VBE zur Diskussion um das Abstandsgebot an Schulen

Zum Gerangel zwischen Ministerpräsident Kretschmann und Kultusministerin Eisenmann um das Abstandsgebot an Schulen erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand: „Es ist für die Schulen unverantwortlich, in einer sehr ernsten Pandemielage unterschiedliche Anweisungen aus der Landesregierung zu erhalten. Das inzwischen nahezu stündliche Hickhack zwischen Staatsministerium und Kultusministerium führt zu einer massiven Verunsicherung der Lehrerinnen und Lehrer. Wir müssen uns in Krisenzeiten mehr denn je auf das Wort der Landesregierung verlassen können.“

„Wenn nun ein Abstand gefordert wird, der an den meisten Schulen nicht eingehalten werden kann, stellt sich auch die Frage, ob entgegen des gestrigen Schreibens des Kultusministeriums der Wechselunterricht zum Einsatz kommt? Auch hier erwarten wir belastbare Aussagen. Sollte entgegen der Aussagen des Kultusministeriums der Wechselunterricht kommen, erwarten die Übernahme der Notbetreuung durch die Kommunen.“

„Möglicherweise wäre der Ministerpräsident gut beraten, der Expertise seines Fachministeriums zu vertrauen. Die gesetzliche Grundlage bildet die aktuell gültige CoronaVO Schule und die darin enthaltenen Hinweise zum Abstandsgebot. Das gestrige Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen entspricht dieser Verordnung, die Wünsche des Ministerpräsidenten nicht. Aber auch ein Ministerpräsident benötigt für sein Handeln eine gesetzliche Grundlage.“

Hintegrund

Ministerpräsident Kretschmann besteht verschiedenen Presseberichten zufolge bei der Rückkehr der 5. und 6. Klassen in die Schulen darauf, dass Schülerinnen und Schüler eineinhalb Meter Abstand halten. Es sei demnach mit der Kultusministerin vereinbart, dass die Lockerung des Corona-Lockdowns in der Unterstufe vom kommenden Montag an nur möglich sei, wenn der Abstand eingehalten wird. „Das muss sie organisieren“, so Kretschmann wörtlich. Das Kultusministerium hatte dagegen am Montag erklärt, dass bei der vollständigen Rückkehr der 5. und 6. Klassen „kein förmliches Abstandsgebot“ gelte.

Kretschmann sagte in seinem Pressestatement auch, dass wenn Abstand halten nicht möglich sei, ein Wechselunterricht in Betracht komme. Das Kultusminsiterium wiederum hatte sich gegen Wechselunterricht der Klassen 5 und 6 ausgesprochen und in seinem Schreiben ausdrücklich von Präsenzunterricht und Aufhebung der Notbetreuung gesprochen.

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