Sondervermögen für Ganztagsbetreuung an Grundschulen – VBE: Wichtiger Schritt, aber offene (Personal-)Fragen

Der Bund stellt für den ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zwei Milliarden Euro zu Verfügung. Das Kabinett beschloss heute die Einrichtung eines Sondervermögens, um die eigentlich zuständigen Länder beim Ausbau der Betreuungsangebote zu unterstützen. Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand begrüßt diesen Schritt und fordert weitere Maßnahmen für eine gelingende Umsetzung der Ganztagsbetreuung.

„Der Kabinettsbeschluss zur Errichtung eines Sondervermögens ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Es ist zielführend, das Sondervermögen schon in den Jahren 2020 und 2021 zu errichten. Nur so sind die Investitionen  frühzeitig abrufbar und können langfristig wirken. Zudem ist positiv hervorzuheben, dass zur Errichtung und Verwaltung des Sondervermögens die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Bildung und Forschung eng zusammenarbeiten. Dies werten wir als Zeichen, dass der ursprünglichen Idee eines reinen „Betreuungsangebotes“ nun ein breiteres Bildungsverständnis zur Seite steht. Dies unterstützt der VBE ausdrücklich. Es muss in der weiteren Debatte stets um Ganztagsbildung gehen. Der Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebotes im Ganztag ist stets mit einem Fokus auf die Kinder zu denken und braucht eine starke Qualitätsdimension. Das ist im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses zum Rechtsanspruch stets angemessen zu berücksichtigen“, so Brand.

Ganztagsbetreuung bindet Personal

Die regierenden Parteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umzusetzen. Seit Bekanntwerden dieses Vorhabens weist der VBE daraufhin, dass es vor allem einer guten Strategie zur Personalgewinnung bedarf, um schnellstmöglich den Fachkräftebedarf abdecken zu können. Brand betont: „Nach neuesten Berechnungen des Deutschen Jugendinstitutes benötigen wir bis zu einer Million zusätzlicher Ganztagsplätze. Das heißt, es fehlen mindestens 100.000 pädagogische Fachkräfte. Hier muss die Politik reagieren, denn die Ausbildung dieser Fachkräfte dauert zwischen drei bis sechs Jahren.“

Der Bundesverband des VBE hatte im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses zum Sondervermögen eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Hierin wurde auch gefordert, dass es schnellstmöglich einer Konkretisierung der Investitionen bedarf und die für die Ausschüttung relevanten Förderkriterien zu erarbeiten sind.