VBE mahnt an: Schutz und Vorsorge sind wichtiger als Heilungsversuche im Nachgang

Nicht nur die Kultusministerin und der Ministerpräsident befinden sich im Wahlkampfmodus, auch die SPD muss gezwungenermaßen ständig auf sich aufmerksam machen. Insofern hat man beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Verständnis für die jetzt gewählten scharfen Worte von Seiten der SPD gegen das Kultusministerium. Beipflichten muss der VBE auf jeden Fall der SPD-Forderung, dass alle Grundschullehrkräfte mit FFP2-Masken auszustatten sind.

Da hatte es zuletzt in der Tat zu erheblichen Verzögerungen bei der Aus­lieferung geführt. Besonders ärgerlich ist es aber für den VBE weiterhin, dass das Land die Beschäftigten im Kindertagesstättenbereich bisher so sträflich vernachlässigt. „Wenn nun der dringliche Appell der Politik an die Bevölkerung erfolgt, FFP2-Masken zu tragen, ist es nicht zu verstehen“, so VBE-Landeschef Gerhard Brand wörtlich, „dass das pädagogische Fachpersonal nicht endlich mit diesen Masken ausgestattet wird. Erzieherinnen und Erzieher haben engen Kontakt mit den Kindern, auch Körperkontakt, und genau dieses Personal bekommt keinerlei Schutzausrüstung. Die Begründung, dass kleine Kinder nicht infektiös seien, stellen wir in Frage. Die im Ärzteblatt veröffentlichte Studie von Barmer und AOK zeigt, dass pädagogische Fachkräfte besonders häufig an SARS-CoV-2 erkranken. Außerdem sollen die neuen Virus-Mutationen deutlich infektiöser und aggressiver sein.“

Deshalb unterstreicht der VBE noch einmal die Dring­lichkeit, nicht nur alle Grundschullehrkräfte, sondern auch das pädagogische Fachpersonal umgehend und ausreichend mit den Schutzmasken zu versorgen. Der VBE nimmt die berechtigten Sorgen der Beschäftigten sehr ernst. Und erkrankte Pädagogen und Erzieherinnen nützten weder den Kindertagesstätten noch den Schulen. Eine umfassende rechtzeitige Vorsorge und ein angemessener Schutz seien noch immer deutlich effektiver und menschenfreundlicher als spätere Heilungsversuche, so VBE-Sprecher Michael Gomolzig. Da sei ein­deutig der Arbeitgeber in der Pflicht.