VBE begrüßt jüngstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts und bekennt sich ohne Wenn und Aber zum Berufsbeamtentum

„Beamtenstatus und Streikaktionen passen so zusammen wie Himmel und Hölle respektive Feuer und Wasser“, versichert der Sprecher des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungs­gerichts, dass beamtete Lehrer nicht streiken dürfen, bestätigt nach Auffassung des VBE die bewährten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und garantiert somit den Schulen auch weiterhin Kontinuität und Stabilität.

Das Streikverbot für Beamte leitet sich nicht aus konkreten Gesetzen, sondern aus den besonderen Treuepflichten der Staatsdiener ab, die dafür wiederum besondere Rechte genießen wie Unkündbarkeit und Alimentation durch den Dienstherrn, ein unschätz­barer Vorteil besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

In von (Lehrer-)Streiks häufig heimgesuchten Ländern, schicken Eltern, die es sich leisten können, ihre Kinder auf teure Privatschulen, um den Schülern negative Folgen längerer Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst zu ersparen.

Beamtete Lehrer garantieren Eltern, dass die Schulen weitgehend streikfrei bleiben, da nur wenige Lehrer in Baden-Württemberg Tarifbeschäftigte sind, die selbstverständlich ihr Streikrecht auch weiterhin wahrnehmen dürfen. Das Beamtenverhältnis sichert den Schulen somit einen arbeitskampffreien Raum und sorgt dadurch für ein Stückchen mehr Chancengleichheit bei der Bildung. Obendrein sind Beamte für das Land kostengünstiger, wie verschiedene Gutachten bestätigt hatten. Die durch den Beamtenstatus nur den Gesetzen, der Verfassung und den Bildungsplä­nen verpflichteten Pädagogen werden so weder parteiinterner noch interessenpolitischer Bevormundung ausgesetzt. Nach Auffassung des VBE gewährt der Beamtenstatus den Schulen nicht nur die nötige Kontinuität und Stabilität bei der täglichen Arbeit, sondern sichert auch die pädagogische Freiheit und Neutralität der Lehrerschaft. Es wäre ein Widerspruch in sich, wenn beamtete Lehrer damit liebäugelten, die – von der Sache her berechtigten – Forderungen durch Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen zu wollen, wie es bei Tarifbeschäftigten üblich und legitim ist. „Wer die Rechte des Beamtenstatus` für sich in Anspruch nehmen will, darf sich bei den Pflichten nicht drücken“, so der VBE-Sprecher. Wasch mich, aber mach mich dabei nicht nass, sei nur etwas für Illusionisten.