Die Länder im Bundesrat haben heute die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Finanzierungsbeteiligung von Maßnahmen zu einer Verbesserung der Kita-Qualität aufgefordert. Zuvor hatten bereits die Familienministerin Paus und die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz Aulepp einen „Letter of Intent“ veröffentlicht, in dem beide angeben, eine Weiterführung des KiTa-Qualitätsgesetzes anzustreben.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, kommentiert: „Alle wollen, keiner kann? Schon Ende März gab es eine Absichtserklärung der zuständigen Ministerinnen, nun eine Aufforderung der Länder an den Bund. Die Verfügbarkeit und Qualität frühkindlicher Bildung ist ein zentraler Faktor für den Bildungserfolg eines Kindes. Wenn sich alle einig sind, dass dies zu sichern und auszubauen ist, muss man sich schon sehr wundern, weshalb die verantwortlichen Aktuere das nicht einfach anpacken. Des Pudels Kern ist die Finanzierung und es wäre angemessen, dies auch so in der Öffentlichkeit darzustellen.“
Durch das Gute-Kita-Gesetz wurden von 2019 bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro vom Bund investiert. Das KiTa-Qualitätsgesetz hatte ein Volumen von 4 Milliarden Euro, mit denen in 2023 und 2024 die Weiterentwicklung von Einrichtungen frühkindlicher Bildung gefördert wurde.
Der VBE Bundesvorsitzende Brand fordert: „Wir sehen hohe Bedarfe, die Qualität entsprechend den Bedürfnissen vor Ort zu sichern und zu steigern. Dafür braucht es ein Finanzvolumen in ähnlicher Höhe der bisherigen Unterstützung. Auch wenn die Legislatur nächstes Jahr endet, braucht es den Mut, eine langfristige und nachhaltige Finanzierung festzulegen. Die finanzielle Verantwortung können die Kommunen aber nicht allein tragen, es bedarf der Investition des Bundes. Dies aus zwei einfachen Gründen: Zum einen kann der Bund so die Erreichung der in der Rahmengesetzgebung festgelegten Ziele besser nachhalten. Und zum anderen kommt er damit seiner grundgesetzlich verankerten Verantwortung nach, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sorgen.“
Weitere Infos
Den angesprochenen „Letter of Intent“ vom 27. März 2024 zwischen der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder können Sie hier einsehen.