VBE: Wer die Wahl hat, muss nicht unbedingt die Qual haben

Wahl

„Nach der Wahl wissen wir, wie der Wähler gewählt hat, aber wir wissen nicht, warum er so gewählt hat.“ Der frühere VBE-Landesvorsitzende Erich Löffler hatte nach einer Personalratswahl diesen Satz als Einleitungsstatement verwendet, der meines Erachtens viel Wahrheit in sich birgt. Angesichts der Ergebnisse der auf drei Ebenen stattgefundenen Personalratswahlen im Mai (psychologisch verstärkt durch Kommunal- und Europawahlen), gab es auf allen Seiten positive und negative Überraschungen, die man sich nicht immer mit dem gesunden Menschenverstand erklären kann.

Aber der Wähler ist der Souverän, seine Wahl ist Grundlage für die Verteilung der Sitze in den entsprechenden Gremien.

Der Wahlausgang

Den Baden-Württemberg – Trend sehen wir in den Wahlen zum Hauptpersonalrat. Alle Lehrkräfte der staatlichen und der privaten Schulen haben die Möglichkeit, die Kandidaten ihres Vertrauens zu wählen. Das geschieht in drei Personalräten, einmal im GHWRGS-Bereich, zum zweiten im Bereich der Berufsschulen und beruflichen Gymnasien und drittens im gymnasialen Bereich. Diese Dreiteilung ist  umso unverständlicher angesichts der so genannten Vielfalt -man kann auch sagen: angesichts der gewollten Heterogenität- bei der in allen Schularten gewollt die Schüler sitzen, die dort nicht hingehören. Als Nebensitzer/in haben sie den/die Schüler/in, der/die nicht dorthin gehört. Doch angesichts dreier Personalräte für den schulischen Bereich darf man mit gewissen Hintergedanken vermuten, dass das von den Römern bereits praktizierte „Divide et impera“ (lateinisch für „teile und herrsche“) unseren Politikern immer noch gelegen kommt.  

In „unserem“ Bereich waren ca. 70 000 Lehrkräfte wahlberechtigt, davon haben nur ca. 50 Prozent gewählt (Da mag man sich so seine Gedanken machen). Das vorläufige Ergebnis im Vergleich zu den Zahlen von 2010 und 2014: 

HPR-Wahl Beamte Arbeitnehmer
GEW VBE RLV GEW VBE
2010 73,1 24,0 2,9 67.5 32,5
2014 70,4 25,4 4,3 69,0 31,0
2019 66,3 26,3 7,4 69,9 30,1

Wir sehen: Bei den zahlenmäßig deutlich mehr Beamten steigen die VBE-Prozentzahlen von Wahl zu Wahl, aber leider nur nach dem Motto „Wir kommen langsam, aber gewaltig“. Unsere Sitzzahl bleibt dadurch aber gleich. Der RLV als Spartengewerkschaft hat der GEW, die erstmals in den 60-er-Bereich abgefallen ist, einen Sitz abgenommen. 

So sehr sich der VBE anstrengte (und finanzielle Erfolge für Angestellte teilweise alleine durchsetzte), reicht es beim VBE für die Arbeitnehmer (Angestellten) im HPR erneut nicht für einen der beiden Sitze. Das hätten wir uns natürlich anders gewünscht. Wir wissen aber, dass wir gut sind, und werden uns weiter anstrengen, dieses Ziel zu erreichen. Dazu müssen wir unsere angestellten Mitglieder und über diese alle Arbeitnehmer noch besser erreichen als bisher. 

Die Bezirkspersonalräte und Örtlichen Personalräte

Die BPRen sind schnell besprochen: Der VBE konnte in drei Gremien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg), die Sitzzahl halten, in Tübingen sogar einen dazugewinnen. Letzteres ist ein Erfolg von Anja Bartenschlager mit ihrem Team, dem man in Zukunft noch einiges zutrauen kann. Dieser Sitzgewinn wiegt umso mehr, als es in Südwürttemberg bereits 2014 gelungen war, starke Prozentzuwächse zu erreichen.

Bei den ÖPRen herrscht leichte Unaufgeregtheit vor. Die Verluste und Gewinne halten sich fast die Waage. Aber auch hier muss Süd-Württemberg wieder als Positiv-Beispiel dienen: Insgesamt 2 Sitze mehr sind ein schöner Erfolg. Vergessen wir nicht, dass der RLV (eigentlich ein Bruderverband im Beamtenbund) 2019 in viel mehr Kreisen antrat als bei der letzten Wahl. Nicht immer (siehe HPR) ging diese Kandidatur zu Lasten des VBE.

So haben wir summa summarum in Südwürttemberg 16 Personalvertreter/innen in den ÖPRen sitzen, in Nordwürttemberg 25, in Nordbaden 30 und in Südbaden 34. Und: der VBE ist wieder in allen Gremien vertreten. Ein gutes Gefühl.

Warum es sich lohnt, auch weiterhin den VBE als Partner zu haben

Oftmals hört man: „Es ist doch egal, in welcher Gewerkschaft ich bin, die wollen ja eh das Gleiche!“ Nun, unbestritten ist, dass alle mehr Zeit für die Lehrkräfte wollen, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden, dass das Gehalt wissenschaftlicher Lehrkräfte auf A 13 als Minimum angehoben wird. Aber bei genauerem Hinschauen gibt es deutliche Unterschiede.

Lehrkräfte als Beamte: Der VBE setzt sich aktiv dafür ein, dass Lehrkräften bei Einstellung das Beamtenverhältnis angeboten wird. Nicht in allen Parteien findet diese Forderung Rückhalt. Uns vom VBE würde es -wie anderen- nie einfallen, Lehrkräfte bei der Durchsetzung des Streikrechts für Beamte zu unterstützen. Wir wissen, wenn Beamte das Streikrecht erhalten, ist dies das Ende des Beamtentums. Bisher hat es der VBE -mit Unterstützung des Beamtenbundes- geschafft, in den in dieser Sache mehrfachen Prozessen die Oberhand zu behalten. Mitglieder von DGB-Gewerkschaften zahlen Beiträge offenbar auch für die Abschaffung des Beamtentums. 

Angestellte Lehrkräfte: Die Angleichungszulage auf Ihrem Gehaltszettel ist ein Kind des VBE-dbb (beamtenbund und tarifunion) Die GEW hat bei der Einführung der Angleichungszulage die Unterschrift verweigert (Argumentation: „alles oder nichts“), der VBE hat der Einführung zugestimmt. Dass dies richtig war, beweist die deutliche Erhöhung der Zulage, die bei den Tarifverhandlungen 2019 ausgehandelt wurde. Somit haben vollbeschäftigte angestellte Lehrkräfte künftig 75 EUR monatlich mehr im Geldbeutel. Inzwischen unterschreiben dies auch die, die sich anfangs verweigerten. Noch besser: sie lassen sich für den erreichten Erfolg feiern. Ohne Beamtenbund –Tarifunion und VBE gäbe es diesen Erfolg nicht. Deshalb sagen wir: „Danke VBE“, „danke Beamtenbund – Tarifunion.“

Absenkung der Eingangsbesoldung: Am 18.12.2015 hat unsere Klägerin Marianne Markwardt zusammen mit zwei anderen Klägern unter dem Dach des Beamtenbundes Muster-Klage gegen die Absenkung der Eingangsbesoldung eingereicht. Drei Tage später ist auf der Homepage der GEW nachzulesen: 

21.12.2015:  Die Lehrerverbände des Beamtenbundes rufen junge Kolleginnen und Kollegen über die Schulleitungen dazu auf, beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) „die Gewährung einer Besoldung (zu beantragen), die dem Leistungsgrundsatz und dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht“. Die hält GEW dies für einen untauglichen Versuch, Druck zu entfalten bzw. Hoffnung auf die Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung zu machen.

Vorsichtshalber, weil man sich der eigenen Aussage nicht ganz so sicher ist, hängen sich unsere Mitbewerber zeitgleich an den Musterprozess an. (Also: man ist dagegen, wettert gegen den BBW, macht aber mit) und bringen einen eigenen Lehrer als zusätzlichen Prozessführer ins Spiel. Das wird wahltaktisch schamlos ausgenutzt, um den Erfolg des BBW – VBE mit Marianne Markwardt zu schmälern. In Wirklichkeit bekommen die jungen (richtig: neu eingestellten) Lehrkräfte mehr Geld, weil der Beamtenbund diesen Prozess überhaupt führte und gewann. Tausende Euros konnten die betroffenen Lehrkräfte nachträglich einsammeln. Der Dienstherr erwies sich zusätzlich bei der Rückwirkung der Rückzahlung großzügig. Herzlichen Dank, Marianne Markwardt!  Dankeschön VBE! Danke BBW!

Unterstützung für die Schularten: Regelmäßig vor den Personalratswahlen entdecken „andere“ bestimmte Schularten und verkaufen sich mit gefakten Aussagen als sachverständig und als „Retter!“: Auf der GEW – Homepage entdecken wir zum „Bildungssystem“ hingegen folgende Aussage: „Das Ziel eines gerechten Bildungssystems ist noch lange nicht erreicht. Gemeinschaftsschule und Inklusion sind der richtige Weg dorthin.“  Aha! Das ist wenigstens ehrlich, in den Lehrerzimmern kommt dies aber alles anders an. Der VBE hat Werkrealschulen und Realschulen unterstützt, sowohl politisch argumentativ wie auch mit Öffentlichkeits-Kampagnen; der VBE postuliert, dass Gemeinschaftsschulen mehr Unterstützung brauchen, wenn die Gelingensbedingungen erhöht werden sollen. Wir mahnen bessere Bedingungen an.  Der VBE sagt: Inklusion darf nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte ausgetragen werden. Die Politik belastet das kaum und nimmt die Resignation der Lehrkräfte in Kauf. Der VBE sagt: Alle Lehrer sind Lehrer, also brauchen alle wissenschaftlichen Lehrkräfte  A 13 als Grundgehalt. Der VBE ist es, der die einzelnen Schularten im Blick hat. Alle, und nicht nur eine. Schade, dass nicht noch mehr Kolleg/inn/en merken, und den VBE darin unterstützen.

Unterstützung für die Lehrkräfte: Ob Angestellte, Fachlehrer, pädagogische Assistenten oder so genannte „Nichterfüller“, da VBE-Personalräte in der Regel mit einem Bein in der Schule stehen, bekommen wir die Alltags-Probleme mit. Wir wissen, dass es bei Deputaten, Beförderungen und Gehaltsstruktur (auch bei Schulleitungen) Ungerechtigkeiten gibt, die es auszugleichen gilt. Wir stehen in Verhandlungen und haben in Teilbereichen schon Erfolge erzielt. Wir wissen aber auch, dass das Bohren dicker Bretter seine Zeit braucht. Sie können sich darauf verlassen: dem VBE geht die Puste nicht aus. Wir haben weiterhin im Ziel, die Lehrkräfte zu entlasten. Die beste Schulreform sind kleinere Klassen, geringere Deputate und höhere Anrechnungen. Das behalten wir im Auge.

Der VBE ist einmalig: Während die GEW-Vorsitzende mit dem damaligen Kultusminister die Personalversammlungen 2016 als Wahlkampftour missbrauchte, kann der VBE von sich -auch laut Satzung- behaupten: Wir sind parteipolitisch ungebunden. Bei uns finden alle eine schulpolitische Heimat. Unsere Ziele sind realistisch, Ideologie spielt bei uns keine Rolle. Wir schauen nach den machbaren Verbesserungen und versuchen, diese durchzusetzen. Konsequent, weiterhin. Unsere 18 000 Mitglieder wissen, was sie an unserem Verband haben. Glückwunsch zu dieser Erkenntnis!