Eltern und Schüler können jetzt den Lehrern die Richtung vorschreiben
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht mit Sorge, dass sich durch die Schulgesetzänderung die Mehrheitsverhältnisse in den Schulkonferenzen zu Lasten der Fachleute verändern. Schüler und Eltern haben, wenn sie sich einig sind, das Zepter in der Hand und erteilen den Lehrern Aufträge.
Schule wird heute gemeinhin als Dienstleistungsbetrieb verstanden, der sich an seinen „Kunden“, den Schülern und Eltern, auszurichten habe. Durch die Schulgesetzänderung erhalten diese Kunden die Mehrheit im höchsten Beschlussorgan der Schule, in der Schulkonferenz, und können so – auch gegen den ausdrücklichen Willen der Experten, der Lehrer an dieser Schule – die Marschrichtung vorgeben.
Der VBE hält es für überzogen und sachlich falsch, dass Eltern und Schüler den Lehrern ihren Willen aufzwingen dürfen. So könnten Eltern und Schüler mit ihrer Mehrheit in der Schulkonferenz die Lehrer nötigen, etwa die Schule zur Gemeinschaftsschule umzubauen, obwohl die Pädagogen selber gar nicht nach diesem Konzept unterrichten wollen.
Schon bisher bemühte man sich an den Schulen, bei wichtigen Entscheidungen einen Konsens herbeizuführen. Im Streitfall blieb jedoch das Konzept des Handelns bei denen, die die entsprechenden Vorgaben auch umsetzen müssen: bei den Lehrkräften. Eltern und Schüler haben durch die Schulgesetzänderung als „Kunden“ eine Vormachtstellung bekommen, die im Dienstleistungsgewerbe oder in der Produktion undenkbar wäre. „Dort bemüht man sich um die Zufriedenheit der Kunden, lässt sich aber die Handlungs- und Richtlinienkompetenz nicht aus der Hand nehmen“, so der VBE-Sprecher. Die Gesetzesänderung komme natürlich den Wünschen der Elternschaft entgegen, ob das für die Schule ein Segen werde oder eher zum Schaden gereiche, müsse die Zukunft zeigen.