Ein Überblick: Tarifauseinandersetzungen, Demonstrationen, Streik und Entgeltordnung für Lehrkräfte

Eine Vorbemerkung

Ist der VBE als Berufsverband auch eine Gewerkschaft? Fehlt dem VBE dazu auf Grund seines hohen Beamtenanteils der Lehrerschaft (in Baden-Württemberg sind über 90% der Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis) nicht das klassische Gewerkschaftsinstrument des Streikes, um seine Interessen durchzusetzen.

Zwei Antworten:

  1. Im VBE sind neben den angestellten tarifbeschäftigten Lehrerinnen, Lehrern und Fachlehrer/innen  auch andere Berufsgruppen organisiert: Erzieher/innen, Pädagogische Assistenten und Assistentinnen, Religionslehrer/innen und Geistliche, Studenten und Studentinnen und andere Berufsgruppen. Der VBE ist seinerseits wieder Mitglied beim  Beamtenbund, eine Dachorganisation mit 38 Einzelgewerkschaften und insgesamt 1.266.000 Mitgliedern, davon ca. 370.000 Tarifbeschäftigte. Innerhalb dieses dbb (Deutscher Beamtenbund) gibt es die dbb-tarifunion, die bei Tarifauseinandersetzungen neben dem DGB  gleichstark und gleichberechtigt am Verhandlungstisch den Arbeitgebern gegenübersitzt. 
  2. Die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen brauchen selbstverständlich auch eine starke Interessen- und Berufsvertretung. Wie wichtig das ist, zeigt sich bei den jüngsten Sparmaßnahmen der Landesregierung, wo durch den massiven Einsatz des Beamtenbundes Baden-Württemberg in Verbindung mit seinen Einzelmitgliedern wie dem VBE noch viel restriktivere Einschnitte bei der Besoldung und Versorgung verhindert werden konnten und hoffentlich noch verhindert werden.

Der VBE ist also ein Berufsverband, der sich für die Belange von Bildung und Schule stark macht und er ist eine Gewerkschaft, die für die Interessen der Beamten und Beamtinnen und der Tarifbeschäftigten in deren Arbeitsfeldern von Schulen u.a. Einrichtungen kämpft.

Einleitung

„Die Begriffe Tarifpartnerschaft und Arbeitskampf markieren die Pole, zwischen denen Tarifverhandlungen stattfinden“, so Frank Stöhr, der 1. Vorsitzende der dbb-Tarifunion. Nur eine starke und gut vorbereitete Gewerkschaft wird erfolgreiche Tarifauseinandersetzungen führen können. Deshalb ist es eine wesentliche Aufgabe der dbb-tarifunion schon heute wieder auf die nächste Tarifrunde zu schauen, denn der jetzige Tarifvertrag endet im Dez. 12.  Der VBE und sein Dachverband mit der dbb-tarifunion wird sich wappnen müssen für eine sehr harte Tarifrunde, denn mit dem Argument, dass der Staat seine Schuldenlast verringern muss, wird man uns mit einer Null-Runde oder einem Trostpflaster abspeisen wollen. Das Argument der Schuldenverringerung des Staates ist zwar richtig, aber solange der Staat auf Steuereinnahmen aus dem Kapitalverkehr, durch Abschreibungen und andere Vergünstigungen verzichtet und damit die Einnahmenseite vernachlässigt, darf es auf der anderen Seite nicht zu einer Unterbezahlung des Öffentlichen Dienstes führen. Wie wichtig und wertvoll ein gut funktionierender öffentlicher Dienst ist, zeigt sich gerade im Vergleich mit vielen anderen Staaten. So ist bis dato ein gut funktionierender öffentlicher Dienst Garant für eine stabile Demokratie und ein großer Vorteil im internationalen Wettbewerb. Damit das so bleibt, darf die öffentliche Hand im Wettbewerb um die jungen Leute nicht den Kürzeren ziehen, weil die Einkommen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten seit vielen Jahren immer schlechter werden im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern.

Wenn wir uns an die letzte Tarifrunde  vom Frühjahr 2011 zurückerinnern, war das Ergebnis sehr bescheiden: geringe Gehaltszuwächse, sogar unter den Inflationsraten von 2010 und 2011,  und vor allem ein Scheitern der überfälligen Entgeltordnung für Lehrer (mehr dazu weiter unten).

Bisher konnten bis auf wenige Ausnahmen (z.B. kam es 2006 zu einem langwierigen Arbeitskampf bei den Tarifauseinandersetzungen um ein modernes Tarifrecht) die Tarifverhandlungen am grünen Tisch gelöst werden. Streik als wichtigstes Mittel des Arbeitskampfes gab es in den letzten Jahrzehnten kaum, im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa Frankreich oder Italien. Das liegt daran, dass sich in Deutschland der verhandlungsorientierte Ansatz bestens bewährt hat. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine verhärtete Politik der Arbeitgeber auch die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes zu einer strategischen Neuausrichtung zwingt.

Zwar wird auch zukünftig der bisherige verhandlungsorientierte Ansatz Priorität haben, aber die Gewerkschaften werden mit noch härteren Gegenpositionen der öffentlichen Arbeitgeber konfrontiert werden. Deshalb müssen sich die Gewerkschaften auch auf Arbeitskämpfe einstellen.

Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes

Lässt sich in der Bundesrepublik schon eine gewisse Reserviertheit gegenüber Arbeitskämpfen im Allgemeinen feststellen, erhöht sich diese Skepsis noch im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen im Öffentlichen Dienst. Im Vorfeld der letzten Einkommensrunden wurde sogar die Ansicht vertreten, schon Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst seien eigentlich nicht rechtens; schließlich könnten sich im Bereich des Öffentlichen Dienstes die zwei Tarifpartner auf Kosten eines Dritten, des Steuerzahlers, einigen. Dieser Fehleinschätzung gilt es offensiv entgegenzutreten. Schließlich ist es so, dass ein Wirtschaftsunternehmen Gewinne erwirtschaften kann, die dann an die Mitarbeiter weitergegeben werden können. Hat die öffentliche Hand einmal Geld zu viel, gibt sie es entweder dem Steuerzahler zurück oder aber investiert es in öffentliche Projekte. Dies macht den Verteilungskampf um eine gerechte und angemessene Teilhabe der öffentlich Beschäftigten schwieriger als in der Privatwirtschaft. Hinzu kommt, dass sich die Öffentlichkeit beim Öffentlichen Dienst als Bürger und Steuerzahler persönlich betroffen fühlt.

Kommt es dann zum Arbeitskampf, wird die Einstellung der Öffentlichkeit noch kritischer. Zumal der Irrtum, im Öffentlichen Dienst dürfe doch eigentlich gar nicht gestreikt werden, weit verbreitet ist. Bei einem Streik in der Metallbranche lässt sich der Zeitung entnehmen, dass dies eventuell Folgen für die Volkswirtschaft haben mag. Bei einem der Müllabfuhr, des Krankenhauspersonals, der öffentlichen Verwaltung oder der Lehrerschaft ist jedermann unmittelbar und direkt im Alltag betroffen. Das mag einem möglichen Arbeitskampf zusätzliches Druckpotenzial verleihen, es setzt  seinen Erfolgsaussichten aber auch Grenzen, wenn es nicht gelingt, die Bevölkerung von der Berechtigung der durch einen Arbeitskampf zu erreichenden Ziele zu überzeugen.

Tarifauseinandersetzungen, Arbeitskampf und öffentliche Medien

Es gilt also: Ein Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst ist nur erfolgreich zu gestalten, wenn es gelingt, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass die Ziele der Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes nicht im Widerspruch zu den Interessen der Bevölkerung stehen und absolut gerechtfertigt sind.  Wie eine Tarifauseinandersetzung und ggf. ein Arbeitskampf abläuft, sei im Folgenden kurz erläutert.

Stufen der Tarifauseinandersetzung und des Arbeitskampfes

Im Vorfeld und während der Tarifverhandlungen wird es also darum gehen, die Forderungen massiv und öffentlichkeitswirksam zu vertreten.

Diese Forderungen müssen durch Protestdemonstrationen mit großer Beteiligung unterstrichen werden. Das Recht zu demonstrieren ist durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit gewährleistet. Demonstrationen sind nicht genehmigungspflichtig, sondern nur bei der zuständigen Behörde anmeldepflichtig. Ihre Durchführung kann jedoch mit Auflagen versehen werden. Das Recht auf Demonstration haben entgegen dem Streikrecht auch Beamte*, die sich in der Freizeit den Streikenden anschließen können und außerhalb der Dienstzeit selbstverständlich auch an Demonstrationen teilnehmen können. Oftmals werden Protestdemonstrationen/-kundgebungen auch im Rahmen von (Warn-)Streiks durchgeführt, ggf. schon während der Tarifverhandlungen. Eine Mahnwache ist im rechtlichen Sinne ebenfalls eine Demonstration bzw. Kundgebung.

  1. Wenn die Tarifverhandlungen gescheitert sind, kommt es zum Schlichtungsverfahren. Hier wird versucht, mittels eines unbeteiligten Dritten eine Lösung in der Tarifauseinandersetzung zu erzielen.
  2. Bei der erneuten Aufnahme der Verhandlungen geht es darum, ob die Tarifparteien die Einigungsempfehlung annehmen  oder die Verhandlungen für gescheitert erklären.
  3. Im Falle des Scheiterns kommt es zu einer Urabstimmung und  ggf. zu einem Streikbeschluss.  Die Urabstimmung ist ein satzungsrechtliches Instrument, mit dem sich die Gewerkschaften der Streikbereitschaft vergewissern. 75% der Gewerkschaftsmitglieder müssen sich für den Streik aussprechen, damit der Vorstand den Streik beschließen kann.
  4. Dann erfolgt der Streik, also die gemeinsame, planmäßig durchgeführte Niederlegung der Arbeit durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern.
  5. Bei einer erneuten Wiederaufnahme der Verhandlungen ringen die Tarifparteien um eine Lösung.
  6. Über dieses Lösungsergebnis wird bei einer 2. Urabstimmung entschieden: Wenn 25 % der Gewerkschaftsmitglieder für das neue Verhandlungsergebnis stimmen, wird der Streik für beendet erklärt.

Ob und wann es zu einem Arbeitskampf kommt, wird im Öffentlichen Dienst nicht von einer Einzelgewerkschaft beschlossen, sondern im Gesamtverbund mit der dbb.tarifunion, die für alle Tarifbeschäftigten die unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen, Tarifverhandlungen führt. Die dbb-tarifunion führt in der Tarifauseinandersetzung die Regie und wird in Absprache mit den Einzelgewerkschaften entscheiden, wie die Tarifauseinandersetzungen ablaufen. Dass es innerhalb des VBE Landesverbände gibt, die im Lehrerbereich einen bis zu 100% hohen Anteil Tarifbeschäftigter bei den Lehrern haben (vor allem in Ostdeutschland), ist deren Streikkraft ungleich stärker als bei uns in Baden-Württemberg. Unser Landesverband wird vor allem darin gefordert sein, in der Tarifauseinandersetzung mit massiven Protesten und Demonstrationen für die Forderungen einzutreten und sich notfalls an punktuellen Streiks zu beteiligen. Warum es in der nächsten Tarifrunde zu massiven Auseinandersetzungen bis hin zum Arbeitskampf kommen kann, liegt u.a. auch an der Verweigerungshaltung der Länder, den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern endlich eine gerechte Bezahlung zukommen zu lassen.

Die schlechte Bezahlung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer

Woher kommt es, dass angestellte Lehrerinnen und Lehrer gegenüber ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen erheblich geringere Gehälter haben? Bei einer vollen Lehrerstelle beträgt der Unterschied beim Nettogehalt zwischen 500 – 900 Euro monatlich, unter Mitberücksichtigung der privaten Krankenversicherung der Beamten. Dies führt über Jahrzehnte gerechnet zu einem Einkommensunterschied von mehreren hunderttausend Euro. Es ist ein Skandal, dass Kolleginnen und Kollegen für genau dieselbe Arbeit jeden Monat abgestraft werden, bloß weil sie aus irgendeinem Grund nicht ins Beamtenverhältnis übernommen wurden. Dies verstößt nach Auffassung des VBE massiv gegen den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Im BAT (Bundesangestelltentarifvertrag), der 1961 in Kraft trat, lag das Bruttogehalt einer angestellten Lehrkraft um ca. sieben Prozent über dem Bruttogehalt vergleichbarer Beamter, das war damals der Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung. Damit lagen Beamte und Angestellte  im gleichen Einkommensniveau. Die Höhe des Gehaltes orientierte sich an der Beamtenbesoldung, und so gab es keine Notwendigkeit, eine eigene Entgeltordnung für Lehrer zu bilden. Die Belastung der Angestellten mit Sozialabgaben ist aber seit dieser Zeit kontinuierlich und gewaltig gestiegen, so  dass sich im Laufe von Jahrzehnten die Einkommenskluft zwischen Angestellten und Beamten immer weiter vergrößerte.  So können bis heute die Länder als Arbeitgeber die Bezahlung über einseitig festgelegte Eingruppierungsrichtlinien festlegen. Grund- und Haupt/Werkrealschullehrer sind in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert, Sonderschullehrer und Realschullehrer in Gruppe 13. Um eine annähernd gleiche Bezahlung zu erreichen, sollte die Regeleingruppierung aller akademisch qualifizierten Lehrkräfte in der Entgeltgruppe 14 erfolgen, wie es auch sonst in vielen anderen akademischen Berufen der Fall ist.

Weitere Verschlechterungen durch den TV-L

Dazu kam noch, dass November 2006 der BAT durch den Tarifvertrag der Länder (TV-L) abgelöst wurde. Damit wurde eine neue Tabellenstruktur eingeführt, die deutlich schlechter als die früheren BAT-Vergütungen war. Die neuen Tabellenentgelte liegen sogar unter dem Brutto vergleichbarer Beamte. Immerhin konnten die Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen 2006 erreichen, dass mit dem neuen Tarifrecht erstmals auch für angestellte Lehrkräfte ein Eingruppierungsvertrag abgeschlossen werden solle. Seit dieser Zeit setzen die Arbeitgeber auf Verzögerung und Verschleppung. Für fast alle Berufe ist es mittlerweile gelungen, eine eigene Entgeltordnung abzuschließen, die jetzt am 1.1. 2012 in Kraft trat (L-Entgeltordnung, abgekürzt Lego).  Lediglich für die Lehrkräfte gibt es bis dato noch keine Entgeltordnung. Es ist auch klar warum: Die Beschäftigtengruppe der Lehrer ist die Größte und würde bei einer entsprechenden Verbesserung die Länder einiges kosten. Aber Gerechtigkeit hat halt ihren Preis.

Bei der letzten Tarifauseinandersetzung setzten die dbb-tarifunion und der DGB alles daran, auch diese schmerzliche Lücke zu schließen. Im Gesamtverbund aller Gewerkschaften konnten die Lehrergewerkschaften ihre Forderung jedoch noch nicht durchsetzen. Das lag sicher auch daran, dass  den Nicht-Lehrer-Gewerkschaften das Gesamtergebnis der Tarifverhandlungen akzeptabel erschien.**  Mit umso größerer Entschlusskraft werden die Lehrergewerkschaften in der neuen Tarifrunde ihre Forderung einbringen und hoffentlich einen Einstieg in eine Lehrer-Entgeltordnung schaffen, der zu einer Verbesserung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer führen muss. Damit dies möglich wird, bedarf es einer Mobilisierung der gesamten Lehrerschaft (einschließlich der Beamten) bis hin zur Bereitschaft, notfalls einen Arbeitskampf durchzuführen. Dabei zählen die tarifbeschäftigten Kollegen auf die Beamtinnen und Beamten, die zwar nicht streiken dürfen, aber auf vielfältige andere Art und Weise ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen können.

Denn die Tarifergebnisse hatten in der Vergangenheit immer auch Signalwirkung für die Forderungen der Beamtinnen und Beamten. Meistens wurden die Ergebnisse auf die Beamten übertragen, manchmal zwar auch mit Abstrichen, so wie es die jetzige Landesregierung will. Trotzdem gilt der Grundsatz: Gute Tarifergebnisse für die Tarifbeschäftigten sind auch gute Nachrichten für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.

Deshalb hoffen die tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer auf die Solidarität ihrer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in der kommenden Tarifauseinandersetzung.

Nur gemeinsam sind wir stark.

*Beamte haben kein Arbeitskampfrecht und damit erst recht kein Streikrecht. Die Teilnahme eines Beamten an einem Streik stellt damit eine Dienstpflichtverletzung dar, die disziplinarrechtlich geahndet werden kann. Im Übrigen dürfen Beamte angeordnete Mehrarbeit, z.B. im Rahmen von durchzuführenden Notdienstzeiten, nicht verweigern. Sie sind gegebenenfalls auch zur Ableistung einer so genannten unterwertigen Tätigkeit verpflichtet. Beamte dürfen außerhalb von Notdienstzeiten jedoch nicht auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Beamten steht es aber frei, sich in der Pause oder Freizeit den Streikenden anzuschließen, um ihre Solidarität zu bekunden. Die Teilnahme an Demonstrationen außerhalb der Dienstzeit steht auch Beamten zu.

**Hier nochmals zur Erinnerung die wichtigsten Tarifergebnisse vom März 2011. Der jetzige Tarifvertrag läuft bis Ende 2012.
2011: 360 Euro Einmalzahlung und ab 1. April 1,5% lineare Erhöhung.
2012: Ab dem 1. Jan. 1,9% lineare Erhöhung und darauf eine zusätzliche soziale Komponente von mtl. 17 Euro auf alle Gehaltstabellen.
Eine neue Entgeltordnung zum 1.1. 2012, die für viele Berufsgruppen Verbesserungen brachte, z.B. auch  für die Päd. Assistenten, die nun von E 6 nach E 8 höhergruppiert werden können.

Bernhard Rimmele, Referat Arbeitnehmer im VBE Baden-Württemberg