld: 2,8 Prozent-Erhöhung geplant ab 1. Dezember 2022, auch für Pensionäre.
  2. Erhöhung der Eingangsämter: Dies betrifft im Schulbereich nicht nur die neu eingestellten Fachlehrkräfte, auch Fachlehrkräfte in Bestand werden in die höheren Ämter überführt.
  3. Erhöhung des Amtszulage.
  4. Allgemeine Erhöhung des Familienzuschlags und eine deutliche Erhöhung insbesondere ab dem dritten Kind.
  5. Beihilfe: Das Land macht die Verschlechterungen aus dem Jahr 2012 teilweise rückgängig – vor allem bezüglich der Bemessungssätze. Dadurch sparen neu eingestellte Lehrkräfte und Versorgungsempfänger bares Geld.
  6. Aufhebung der bestehenden Besetzungs- und Beförderungssperren zum 1. Januar 2023: Kolleginnen und Kollegen, die eine freiwerdende Funktionsstelle etwa für die (stellvertretende) Schulleitung oder Abteilungsleitung übernehmen, werden direkt ernannt und der höheren Besoldungsstufe zugewiesen.

Der VBE begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert aber, dass weiterhin keine Corona-Sonderzahlung für die Versorgungsempfänger angedacht ist. Darüber hinaus erneuert der VBE seine Forderung für die Tarifrunde 2023 mit Bund und Kommunen: 10,5 Prozent und mindestens 500 Euro mehr Einkommen sind absolut angemessen, um die galoppierende Inflation auszugleichen und Reallohnverluste zu vermeiden.

Dies gilt erst recht, wenn man sich vor Augen führt, dass der Bildungsbereich von Fachkräftemangel, enormen Herausforderungen im Kontext von Corona-Pandemie, Integration und Inklusion sowie künftigen Mehrbelastungen durch Ganztagsangebote geprägt ist. Der Beruf muss sowohl für die im System engagierten Beschäftigten als auch für die künftig dringend benötigten Fachkräfte attraktiver werden.

Die Arbeitgeber müssen in der Tarifrunde ein glasklares und angemessenes Zeichen setzen, welches zeigt: Wir haben verstanden.