VBE: Schulbauförderrichtlinien gehören dringend überarbeitet

2 m2 pro Schüler im Klassenzimmer, bis zu 10 m2 für den Hund im Zwinger

Bereits im letzten Jahr hatte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg angemahnt, dass für einen modernen Unterricht von heute und für die neu einzurichtenden Gemeinschaftsschulen noch keine angepassten Schulbauförderrichtlinien vorliegen. Das Kultusministerium hatte den Handlungsbedarf zwar sofort bestätigt; trotzdem hat sich bisher offiziell noch immer nichts getan.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Zum ersten Mal werden zum neuen Schuljahr Gemeinschaftsschulen an den Start gehen. Doch die Schulträger hängen bis heute noch in der Luft, da die Schulbauförderrichtlinien nicht angepasst worden sind und Zuschüsse nur nach alten Vorschriften bewilligt werden. „Man kann aber mit den Schulbauförderrichtlini­en aus der Nachkriegszeit keine neuen Gemeinschaftsschulen aufbauen“, sagt VBE-Chef Gerhard Brand. Wer wie die neue Landesregierung den Ausbau von Gemeinschaftsschulen vorantreiben wolle, müsse nicht nur Bildungspläne, Leh­rerausbildung und -besoldung reformieren, sondern sollte auch aus Klassenzim­mern echte „Lernwerkstätten“ machen. Das gehe nur mit neuen Schulbauförderricht­linien.

Es sei nicht nur notwendig, so der VBE-Vorsitzende, die neuesten bautech­nischen Anforderungen an Brandschutz und Unfallverhütung bei den Schulge­bäuden zu berücksichtigen und umzusetzen, sondern auch die Größe und Ausge­staltung der Klassenzimmer, wie sie der Unterricht in einer Gemeinschaftsschule erfordere. Wer sagt, er wolle Bildung für das 21. Jahrhundert anbieten, dürfe sich nicht mit Klassenzimmern begnügen, die noch zu Kaisers Zeiten als aus­reichend galten.

Das Arbeiten nicht mehr in einem Klassenverband, sondern in Lern- und Pro­jektgruppen, selbstorganisiertes Lernen mit Wochenplänen, Werkstattarbeit und Ganztagsangebote erfordern mehr Platz in den Schulen, mehr Räume zum Aus­weichen und Möglichkeiten, individuelle Lerntheken einrichten zu können.

Bei höchstens 66 m2 Klassenzimmerfläche für bis zu 30 Schüler (in Gemein­schaftsschulen ist 28 als Schülerhöchstzahl vorgesehen) könne die räumliche Freiheit der Lernenden nicht allzu groß ausfallen, beklagt der VBE-Vorsitzende. Natürlich dürfe man keine Vergleiche zur Zwingerhaltung anstellen (da gelten je nach Größe pro Hund 6 bis 10 m2), trotzdem machten sich Verantwortliche oft mehr Gedanken über den Platz, den Tiere zur Verfügung haben sollten, als über die räumlichen Bedingungen, unter denen Schüler heute lernen müssen.

9. April 2012

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