Lehrkräfte sollen Überstunden machen

Kultusministerin Eisenmann will dem anhaltenden Lehrermangel durch ein Modell der freiwilligen Überstunden begegnen. Ausgewählte Lehrkräfte sollen ab kommenden Schuljahr die Möglichkeit erhalten, freiwilliig mehr zu arbeiten. Die geleistete Mehrarbeit soll nach Wahl der Lehrkraft entweder bezahlt oder in späteren Jahren wieder abgebaut werden.

Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, hätte es „sehr begrüßt, wenn solch ein Vorhaben des Kultusministeriums im Vorfeld mit den Lehrerverbänden abgesprochen worden wäre“. Brand mahnt, „dass ein Modell der freiwilligen Überstunden auf keinen Fall dazu führen darf, die reguläre Arbeitszeit von Lehrkräften durch die Hintertür zu erhöhen“.  Oberstes Primat müsse „die Freiwilligkeit sein“.

Freiwillige Überstunden nur mit Perosnalrat

Der VBE fordert, dass für jede Lehrkraft, die freiwillig Überstunden leisten will, ein Einzelvertrag über die genauen Konditionen abzuschließen ist. Außerdem muss geklärt sein, was passiert, wenn es in der Rückgabephase zu Komplikationen kommt, eine Lehrkraft etwa krankheitsbedingt aus dem Dienst ausscheidet. In solchen Fällen muss klar sein, dass die betreffende Lehrkraft für ihre freiwillig geleisteten Überstunden dennoch entlohnt wird. Keinesfalls darf das Land das Geld selbst einbehalten.

Da das Angebot, freiwillig mehr zu arbeiten, auf Lehrkräfte einen gewissen Druck ausüben kann, einer solchen Forderung nachzukommen, muss aus Sicht des VBE zudem unbedingt der Personalrat eingebunden werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Lehrkräfte tatsächlich freiwillig dazu bereit sind, mehr Arbeit zu leisten.

Modell nur für bestimmte Lehrergruppen

Das Kultusministerium richtet sich mit seinem Vorschlag nicht an alle 117 000 Lehrkräfte im Land, sondern nur an Lehrkräfte in Lehrgebieten und Gegenden in denen der Lehrermangel besonders ausgeprägt ist. Insbesondere in Grundschulen im ländlichen Raum und bei naturwissenschaftlichen und technsichen Fächern an weiterführenden Schulen sieht das Kultusministerium Handlungsbedarf. Außerdem richtet sich das Angebot an Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen und Berufsschulen, die Sozialpädagogik und Pflege unterrichten. Die angesprochenen Lehrkräfte sollen dabei frei wählen dürfen, ob sie die Mehrarbeit vergütet oder später angerechnet bekommen.