Am 21. März 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Kostendämpfungspauschale für rechtswidrig und damit für unwirksam erklärt. Jetzt wurde bekannt, dass die Landesregierung dennoch nicht auf dieses Sparinstrument zulasten Kranker verzichten will und an einer gesetzeskonformen Neuregelung arbeitet. Mit Kopfschütteln nimmt der VBE Baden-Württemberg das Vorhaben zur Kenntnis, die Pauschale im Beihilferecht des Landes beibehalten zu wollen.
Erst im Juli hat der VBE die extrem langen Bearbeitungszeiten des LBV kritisiert und darauf hingewiesen, dass das Land seine Beamten offensichtlich als Kreditgeber missbraucht. Nicht selten müssen diese auf tausende Euro außergewöhnlich lang warten. Das ist an sich schon nicht akzeptabel! Mit Kopfschütteln und großer Skepsis nimmt der VBE nun den Plan der Landesregierung zur Kenntnis, die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes beibehalten zu wollen.
Die Neuregelung soll zum einen die Kostendämpfungspauschale für die Zukunft zementieren. Darüber hinaus ist eine rückwirkende Regelung geplant, welche die unwirksame Rechtsgrundlage des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 ersetzen soll. Das Land begründet diese Maßnahmen letztlich damit, dass andernfalls eine zu große Belastung öffentlicher Kassen entstehen würde.
Die Regelungen würde bedeuten, dass die rechtswidrig erhobene Kostendämpfungspauschale rückwirkend doch noch eine Rechtsgrundlage bekommt. In der Folge müsste das Land die einbehaltenen Beträge nicht mehr an die Beamten und Versorgungsempfänger zurückzahlen.
VBE und BBW prüfen rechtliche Schritte
Eine solche rückwirkende Regelung mit belastendem Inhalt für die Beamten und Versorgungsempfänger ist aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Ob dies rechtlich haltbar ist, wird der VBE daher an der Seite des BBW Beamtenbundes juristisch sorgfältig prüfen und eine mögliche erneute Klage unterstützen.
Der VBE kritisiert die Vorgehensweise des Landes scharf und fordert, dem positiven Beispiel vieler anderer Bundesländer zu folgen und die Kostendämpfungspauschale umgehend und vollständig abzuschaffen. Das Land ist aufgerufen, an den BBW Beamtenbund heranzutreten, und eine für alle Seiten vertretbare Lösung zu finden.
VBE-Aktion zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
Unterstützen Sie die Forderung nach einer sofortigen Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, indem Sie das hier velinkte Musterschreiben ausfüllen und an den Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises schicken. Eine Übersicht der Abgeordneten mit Wahlkreis und Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile.html
Unser Versprechen: Gemeinsam sind wir stark!
Weitere Infos
Bereits im März haben VBE und BBW die sofortige Abschaffung der Kostendämpfungspauschale gefordert, mehr dazu finden Sie hier.
Lesen Sie außerdem den Beitrag von Kurt Schulz über die erfolgreiche Klage gegen die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale.
Die damalige Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts können Sie hier nachlesen.
Unseren Aufruf zum Widerspruch bei der amtsangemessenen Besoldung, beim Kindergeldzuschlag und bei der Kostendämpfungspauschale können Sie hier einsehen.
Ebenfalls lesenswert: Der Artikel „Finanzministerium und LBV missbrauchen Beihilfe-Antragsteller als Kreditgeber fürs Land!“ von VBE-Landesseniorensprecher Ekkehard Gabriel.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Interseite des Beamtenbundes Baden-Württemberg.