Mit Blick auf die Forderung, Gymnasien auf Kosten der Gemeinschaftsschulen zu finanzieren, mahnt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, die Schularten nicht gegeneinander auszuspielen.
„Der VBE stellt sich schützend vor die Gemeinschaftsschule und erteilt dem Sankt-Florians-Prinzip eine klare Absage. Gymnasien auf Kosten der Gemeinschaftsschulen zu finanzieren, ist eine Forderung, die so sehr in eine pluralistische Gesellschaft passt wie ein Elefant in einen Porzellanladen. Das Ziel muss sein, alle Schulen so gut zu versorgen, dass sie ihre Arbeit für die Schülerinnen und Schüler in einem für alle gedeihlichen Rahmen verrichten können. Neiddebatten führen nicht in eine bessere Zukunft, sondern in die Sackgasse. Der VBE steht für beste Arbeitsbedingungen an allen Schulen!“, so Brand.
Der stellvertretende VBE-Landesvorsitzende Dirk Lederle ergänzt: „Die Gemeinschaftsschule ist eine allgemein akzeptierte Schulart und hat sich zu einer tragenden Säule unseres Bildungssystems entwickelt. Sie ist den anderen Schularten weder über- noch unterzuordnen. Der VBE fordert gleiche Ressourcen für alle Schularten der Sekundarstufe I bezüglich finanzieller Mittel und personeller Ausstattung. Alle Schularten müssen gleichermaßen in die Lage versetzt werden, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen.“
Gemeinschaftsschule weiter stärken
Der VBE Baden-Württemberg fordert ausdrücklich, die Gemeinschaftsschulen im Land weiter zu stärken. Die Gemeinschaftsschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und sind Dreh- und Angelpunkt für alle An- und Abschlüsse unseres Bildungssystems. Um die Leistungsfähigkeit zu stärken und den zunehmenden schulischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden, fordert der VBE wirkungsvolle Maßnahmen:
- Die Gemeinschaftsschule ist eine verbindliche Ganztagsschule. Für die Organisation eines qualitativ ansprechenden Ganztagesangebotes mit pädagogischer Zielsetzung sind ausreichend und mehr sächliche und zeitliche Ressourcen zu schaffen.
- Coaching-Gespräche sind ein wesentliches Merkmal der Gemeinschaftsschule und im Direktbereich zuzuweisen.
- Um die Individualisierung, insbesondere in Klasse 8, 9 und 10, voll umfänglich umzusetzen, bedarf es pro Klasse und Niveaustufe mindestens eine Lehrperson in den Kernfächern sowie eine deutliche Erhöhung des Stundenpools.
- Die Gemeinschaftsschule ist eine junge Schulform. Dies erfordert eine weitere und zuverlässige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sowie deputatswirksame Teamstunden zur Weiterentwicklung der Schule.
Hier kommen Sie zum ausführlichen VBE-Positionspapier zur Gemeinschaftsschule.