VBE-Erfolg: Nachträglich mehr Geld für (fast) alle!

VBE Equal Pay Day 2015

Manchmal mahlen Mühlen langsam, selbst wenn sie in Stuttgart stehen. Viele Beamtinnen und Beamten haben sich sehr über die letzte Besoldungserhöhung geärgert. Zwar wurde die Höhe des Tarifabschlusses bei den Beschäftigten voll auf die Beamtinnen und Beamte übertragen, die Landesregierung legte jedoch Wert auf eine „sozialverträgliche“ Erhöhung. Dies bedeutete in Konsequenz aber nichts anderes als ein weiteres Sparpaket für die Beamtinnen und Beamte und das bei derzeit hohen Steuereinnahmen. Die Vereinbarung vom Frühjahr sah eine Übertragung des Tarifergebnisses mit 1,8 % in 2017 und 2,675 % in 2018 vor, jeweils gestaffelt nach Besoldungsgruppen um zwei (A9), vier (A10 und A11) bzw. fünf (ab A 12) Monate verschoben.

Baden-Württemberg ist übrigens das einzige Bundesland, das aktuell das Tarifergebnis nur mit einer zeitlichen Verzögerung an die Beamtinnen und Beamte weitergibt.

Wer bekommt wann mehr Geld?

Nun sollen alle Beamtinnen und Beamte (aktive und auch pensionierte) rückwirkend zum 1. März 2017 und zum 1. Juli 2018 einheitlich gemäß der Vereinbarung höher besoldet werden. Damit ergibt sich also eine Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamte ab A10 für das Kalenderjahr 2017. Die hierfür nachträgliche Gesetzesänderung soll im Eiltempo im Finanzausschuss und dann im Landtag beraten und verabschiedet werden. Die Mehrkosten für das Land betragen ca. 40 Mio. Euro.

Woher dieser Sinneswandel?

Wer nun hofft, der Sinneswandel sei darauf zurückzuführen, dass man endlich erkannt hat, dass die Beamtinnen und Beamte eine stabile und höchst leistungsfähige Stütze des Landes seien und somit eine wertvolle Arbeit für das Land leisten, die es zu honorieren gilt, muss leider enttäuscht werden. Wieder einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht diese Kehrtwende beeinflusst. In einer Entscheidung vom 23. Mai 2017 hatten die Verfassungsrichter eine ähnlich gestaffelte Besoldungsanpassung aus Sachsen aus dem Jahr 2008 gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Man kommt hier also schlicht einer möglichen Klage zuvor.

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt doch!

Wer das Vorhaben der Landesregierung aufmerksam liest, wird schnell feststellen, dass die Erhöhung in 2018 für die Besoldungsgruppen bis A9 schon zum 1. März und für die Besoldungsgruppen A10/11 zum 1. Mai geplant war. Damit diesen Besoldungsgruppen aber kein Nachteil entsteht, sollen diese Gruppen zum 1. März eine Einmalzahlung von 400 Euro bzw. 100 Euro erhalten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung auch in anderen Bereichen (z. B. Absenkung des Beihilfesatzes für Dienstanfänger) zu ähnlicher Einsicht gelangt.

Über die weiteren Entwicklungen wird Ihr VBE Sie auf dem Laufenden halten.

Dirk Lederle, Landesreferatsleiter Recht und Besoldung