VBE zum KMK-Beschluss: Wer Lockerungen im Bildungsbereich priorisiert, muss auch den Gesundheitsschutz für die dort Beschäftigten priorisieren

Nach dem heutigen Beschluss der Kultusministerkonferenz sollen ab dem 15. Februar 2021 neben den Abschlussklassen auch die unteren Jahrgänge wieder zurück in den Präsenzunterricht gehen. Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand kritisiert die Kurzfristigkeit des Beschlusses.

„Sollte es morgen zu einer Bund-Länder-Vereinbarung kommen, müssen die Länder anschließend noch über die genaue Ausgestaltung beraten. Bis die Schulleitungen dann konkrete Vorlagen erhalten, wird es Freitagmittag. Eltern und Kinder können dann kaum noch erreicht werden. Bevor die Schulen wieder öffnen können, muss außerdem der Gesundheitsschutz des Schulpersonals sichergestellt sein. Dies ist in Baden-Württemberg momentan nicht gegeben. So ist eine flächendeckende Auslieferung der Schutzmasken an die Schulen bisher nicht erfolgt. Damit werden Neuinfektionen geradezu in Kauf genommen. Zudem hat es die Politik versäumt, mit der gestern veröffentlichten Impfordnung Lehrkräfte so einzuordnen, dass sie schnellstmöglich ein Impfangebot erhalten“, so der VBE-Landeschef.

VBE: Teststrategie und Impfangebote ausweiten!

Der VBE sieht eine Ausweitung der Teststrategie und Impfangebote als Grundbedingungen für die weitere Schul- und Kitaöffnung. Alle an Schulen oder Kindertagesstätten Beschäftigten müssen die Möglichkeit haben, sich jederzeit mit PCR-Tests auf das Corona-Virus testen zu lassen. Testungen von ganzen Lerngruppen oder Schulen können dabei helfen, eine breite Datenbasis zu bekommen und so das Infektionsgeschehen besser beurteilen zu können. Als Mindeststandard sollte das komplette Personal einer Einrichtung zwei Mal pro Woche auf freiwilliger Basis getestet werden. Zugleich sieht der VBE die Priorisierung des Schul- und Kitapersonals bei Impfangeboten als unabdingbar. Wer Lockerungen im Bildungsbereich priorisiert, muss auch den Gesundheitsschutz für die dort Beschäftigten priorisieren.

Zum Förderprogramm

Der VBE begrüßt das gestern von Bundesbildungsministerin Karliczek angekündigte und heute durch den KMK-Beschluss bekräftigte Förderprogramm, mit dem über die bestehenden Angebote hinaus Lernrückstände ausgeglichen werden sollen. Seit Beginn der Krise hat der VBE wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass gerade die Kinder, die schon vorher zu den Bildungsverlierern gehörten, jetzt besonders in Not sind. Entscheidend ist jedoch, dass das Aufholen der Lernrückstände nicht zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte und Schulleitungen führen darf – hierdurch würde das Ziel der Förderung konterkariert.