Nachbesserungsbedarf beim KMK-Beschluss

„Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von Freitag ist ungenügend. Gut ist zwar, dass nun endlich anerkannt wird, dass in Hotspots besondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen ergriffen werden müssen. Doch wo ist die Definition von „Hotspot“? Sind das tatsächlich alle Orte mit einer Inzidenz von über 50 Fällen in den letzten 7 Tagen? Oder darf das weiter jedes Bundesland für sich selbst definieren?“ kommentiert der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, den Beschluss der KMK zur Vorbereitung der Beratung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 25. November 2020.

„Es bleibt dabei: Wir fordern, dass die Maßnahmen klaren Indikatoren zugeordnet werden. Dabei kann unterschieden werden in Maßnahmen, die ergriffen werden können, wenn die entsprechende Ausstattung vorhanden und die Erreichbarkeit sichergestellt ist – und in Maßnahmen, die ab bestimmten Indikatorwerten umgesetzt werden müssen. Es braucht einen Rahmen, innerhalb dessen die Schulen verschiedene Möglichkeiten nutzen können – mit Flexibilität, Kreativität und dem Blick auf das Ermöglichen von Präsenzlernen, soweit es möglich ist“, so Brand.

Positiv bewertet der stellvertretende Bundesvorsitzende die Verständigung auf die zentrale Zusammenführung der Zahlen aus den Bundesländern bei der KMK und der Auswertung der bisher vorliegenden Statistiken. Allerdings fügt Brand hinzu: „Die Erhebung ist das eine, die Veröffentlichung das andere. Das muss natürlich Hand in Hand gehen. Wir brauchen eine für die Öffentlichkeit transparent aufgearbeitete Statistik, aus der aktuelle Infektionszahlen unter Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler sowie in Quarantäne gesetzte Personen hervorgehen. Eine Schwierigkeit dabei ist natürlich, dass die Regelungen so unterschiedlich sind, wer in Quarantäne gehen muss. Deshalb fordern wir bereits seit mehreren Wochen ein, dass das Vorgehen der Gesundheitsämter besser abgestimmt sein muss. Grundsätzlich sollte auch nur ein Gesundheitsamt für eine Schule zuständig sein.“

Unterricht kann nicht in beliebigen Räumlichkeiten stattfinden

In letzter Zeit waren immer wieder Ideen für die Nutzung anderer Räumlichkeiten (Gaststätten, Museen) in die Debatte gekommen. Zuletzt schlugen dies Bundesbildungsministerin Karliczek und Bundeswirtschaftsminister Altmaier vor. Der VBE-Vize wundert sich: „Beständig werden Ideen vorgetragen, Zeitungsspalten und Nachrichtenseiten damit gefüllt, aber passieren tut nichts. Was dabei von allen Beteiligten verkannt wird: In der Gesellschaft und bei Eltern kommt an, dass das Ausweichen auf andere Räume eine realistische Idee ist. Mit den damit einhergehenden Erwartungen werden dann wieder die Lehrkräfte und Schulleitungen konfrontiert – nicht aber die Kultusministerien.“

„Unsere Meinung: Der Raum ist der 3. Pädagoge, und wenn der noch nach Gastraum aussieht, ist das fokussierte Lernen zumindest am Anfang sicher nicht leicht herzustellen. Wenn überhaupt, dann bieten sich reizarme und gut ausgestattete Räumlichkeiten an, wie Messehallen, Konferenzräume in Hotels oder in Co-Working-Unternehmungen. Diese sind oft auch mit Lüftungsanlagen ausgestattet, verfügen über Internetzugänge und Beamer. So können wir die Schülerinnen und Schüler parallel auf die Herausforderung vorbereiten, bei einem Infektionsfall in der Klasse oder der Familie im Homelearning weiterzumachen.“