Vorbemerkung
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Anwärter und Anwärterinnen, die Ihre Prüfung an der PH nach der GHPO I vom November 2003 abgelegt haben. Für Anwärter, die ihre 1. Prüfung nach älterer Prüfungsordnung abgelegt haben, gelten besonders für die Wahl des Präsentationsfaches, etwas andere Bedingungen. Auf diese Besonderheiten wird an entsprechender Stelle des Textes eingegangen. Während des Studiums an der PH wird in großen Teilen fachlich ausgebildet. Die praktische Ausbildung und das Einüben der Schulrealität vor Ort kommt oft noch zu kurz. Der Vorbereitungsdienst hat die Aufgabe, die theoretischen Grundlegungen mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. Der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Schulart ist geregelt in der GHPO II, RPO II bzw. SPO II. Die jeweilige Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) regelt die wesentlichen mit dem Vorbereitungsdienst im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Es ist empfehlenswert, zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert. Es wäre zu umfangreich, diese hier für die einzelnen Schularten abzudrucken.
Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes
Die Ausbildung dient dem Ziel, den zukünftigen Lehrer zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Lehreranwärter während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des erziehenden Unterrichts behandelt. Pädagogisches Handeln heißt Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der Lehreranwärter soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Unterrichtshalbjahre und beginnt immer mit dem ersten Arbeitstag im Februar eines Jahres. Der erste Abschnitt, die so genannte schulische Hospitationsphase, wird in der Regel mit einer Einführungswoche am Seminar eröffnet. Häufig besteht dabei in den einzelnen Seminaren die Möglichkeit, den Vorkurs kennen zu lernen. Dieser Kontakt ist sehr wichtig, können Sie doch auf dieser Schiene die nichtoffizielle Seminarwirklichkeit in Erfahrung bringen. So zum Beispiel die subjektiven Eindrücke Ihrer Kursvorgänger über Lehrbeauftragte, hauptamtliche Mitarbeiter (Seminarschulräte und -rätinnen), Prüfungen, Unterrichtsbesuche usw.
Erster Abschnitt
Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schulart. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter bzw. die Anwärterin zugewiesen ist. Der Unterricht des Anwärters findet in diesem ersten Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden Sie sich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, das Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Besuchen Sie deshalb unbedingt neben Ihrem Mentor auch andere Kollegen, um möglichst viele verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen. Natürlich können Sie in dieser Phase schon mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. Bitten Sie Ihren Mentor jedoch darum, möglichst nicht in Ihren Unterricht einzu- greifen, auch wenn es mal drunter und drüber gehen sollte. Denn ein solcher Eingriff würde Ihre Autorität bei den Schüler/innen untergraben. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Mentor ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln.
Seien Sie für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen. Der Mentor erhält für diese Tätigkeit Stundenermäßigung. Dies entspricht natürlich bei weitem nicht der dafür aufgewendeten Zeit. Oft werden Mentoren zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit von der Schulleitung verpflichtet. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, so besprechen Sie diese möglichst bald mit Ihrem Mentor. Nur so können Sie feststellen, ob eine 18-monatige Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich ist, teilen Sie es frühzeitig der Schulleitung und der Seminarleitung mit und drängen Sie auf einen Wechsel. Es gibt auch immer wieder Lehreranwärterinnen, die Probleme mit Ihrer Schulleitung haben. Ein Schulwechsel ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dieser sollte aber dann frühzeitig erfolgen. Kurz vor den Sommerferien, wenn schon alle Deputate verteilt sind, ist es fast unmöglich, noch zu wechseln. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung. Er wird Sie in dieser Angelegenheit fachkundig beraten. Die Anzahl der Stunden, die Sie in der schulischen Hospitationsphase selbst unterrichten, ist nur nach oben begrenzt. In § 13 Abs. 3 der GHPO II (RPO II analoge Regelung) heißt es dazu: „Während des ersten Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel zwölf*) Unterrichtsstunden in der Grund- und Hauptschule; er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Er nimmt an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernt die Aufgaben des Klassenlehrers und die schulischen Gremien kennen. Im nicht studierten Schwerpunkt unterrichtet der Lehreranwärter eigenverantwortlich im Umfang von etwa 50 Unterrichtsstunden. Er soll in diesem Abschnitt Einblick nehmen in die Entwicklung und Profile der Grundschule und der Hauptschule.‘
*)Bemerkung: Das Deputat der GHS Anwärter wurde nach in Kraft treten der GHPO II durch Erlass auf 13 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt erhöht.
Im Laufe des ersten Ausbildungsabschnittes werden Sie in zunehmendem Maße eigene Unterrichtsstunden unter Aufsicht der betreuenden Lehrkraft (Mentor) halten. Bitten Sie Ihren Mentor auch, einige Stunden ganz alleine halten zu dürfen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, die Klasse zu erleben, wie sie sich ohne die Autorität des Mentors verhält. Jeder Unterrichtsstunde mit der betreuenden Lehrkraft sollte eine Besprechung folgen. Achten Sie darauf, dass hierbei Ihr Unterricht kriterienbezogen erarbeitet wird und Kritik konstruktiv geäußert wird.
Versuchen Sie während der Hospitationsphase Ihren eigenen Stil zu finden und Ihre eigenen Unterrichtsideen auszuprobieren. Jemanden zu kopieren wirkt meist unsicher und unecht. Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie insgesamt mindestens sechs beratende Unterrichtsbesuche durch ihre Lehrbeauftragten bzw. Seminarschulräte. Davon sollte mindestens pro Fach ein Besuch im ersten Ausbildungshalbjahr liegen. Lassen Sie sich von Anfangsproblemen nicht frustrieren. Disziplinprobleme vor allem in den höheren Klassen sind nichts Unnormales, selbst bei schon erfahrenen Lehrern/innen. Besprechen Sie ihre Probleme mit der betreuenden Lehrkraft aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Seminar. Dies hilft oft weiter.
Halten Sie beim ersten Kontakt zu einer Klasse angemessene Distanz. Treten Sie bestimmt, sicher, aber freundlich auf. Später etwas nachzulassen ist einfach. Umgekehrt ist es fast unmöglich. Als ich Lehreranwärter war, beriet mich ein Lehrer folgendermaßen: „Die erste Stunde in einer Klasse bestimmt das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den nächsten Monaten.“ Das mag zwar etwas übertrieben klingen, aber mit zunehmender Berufserfahrung stimme ich dieser Aussage immer mehr zu.
Nach § 19, Abs. 1 GHPO II (RPO II analog) wählt der Lehreranwärter gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts seine beiden Lehrprobenfächer und sein Präsentationsfach. Nach Absprache mit einem Ausbilder am Seminar wählt der Anwärter, in der Regel gegen Ende Oktober, als Thema in seinem Präsentationsfach eine eigene Unterrichtseinheit. Sie soll projektorientierte oder fächerverbindend Aspekte enthalten. Hierzu fertigt der Anwärter eine Dokumentation, die im Januar eines jeden Jahres im Seminar abgegeben wird. Die schriftliche Dokumentation soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A4 im üblichen Druckformat umfassen, es können noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und Anhang hinzukommen. Wurde das Thema bis etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes nicht abgesprochen, wird es vom Seminarleiter bestimmt. Weitere Hinweise was Zeiträume, Umfang und Benotung angeht finden Sie in der Prüfungsordnung § 19 ff.
Zweiter Ausbildungsabschnitt
Im zweiten Ausbildungsunterricht erteilen Sie 13 Stunden selbstständigen Unterricht. Er beginnt nach den Sommerferien und unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sie werden jedoch noch weiter von Ihren Mentoren begleitet. Von diesen dreizehn Stunden sind mindestens elf Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrages durchzuführen. Ihr Lehrauftrag umfasst Ihre Ausbildungsfächer. Nach §4 Abs.4 GHPO II orientiert sich die Ausbildung an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Ausbildungsfach der ersten Staatsprüfung Bestandteil eines schulischen Fächerverbundes ist, unterrichtet der Anwärter in der Regel in diesem Fächerverbund und wird in ihm ausgebildet und geprüft. Die Lehrprobe soll dabei einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach haben. Innerhalb des Lehrauftrags erteilen Sie Unterricht an einer Grundschule und an einer Hauptschule. Nach Prüfungsordnung § 13, Abs. 4 soll der kontinuierliche Lehrauftrag die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Bei studiertem Schwerpunkt Hauptschule soll der Anwärter, nach Schwerpunktwechsel überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag ab Klasse sieben übernehmen. Über die gesamte Ausbildungsdauer verteilt müssen Sie pro Fach drei ausführliche Unterrichtsentwürfe fertigen. Wie ein ausführlicher Unterrichtsentwurf aussehen kann und was er inhaltlich umfassen soll, klären Sie bitte mit Ihrem Seminar.
Erstellung von Stoffverteilungsplänen
In den ersten Wochen des neuen Schuljahres müssen Sie Ihre Stoffverteilungspläne abgeben. Es gibt verschiedene Vordrucke zur Erstellung des Stoffverteilungsplans. Die Schulleitung gibt in der Regel einen Vordruck aus. Sie können aber auch andere Vordrucke verwenden. Form und Umfang können Sie selbst bestimmen. Legen Sie sich bei der Anfertigung der Pläne nicht zu eng fest.
In Teamarbeit mit Kollegen am Seminar oder an der Schule lassen sich Stoffverteilungspläne leichter erstellen. Wichtig ist bei der Verteilung der Themen, den Prüfungszeitraum zu beachten, und bei fächerübergreifenden Themen die Absprache mit den Kollegen an der Schule einzuplanen. Bei der Zeiteinteilung müssen Stundenausfälle durch Wandertage, Jahresausflüge, Prüfungen, Bundesjugendspiele, Schullandheimaufenthalte usw. eingeplant werden. Ebenso die Zahl der Klassenarbeiten. Ob es sinnvoll ist, sämtliche Medien in den Stoffplan mit aufzunehmen, darüber lässt sich streiten. Denn für einen Anfänger ist es sehr schwierig, die möglichen Medien eines ganzen Schuljahres zu überblicken. Der unter diesen Gesichtspunkten aktualisierte Stoffverteilungsplan ist Grundlage für ihren Wochenplan, aus dem heraus die Unterrichtssequenzen für die Prüfung gezogen werden.
Informieren Sie sich bei der Schulleitung, wie das Klassentagebuch geführt werden muss. Tragen Sie sorgfältig Ihre Eintragungen in das Klassenbuch ein. Vergessen Sie dabei nicht die Fehlzeiten der Schüler, Unterrichtsausfall, Sicherheitsbelehrungen, pädagogische Maßnahmen, Belehrungen über Verhalten bei außerschulischen Maßnahmen usw. einzutragen. Näheres hierzu erfahren Sie ganz sicher in Schulkunde durch ihren Schulleiter/-leiterin.
Mit Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes werden die Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht terminiert und mit Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes sind Sie verstärkt mit den Prüfungsformalien konfrontiert. Sie müssen sich z. B. für ihr didaktisches Kolloquium (§ 21, Abs. 1-3 GHPO II / RPO II), welches im Anschluss an die schulpraktische Prüfung statt findet, vorbereiten, die Dokumentation planen, das pädagogische Kolloquium vorbereiten u. ä. m. Alle mündlichen Teile kommen ohne Schwerpunktangabe aus. In diesem Ausbildungsabschnitt präsentieren Sie auch Ihre schriftliche Dokumentation mit anschließendem pädagogischem Kolloquium. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Präsentation vorzubereiten und zu üben. Sie erhalten innerhalb der Ausbildung zwei Ausbildungsgespräche, die der Ausbilder für Pädagogik mit Ihnen führt, falls nicht möglich, ein anderer Ausbilder des Seminars. Auf Wunsch des Anwärters führt der Pädagogikausbilder gegen Ende der Ausbildung mit Ihnen ein Bilanzgespräch. Die anderen Ausbilder können an diesem Gespräch teilnehmen, sie sollen teilnehmen, wenn der Anwärter dies wünscht.
Ausnahmen
Für Anwärter, die an der PH auf Grund einer älteren Prüfungsordnung nur zwei Fächer studiert haben gilt, dass diese eines dieser Fächer als Präsentationsfach benennen. Bringt ein Anwärter nach bestandener Erweiterungsprüfung ein weiteres Ausbildungsfach mit, ist ein Tausch der studierten Ausbildungsfächer bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer ersten Staatsprüfung sein konnte. Es besteht kein Anspruch in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden.
Und zum Schluss:
Der VBE hilft Ihnen immer weiter! Nehmen Sie Kontakt auf. Der VBE ist für Sie da! Viel Erfolg!
Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung.
Referat Seminar für schulpraktische Ausbildung im VBE Baden-Württemberg Dominic Schwenk