VBE-BW fordert Unterstützung der NRW-Gesetzesinitiative – Gewalt gegen Beschäftigte im ÖD

VBE-BW fordert Unterstützung der NRW-Gesetzesinitiative durch Bundesländer und Umsetzung durch Bundesregierung. Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ist keine Bagatelle.  „Die Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nimmt schockierende Ausmaße an. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Initiative zur Strafverschärfung, die die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, diesen Freitag im Bundesrat einbringen wird“, erklärt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

 

Die vom VBE in Auftrag gegebene forsa-Umfrage „Gewalt gegen Lehrkräfte“ offenbarte im November 2016 die erschreckende Dimension von Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer. Über die Hälfte der befragten Lehrkräfte sagten u.a., dass es an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren zu psychischer Gewalt gegen Lehrkräfte gekommen sei. Zudem sagen 6 Prozent der Befragten bundesweit, dass Sie bereits selbst körperliche Gewalt erlebt haben. „In Baden-Württemberg sind es 4 Prozent, was in absoluten Zahlen bei knapp 96.000 Lehrkräften: gut 3.800 Lehrerinnen und Lehrer ergibt, die bereits tätlich angegriffen wurden.“, so Brand weiter. 

Bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 wird o.g. Gesetzesinitiative eingebracht, „wonach eine gegenüber dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist“. Für die Umsetzung soll der § 46 (Grundsätze der Strafzumessung) des Strafgesetzbuches erweitert werden. Damit einhergehend fordert die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, dass Strafen auch schon für Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen werden.
Brand stellt heraus: „Die strafverschärfende Maßnahme muss für alle im Öffentlichen Dienst Beschäftigten gelten. Spätestens mit unserer repräsentativen Umfrage, aber auch schon nach der gemeinsam vom Bundesministerium des Inneren und dbb beamtenbund und tarifunion veranstalteten Konferenz ‚Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst‘ im April 2016 ist klar: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomenen, gegen das der Dienstherr seine Beschäftigten in besonderem Maße schützen muss. Dies darf nicht nur für einzelne Beschäftigtengruppen gelten, sondern es muss für alle gelten. Sonst werden die Gewalt-Erfahrungen der anderen bagatellisiert. Das darf der Dienstherr nicht zulassen.“ 
Der VBE-Landesvorsitzende fordert: „Die Bundesländer sollen diese Initiative unterstützen. Von der Bundesregierung erwarten wir eine schnelle Umsetzung in geltendes Recht.“ 
Brand weiter: „Unsere Bitte an Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann, die Initiative zu unterstützen, wurde Ende November 2016 in einem persönlichen Gespräch überbracht.“
Einige Landesverbände des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) haben bereits nach Bekanntwerden der Gesetzesinitiative ihre Ministerpräsidentin bzw. ihren Ministerpräsidenten angeschrieben und im Sinne der Lehrerschaft um eine Unterstützung der Gesetzesinitiative gebeten. ♦