Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Realschulen

Vorbemerkungen

Die Ausbildung dient dem Ziel, die/den zukünftige/n Realschullehrer/in*) zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Realschullehreranwärter (RLA) während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts behandelt.

Pädagogisches Handeln beinhaltet auch die Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der RLA soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für RLA, die Ihre Prüfung an der Pädagogischen Hochschule nach der RPO I vom November 2003 abgelegt oder eine gleichwertige Zulassungsvoraussetzung erworben haben. Es ist empfehlenswert zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert).

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert, in denen der RLA die anstehenden Aufgaben mit zunehmender Eigenständigkeit übernimmt:

Hospitationsphase

Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des RLA in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an Realschulen. Er umfasst die Ausbildung am zuständigen Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (RS) und an den entsprechen- den Realschulen, denen der RLA zugewiesen wurde.

In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden sich die RLA vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, Schulleitung, Verwaltung und Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Im ersten Ausbildungsab- schnitt lernt der RLA darüber hinaus auch die Aufgaben eines Klassenlehrers und die verschiedenen Gremien der Schulen kennen. Empfehlenswert darüber hinaus ist die Beschäftigung mit den Gegebenheiten am Schulort, zum Beispiel Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen, Kirchengemein- den oder Jugendmusikschulen zu erfragen.

Die RPO II sieht vor, dass die RLA im ersten Ausbildungsabschnitt wöchentlich in der Regel bis zu 11 Unterrichtsstunden unterrichten. Der Unterricht des RLA findet in diesem Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages an- derer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass der RLA mit den Mentoren, sowie den Schulleitungen und dem Lehrerkollegium, ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt und sich für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen zeigt. Zielvereinbarungen können die Entwicklung der RLA positiv verstärken. Eine kritische Reflexion des eigenen Unterrichts sollte nach jeder gehaltenen Unterrichtsstunde erfolgen.
Die schulische Ausbildung wird durch begleitende Veranstaltungen an den Seminaren ergänzt. Rückmeldungen erfolgen in erster Linie durch die Mentoren sowie nach den Unterrichtsbesuchen durch die entsprechenden Lehrbeauftragten (Seminare), aber auch durch Schulleitungen.

Eigenverantwortlicher Unterricht

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst zwei Ausbildungshalbjahre. Er umfasst den selbständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. In der Regel unterrichtet der Anwärter 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10) selbständig, davon mindestens neun (bei Schwerbehinderung acht) in kontinuierlichen Lehraufträgen. Ein Lehrauftrag ist ab Klasse 8 zu übernehmen, Klasse 10 bleibt in der Regel von der Übernahme eines Lehrauftrags ausgeschlossen. Fachfremder Unterricht darf nicht erteilt werden.
Selbständiger und eigenverantwortlicher Unterricht setzt die eigenverantwortliche Planung voraus. Der RLA erstellt daher für jede von ihm unterrichtete Klasse und für jedes Fach zu Beginn des Schuljahres einen Stoffverteilungsplan. Die täglichen Unterrichtsvorbereitungen sollen in schriftlicher Form erfolgen.

Unterrichtsbesuche

Der RLA erhält von seinen Ausbildern am Seminar in jedem Fach zwei Unterrichtsbesuche an seiner Schule. Er fertigt vor jedem Unterrichtsbesuch einen ausführlichen Unterrichtsentwurf an. Unmittelbar an den Unterrichtsbesuch schließt sich ein Beratungsgespräch an. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden vom Ausbilder in einem Protokoll zusammengefasst, das dem RLA zeitnah ausgehändigt wird. Der Schulleiter besucht den RLA mindestens einmal pro Ausbildungsfach im Unterricht.

Ausbildung am Seminar

Nach der vorwiegend theoretischen Ausbildung im Rahmen des Dreifachstudiums an der PH, erwerben die RLA im Vorbereitungsdienst eine fundierte praktische Ausbildung in der Schulrealität. Die Verantwortung dabei obliegt den ausbildenden Schulen und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen). Die RLA werden am Seminar

  • in Pädagogik,
  • in den Fachdidaktiken der Ausbildungsfächer,
  • in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht sowie
  • in ergänzenden Veranstaltungen der Seminare (Ergänzungsbereich, Projekte, Exkursionen, Zusatzangebote, . . .) ausgebildet.

Projektorientiertes und Fächer verbindendes Arbeiten sowie der Umgang mit neuen Medien sind integrative Inhalte der Seminarveranstaltungen.

Prüfungen

Jeder RLA muss folgende Prüfungen ablegen:

1.) Schulrechtsprüfung: mündliche Prüfung (20 Min.)

2) Dokumentation mit Präsentation sowie fachdidaktisches Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten: Aus den drei Ausbildungsfächern wird ein Präsentationsfach ausgewählt. Hierzu fertigt der RLA eine Dokumentation an. Die Präsentation des fachbezogenen und projektorientierten Unterrichtsvorhabens ist eine Einzelprüfung und dau- ert 20 Minuten. Das sich an- schließende Kolloquium ist eine Einzelprüfung von 30 Minuten. In diesem gewählten Fach wird keine Lehrprobe abgelegt.

Sonderregelung: RLA mit zwei studierten Fächern wählen ebenfalls ein Fach für die Dokumentation und Präsentation sowie fachdidaktischem Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten, allerdings absolvieren diese RLA im gewählten Fach zusätzlich die Lehrprobe mit fachdidaktischem Kolloquium. Die beiden Kolloquien dürfen sich inhaltlich nicht überschneiden. In der Regel prüft der Ausbilder.

3.) Beurteilung der Unterrichtspraxis sowie fachdidaktisches Kolloquium: In zwei Unterrichtsfächern wird jeweils eine Unterrichtsstunde (Lehrprobe) gezeigt, an die sich das fachdidaktische Kolloquium (je 30 Min.) anschließt. In der Regel prüft nicht der eigene Ausbilder.

4.) Pädagogik: Das pädagogische Kolloquium ist eine mündliche Einzelprüfung und dauert 30 Minuten. In der Regel prüft der Ausbilder.

5.) Schulleiterbeurteilung: Der Schulleiter erstellt (in Abstimmung mit den Mentoren) ein Langzeitgutachten, das mit zur Leistungsziffer zählt.

Ausnahmen

Für RLA, die mit zwei Ausbildungsfächern    den Vorbereitungsdienst beginnen, gelten Übergangsregelungen (s. o.). Auch für Absolventen mit Europalehramt treten Sonderregelungen in Kraft.

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt die Verfasserin keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung (RPO II), die Sie auf der Homepage der jeweiligen Seminare finden (www.seminare-bw.de)

Der VBE wünscht Ihnen für den Vorbereitungsdienst viel Erfolg und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Edda Langecker, Stellvertretende Landesvorsitzende, Email: Edda.Langecker@www.vbe-bw.de

Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Anwärter und Anwärterinnen, die Ihre Prüfung an der PH nach der GHPO I vom November 2003 abgelegt haben. Für Anwärter, die ihre 1. Prüfung nach älterer Prüfungsordnung abgelegt haben, gelten besonders für die Wahl des Präsentationsfaches, etwas andere Bedingungen. Auf diese Besonderheiten wird an entsprechender Stelle des Textes eingegangen. Während des Studiums an der PH wird in großen Teilen fachlich ausgebildet. Die praktische Ausbildung und das Einüben der Schulrealität vor Ort kommt oft noch zu kurz. Der Vorbereitungsdienst hat die Aufgabe, die theoretischen Grundlegungen mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. Der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Schulart ist geregelt in der GHPO II, RPO II bzw. SPO II. Die jeweilige Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) regelt die wesentlichen mit dem Vorbereitungsdienst im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Es ist empfehlenswert, zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert. Es wäre zu umfangreich, diese hier für die einzelnen Schularten abzudrucken.

Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung dient dem Ziel, den zukünftigen Lehrer zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Lehreranwärter während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des erziehenden Unterrichts behandelt. Pädagogisches Handeln heißt Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der Lehreranwärter soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Unterrichtshalbjahre und beginnt immer mit dem ersten Arbeitstag im Februar eines Jahres. Der erste Abschnitt, die so genannte schulische Hospitationsphase, wird in der Regel mit einer Einführungswoche am Seminar eröffnet. Häufig besteht dabei in den einzelnen Seminaren die Möglichkeit, den Vorkurs kennen zu lernen. Dieser Kontakt ist sehr wichtig, können Sie doch auf dieser Schiene die nichtoffizielle Seminarwirklichkeit in Erfahrung bringen. So zum Beispiel die subjektiven Eindrücke Ihrer Kursvorgänger über Lehrbeauftragte, hauptamtliche Mitarbeiter (Seminarschulräte und -rätinnen), Prüfungen, Unterrichtsbesuche usw.

Erster Abschnitt

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schulart. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter bzw. die Anwärterin zugewiesen ist. Der Unterricht des Anwärters findet in diesem ersten Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden Sie sich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, das Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Besuchen Sie deshalb unbedingt neben Ihrem Mentor auch andere Kollegen, um möglichst viele verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen. Natürlich können Sie in dieser Phase schon mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. Bitten Sie Ihren Mentor jedoch darum, möglichst nicht in Ihren Unterricht einzu- greifen, auch wenn es mal drunter und drüber gehen sollte. Denn ein solcher Eingriff würde Ihre Autorität bei den Schüler/innen untergraben. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Mentor ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln.
Seien Sie für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen. Der Mentor erhält für diese Tätigkeit Stundenermäßigung. Dies entspricht natürlich bei weitem nicht der dafür aufgewendeten Zeit. Oft werden Mentoren zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit von der Schulleitung verpflichtet. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, so besprechen Sie diese möglichst bald mit Ihrem Mentor. Nur so können Sie feststellen, ob eine 18-monatige Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich ist, teilen Sie es frühzeitig der Schulleitung und der Seminarleitung mit und drängen Sie auf einen Wechsel. Es gibt auch immer wieder Lehreranwärterinnen, die Probleme mit Ihrer Schulleitung haben. Ein Schulwechsel ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dieser sollte aber dann frühzeitig erfolgen. Kurz vor den Sommerferien, wenn schon alle Deputate verteilt sind, ist es fast unmöglich, noch zu wechseln. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung. Er wird Sie in dieser Angelegenheit fachkundig beraten. Die Anzahl der Stunden, die Sie in der schulischen Hospitationsphase selbst unterrichten, ist nur nach oben begrenzt. In § 13 Abs. 3 der GHPO II (RPO II analoge Regelung) heißt es dazu: „Während des ersten Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel zwölf*) Unterrichtsstunden in der Grund- und Hauptschule; er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Er nimmt an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernt die Aufgaben des Klassenlehrers und die schulischen Gremien kennen. Im nicht studierten Schwerpunkt unterrichtet der Lehreranwärter eigenverantwortlich im Umfang von etwa 50 Unterrichtsstunden. Er soll in diesem Abschnitt Einblick nehmen in die Entwicklung und Profile der Grundschule und der Hauptschule.‘

*)Bemerkung: Das Deputat der GHS Anwärter wurde nach in Kraft treten der GHPO II durch Erlass auf 13 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt erhöht.

Im Laufe des ersten Ausbildungsabschnittes werden Sie in zunehmendem Maße eigene Unterrichtsstunden unter Aufsicht der betreuenden Lehrkraft (Mentor) halten. Bitten Sie Ihren Mentor auch, einige Stunden ganz alleine halten zu dürfen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, die Klasse zu erleben, wie sie sich ohne die Autorität des Mentors verhält. Jeder Unterrichtsstunde mit der betreuenden Lehrkraft sollte eine Besprechung folgen. Achten Sie darauf, dass hierbei Ihr Unterricht kriterienbezogen erarbeitet wird und Kritik konstruktiv geäußert wird.

Versuchen Sie während der Hospitationsphase Ihren eigenen Stil zu finden und Ihre eigenen Unterrichtsideen auszuprobieren. Jemanden zu kopieren wirkt meist unsicher und unecht. Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie insgesamt mindestens sechs beratende Unterrichtsbesuche durch ihre Lehrbeauftragten bzw. Seminarschulräte. Davon sollte mindestens pro Fach ein Besuch im ersten Ausbildungshalbjahr liegen. Lassen Sie sich von Anfangsproblemen nicht frustrieren. Disziplinprobleme vor allem in den höheren Klassen sind nichts Unnormales, selbst bei schon erfahrenen Lehrern/innen. Besprechen Sie ihre Probleme mit der betreuenden Lehrkraft aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Seminar. Dies hilft oft weiter.

Halten Sie beim ersten Kontakt zu einer Klasse angemessene Distanz. Treten Sie bestimmt, sicher, aber freundlich auf. Später etwas nachzulassen ist einfach. Umgekehrt ist es fast unmöglich. Als ich Lehreranwärter war, beriet mich ein Lehrer folgendermaßen: „Die erste Stunde in einer Klasse bestimmt das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den nächsten Monaten.“ Das mag zwar etwas übertrieben klingen, aber mit zunehmender Berufserfahrung stimme ich dieser Aussage immer mehr zu.

Nach § 19, Abs. 1 GHPO II (RPO II analog) wählt der Lehreranwärter gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts seine beiden Lehrprobenfächer und sein Präsentationsfach. Nach Absprache mit einem Ausbilder am Seminar wählt der Anwärter, in der Regel gegen Ende Oktober, als Thema in seinem Präsentationsfach eine eigene Unterrichtseinheit. Sie soll projektorientierte oder fächerverbindend Aspekte enthalten. Hierzu fertigt der Anwärter eine Dokumentation, die im Januar eines jeden Jahres im Seminar abgegeben wird. Die schriftliche Dokumentation soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A4 im üblichen Druckformat umfassen, es können noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und Anhang hinzukommen. Wurde das Thema bis etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes nicht abgesprochen, wird es vom Seminarleiter bestimmt. Weitere Hinweise was Zeiträume, Umfang und Benotung angeht finden Sie in der Prüfungsordnung § 19 ff.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Im zweiten Ausbildungsunterricht erteilen Sie 13 Stunden selbstständigen Unterricht. Er beginnt nach den Sommerferien und unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sie werden jedoch noch weiter von Ihren Mentoren begleitet. Von diesen dreizehn Stunden sind mindestens elf Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrages durchzuführen. Ihr Lehrauftrag umfasst Ihre Ausbildungsfächer. Nach §4 Abs.4 GHPO II orientiert sich die Ausbildung an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Ausbildungsfach der ersten Staatsprüfung Bestandteil eines schulischen Fächerverbundes ist, unterrichtet der Anwärter in der Regel in diesem Fächerverbund und wird in ihm ausgebildet und geprüft. Die Lehrprobe soll dabei einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach haben. Innerhalb des Lehrauftrags erteilen Sie Unterricht an einer Grundschule und an einer Hauptschule. Nach Prüfungsordnung § 13, Abs. 4 soll der kontinuierliche Lehrauftrag die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Bei studiertem Schwerpunkt Hauptschule soll der Anwärter, nach Schwerpunktwechsel überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag ab Klasse sieben übernehmen. Über die gesamte Ausbildungsdauer verteilt müssen Sie pro Fach drei ausführliche Unterrichtsentwürfe fertigen. Wie ein ausführlicher Unterrichtsentwurf aussehen kann und was er inhaltlich umfassen soll, klären Sie bitte mit Ihrem Seminar.

Erstellung von Stoffverteilungsplänen

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres müssen Sie Ihre Stoffverteilungspläne abgeben. Es gibt verschiedene Vordrucke zur Erstellung des Stoffverteilungsplans. Die Schulleitung gibt in der Regel einen Vordruck aus. Sie können aber auch andere Vordrucke verwenden. Form und Umfang können Sie selbst bestimmen. Legen Sie sich bei der Anfertigung der Pläne nicht zu eng fest.

In Teamarbeit mit Kollegen am Seminar oder an der Schule lassen sich Stoffverteilungspläne leichter erstellen. Wichtig ist bei der Verteilung der Themen, den Prüfungszeitraum zu beachten, und bei fächerübergreifenden Themen die Absprache mit den Kollegen an der Schule einzuplanen. Bei der Zeiteinteilung müssen Stundenausfälle durch Wandertage, Jahresausflüge, Prüfungen, Bundesjugendspiele, Schullandheimaufenthalte usw. eingeplant werden. Ebenso die Zahl der Klassenarbeiten. Ob es sinnvoll ist, sämtliche Medien in den Stoffplan mit aufzunehmen, darüber lässt sich streiten. Denn für einen Anfänger ist es sehr schwierig, die möglichen Medien eines ganzen Schuljahres zu überblicken. Der unter diesen Gesichtspunkten aktualisierte Stoffverteilungsplan ist Grundlage für ihren Wochenplan, aus dem heraus die Unterrichtssequenzen für die Prüfung gezogen werden.

Informieren Sie sich bei der Schulleitung, wie das Klassentagebuch geführt werden muss. Tragen Sie sorgfältig Ihre Eintragungen in das Klassenbuch ein. Vergessen Sie dabei nicht die Fehlzeiten der Schüler, Unterrichtsausfall, Sicherheitsbelehrungen, pädagogische Maßnahmen, Belehrungen über Verhalten bei außerschulischen Maßnahmen usw. einzutragen. Näheres hierzu erfahren Sie ganz sicher in Schulkunde durch ihren Schulleiter/-leiterin.

Mit Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes werden die Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht terminiert und mit Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes sind Sie verstärkt mit den Prüfungsformalien konfrontiert. Sie müssen sich z. B. für ihr didaktisches Kolloquium (§ 21, Abs. 1-3 GHPO II / RPO II), welches im Anschluss an die schulpraktische Prüfung statt findet, vorbereiten, die Dokumentation planen, das pädagogische Kolloquium vorbereiten u. ä. m. Alle mündlichen Teile kommen ohne Schwerpunktangabe aus. In diesem Ausbildungsabschnitt präsentieren Sie auch Ihre schriftliche Dokumentation mit anschließendem pädagogischem Kolloquium. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Präsentation vorzubereiten und zu üben. Sie erhalten innerhalb der Ausbildung zwei Ausbildungsgespräche, die der Ausbilder für Pädagogik mit Ihnen führt, falls nicht möglich, ein anderer Ausbilder des Seminars. Auf Wunsch des Anwärters führt der Pädagogikausbilder gegen Ende der Ausbildung mit Ihnen ein Bilanzgespräch. Die anderen Ausbilder können an diesem Gespräch teilnehmen, sie sollen teilnehmen, wenn der Anwärter dies wünscht.

Ausnahmen

Für Anwärter, die an der PH auf Grund einer älteren Prüfungsordnung nur zwei Fächer studiert haben gilt, dass diese eines dieser Fächer als Präsentationsfach benennen. Bringt ein Anwärter nach bestandener Erweiterungsprüfung ein weiteres Ausbildungsfach mit, ist ein Tausch der studierten Ausbildungsfächer bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer ersten Staatsprüfung sein konnte. Es besteht kein Anspruch in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden.

Und zum Schluss:

Der VBE hilft Ihnen immer weiter! Nehmen Sie Kontakt auf. Der VBE ist für Sie da! Viel Erfolg!

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung.
Referat Seminar für schulpraktische Ausbildung im VBE Baden-Württemberg Dominic Schwenk