VBE fordert Verbot von Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst

Der bayerische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, dass es Beamtinnen, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst untersagt, eine Gesichtsverhüllung wie Burka oder Nikab zu tragen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat diesen Vorstoß in einer Pressemeldung unterstützt. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, forderte die Landesregierung darin ebenfalls auf, ein entsprechendes Gesetz für Baden-Württemberg zu erlassen.

Ab 1. August ist für Beamte und Angestellte in Bayern das Tragen einer Gesichtsverhüllung wie Burka und Nikab im Dienst verboten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf der bayerischen Landesregierung billigte der Landtag am 6. Juli 2017. Die Notwendigkeit des Gesetzes begründete die Landesregierung dabei mit der Gewährleistung einer offenen Kommunikation, die nicht nur mittels Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik stattfinde. Der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand, forderte die Landesregierung auf, der bayerischen Entscheidung zu folgen.

Der Begründung, dass ein kommunikativer Austausch nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Gestik und Mimik stattfindet, schließt sich der VBE Baden-Württemberg an. „Das Tragen von Burka oder Nikab ist zwar eine Ausdrucksmöglichkeit, die in einem religiösen Kontext steht, die aber trotzdem gesellschaftlich überprüft werden muss. So sind Gesichtsausdruck und Mimik in unserer Kultur wichtige Formen der offenen Kommunikation zwischen Menschen“, erklärte VBE-Referatsleiterin für Schule und Religion und stellvertretende Landesvorsitzende, Nicola Heckner.

VBE fordert Verbot von Gesichtsverhüllung auch in Baden-Württemberg

In der Begründung der bayerischen Landesregierung heißt es auch: „Darüber hinaus kommt der offenen Kommunikation in der Erziehung, Bildung und Lehre besondere Bedeutung zu.“ Dem stimmt der VBE Baden-Württemberg voll und ganz zu. Offene Kommunikation ist für die schulische Zusammenarbeit unabdingbar und wird beeinträchtigt, wenn Lehrkräfte ihr Gesicht verhüllen. Deswegen hat der VBE Baden-Württemberg in einer Pressemeldung am 7. Juli die Umsetzung des Verbotes für Baden-Württemberg gefordert.

Der baden-württembergische Landtag hatte zuvor bereits ein ähnliches Gesetz geplant, das als Ziel vorsah, Schulangehörigen die Verhüllung bzw. Verschleierung zu verbieten. Da bei einer Anhörung im Landtag am 13. März Experten auf einige Mängel in dem Gesetzesentwurf hinwiesen, wurde der Entwurf im Landtag entsprechend abgelehnt. Der Landesvorsitzende des VBE Baden-Württemberg, Gerhard Brand, forderte nun: „Die Mängel, die am Gesetzesentwurf bei einer Anhörung am 13. März angemerkt wurden, sind auszubessern und ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass die offene Kommunikation in der Schule durchsetzt.“

Verbot existiert bereits auf Bundesebene

Auf Bundesebene existiert bereits ein ähnliches Gesetz, dass es Bundesbeamtinnen und -beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter in der Ausübung ihres Dienstes verbietet, das Gesicht zu verhüllen. Das Verbot gilt außerdem auch für Mitglieder der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände. In der Begründung des Gesetzes heißt es ähnlich wie im bayerischen Gesetz, dass es für die Erfüllung staatlicher Aufgaben essenziell sei, dass man den Beamtinnen und Beamten ins Gesicht schauen könne. Eine Gesichtsverhüllung sei dann nicht hinnehmbar, wenn sie das Vertrauen in das öffentliche Amt beeinträchtige.

Foto: Steve Evans from Bangalore, India/CC BY 2.0/Ausschnitt