Wenn vermutlich ungefähr 0,8 % davon profitieren, ist das dann ein Wumms? – ein Kommentar zur pauschalen Beihilfe

Kommentar
So sieht er also aus, der große Wurf, der das Beihilfewesen reformieren soll. Der große Gewinner steht fest – das Land Baden-Württemberg. Denn anstatt sich tatsächlich um seine Beamtinnen und Beamten zu kümmern und zu schauen, dass diese die bestmögliche Heilfürsorge bekommen (so wie es das Grundgesetz vorsieht), schaut der Dienstherr also eher, dass er ein Problem mehr von der Backe hat. Sicher ist, dass so ein Beihilfewesen aufwendig ist.
Man muss sich einigen, welche Leistungen Teil der Beihilfeversordnung sind, Rechnungen kontrollieren, sich manchmal mit Kostenträgern und vielleicht auch mit den Beihilfeempfängern rumärgern und Auszahlungen anweisen.

Stattdessen drückt man den Beamten etwas Geld in die Hand und erklärt den Rest zu deren Problem. Das erinnert mich irgendwie an die Eltern, die ihren Kindern morgens einen 5er in die Hand drücken, damit diese sich ein Vesper selbst kaufen, sich aber hinterher darüber aufregen, dass wieder nur eine Tüte Chips und 1,5 Liter Mezzo-Mix draus wurden.

Formal kann man also in der privaten Krankenkasse (PKV) verbleiben, aber halt nur im Basistarif (mehr gibt der Kostenzuschuss des Landes wohl kaum her), und dann ist man fortan zu 100 % bei der PKV. Keine Rechnungen beim LBV mehr einreichen, sondern nur noch bei der PKV. Hört sich erst einmal gut an, aber wie so oft steckt der Teufel hier im Detail. Die Leistungen im Basistarif sind kaum mit denen in einem Beihilfetarif zu vergleichen und der dickste

Hammer ereilt einen dann sicher, je älter und kränker man wird. Erfahrungsgemäß steigen nämlich gerade dann die Kosten für eine PKV überproportional und so manche PKV, die eben wenige bis keine Altersrück- stellungen in ihrem Beitragsmodell hat, um anfangs möglichst viele durch billige Tarife zu ködern, wird dann so richtig teuer. Klar kann man sich auch privat bes- ser versichern, der Landesanteil steigt des- halb aber noch lange nicht. Anders gesagt bleibt der Beamte / die Beamtin schlicht auf diesen Mehrkosten sitzen.

Aber da wäre ja noch der Joker im Ärmel, die freiwillige gesetzliche Versicherung. Statt in eine PKV zu 100 % zu wechseln, steht einem da ja noch die gesetzliche Versicherung (GKV) offen. Sicher ist das billiger, vor allem dann, wenn man wirk- lich viele Kinder hat, die dort ja inklusive laufen. Aber das lohnt sich höchstens für die Zeit, in der die Kids dann auch tat- sächlich nicht auf eigenen Beinen stehen. Der große Nachteil bleibt aber bestehen und das ist der Leistungsumfang der GKV. Hat man sich nun einmal dazu entschlossen, genau diesen Weg zu gehen, gibt es keinen Weg zurück. Also nach den Kids, nachdem man mit spitzem Bleistift zuvor gerechnet hatte, dann fürs Alter zurück in den „Luxus-Hafen“ der PKV zu wechseln, ist nicht.

An dieser Stelle könnte man jetzt wieder in den Jammermodus der Ungerechtig- keit der „Zwei-Klassen-Medizin“ verfallen. Schon wieder also eine Neiddebatte. Man könnte den nivellierenden Ansatz in die Mitte der Diskussion rücken. Wie gut und schön doch alles wäre, wenn alle das Glei- che bekämen, aber dass genau das nicht

funktioniert, kann man überall dort sehen, wo es solche Systeme gibt. Selbst im hochgelobten Schweden gibt es neben dem öffentlichen Gesundheitswesen ein privates, in dem der Leistungsumfang größer und die Wartezeiten viel geringer sind als im öffentlichen. Mal ganz abgesehen von den Kosten.

Bleiben also noch diejenigen, für die die pauschale Beihilfe wirklich eine gute Möglichkeit darstellen könnte. Den schon vor Dienstbeginn schwer chronisch kranken oder behinderten Menschen, die entweder nicht oder nur gegen Zahlung eines erheblichen Risikozuschlags in eine PKV kämen. Genau dies sind die 0,8 %, für die es sich wirklich lohnen könnte.

Zum Glück leben wir ja in einem freien Land, in dem jeder nach seiner eigenen Fasson selig werden kann. Aber umfang- reich informieren sollte man die Menschen halt schon, damit sie eine solche fundamentale Entscheidung auch sicher treffen können.