VBE. Wichtiger als das, was auf dem Kopf ist, ist das, was im Kopf drin ist

Aber: Das Kopftuch einer Lehrerin sendet permanent ein falsches Signal aus

Zur Landtagsdebatte über das Kopftuch von Lehrerinnen

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht es als ein Verstoß gegen die Neutrali­tätspflicht an, wenn muslimische Lehrerinnen ein Kopftuch im Unterricht tragen wol­len. Es steht außer Frage, dass Lehrkräfte in Deutschland der Neutralitätspflicht unter­liegen und diese Pflicht nicht verletzt werden darf. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass das Verfassungsgerichtsurteil traditionalistische Gruppen stärkt, die das Tragen des Kopftuches aus religiöser Intoleranz, gesellschaftlicher Intoleranz oder Frauenfeind­lichkeit propagieren und Druck auf muslimische Schülerinnen erzeugen, wenn sie kein Kopftuch tragen wollen.

Der VBE setzt sich dafür ein, dass Schule ein Ort der Bildung und Erziehung bleibt und Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Beeinflussung unterrichtet werden. Dies ist und bleibt der Auftrag von Lehrerinnen und Lehrern.

Es ist zu befürchten, dass mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.03.2015 Schulleitungen und Lehrkräften weitere Belastungen auferlegt werden, denn in jedem Einzelfall müsse nunmehr geprüft werden, inwiefern die Neutralitätspflicht eingehalten oder die Grenze der Neutralität überschritten werde.

Der VBE Baden-Württemberg verweist hierbei auf § 38 des Schulgesetzes:

„Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.“

Es darf nun nicht auch noch wieder am Schulleiter hängenbleiben zu entscheiden, ob der Schulfrieden durch das Tragen eines Kopftuches einer Lehrerin gefährdet ist oder nicht, so der VBE-Sprecher und fordert eine klare Entscheidung von der Kultusbehörde.

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