Kabinettsvorschlag enttäuscht

„Für alle anderen Bereiche gilt die Notbremse ab 100, im Bildungsbereich kann bis zur doppelten Inzidenz Unterricht vor Ort stattfinden. Für diese Abweichung fordern wir eine wissenschaftlich belegbare Begründung und die Festlegung von Maßnahmen, die zusätzlich bei Inzidenzen zwischen 100 und 200 zu ergriffen sind“, kommentiert Gerhard Brand, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), den Kabinettsvorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

„Die Deutungshoheit der Länderchefs führt zu einem bunten Sammelsurium an Infektionsschutz-Unterlassung. Dort gibt es vollen Präsenzunterricht, woanders ist doch nur einmal zu testen, hier soll es eine Testpflicht geben, dort reicht es aber, wenn die Eltern für den negativen Test bürgen. Wer Unterricht stattfinden lassen möchte, muss für den Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und deren aller Familien sorgen. Das geht nur mit dem Dreiklang des Infektionsschutzes: Impfangebote, mindestens zweimalig pro Woche testen und Umsetzung der Hygieneregeln“, so Brand.

Und weiter: „Deshalb ist festzuschreiben, dass ab einer Inzidenz von 50 Wechselunterricht stattfindet. So kann Unterricht gewährleistet werden – aber unter möglichst sicheren Bedingungen. Zeitgleich sind die begonnenen Anstrengungen, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte priorisiert zu impfen, weiter zu intensievieren. Die einmal getroffene Entscheidung, zur Gewährleistung des Bildungsbetriebs Lehrkräfte beim Impfen zu priorisieren, darf die Politik nicht wieder zurücknehmen!“