Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht das differenzierte Sonderschulwesen*, so wie es in Baden-Württemberg derzeit eingerichtet ist, nicht als negativ an, und ein Überwechseln von Kindern auf diese Schulart auf keinen Fall als ein „Aussortieren“ oder „Abschieben“, wie es immer wieder heißt.
Der VBE hält eigenständige Sonderschulen auch nach der UN-Konvention weiterhin für erforderlich, solange schon allein aufgrund der schlechteren raumlichen, sächlichen und personellen Ausstattung der Regelschulen dort nicht alle Kinder optimal gefördert werden können und in viel zu großen Klassen „untergehen“ würden.
Die Sonderschulen in Baden-Württemberg sind nach Ansicht des VBE hervorragend aufgestellt, die Pädagogen fachlich bestens ausgebildet. In den neun verschiedenen Sonderschultypen sind professionelle Rahmenbedingungen für eine individuelle, kindgerechte Bildung und Erziehung gegeben.
Immer wieder wird von Eltern versucht – manchmal auch „mit der Brechstange“, zum Teil schwerstbehinderte Kinder in Regelschulen unterzubringen, selbst wenn dort nicht die entsprechenden Fördermöglichkeiten vorhanden sind. Dadurch würden sowieso schon benachteiligte Kinder noch einmal benachteiligt.
Für den VBE ist es unbestritten, dass alle behinderten Kinder einer optimalen Förderung bedürfen, um ihnen den bestmöglichen Einstieg in eine eigenverantwortliche Lebensbewältigung zu geben. Der Besuch einer allgemeinen Schule kann für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sinnvoll sein, wenn an dem gewünschten Schulort die Voraussetzungen stimmen. Dies ist in Ermangelung der nötigen Finanzmittel an den wenigsten Schulen zurzeit der Fall. Wegen der umfassenden gezielten effektiven Förderung der Kinder sind Sonderschulen daher ein Baustein zur Integration und kein Ort der Ausgrenzung.
Leider ist die Versorgung dieser Schulart mit Lehrerstunden keinesfalls ausreichend, um nicht zu sagen mangelhaft. Es geht jedoch kein Aufschrei durch das Land, der Kultusministerin werden keine Aktenordner mit Unterschriften übergeben und kein Außenstehender macht sich für eine bessere Unterrichtsversorgung der Sonderschüler stark, denn die haben selten eine Lobby.
19. Oktober 2012
* Im Paragraf 15 des Schulgesetzes heißt es:
„Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.“
Ab 2013 sollen im Rahmen der „Inklusion“ sukzessive alle Schüler an allgemeinbildenden Schulen Aufnahme finden können, wenn deren Eltern dies so wollen.
Es gibt in Baden-Württemberg neun Sonderschularten:
– die Förderschule
– Schule für Blinde
– Schule für Erziehungshilfe
– Schule für Geistigbehinderte
– Schule für Hörgeschädigte
– Schule für Körperbehinderte
– Schule für Sehbehinderte
– Schule für Sprachbehinderte und
– Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung