VBE: Lehrer, die mit ihren Schüler viel unternehmen, sollen nicht auch noch draufzahlen müssen

Stuttgart. Kurz vor den Sommerferien ist in den Schulen Hochzeit für Klassenfahrten und Jahresausflüge. Wenn eine Schule aktive Lehrer hat, dürfte jedoch bei den meisten der zur Verfügung stehende niedrige Etat bereits ausgeschöpft sein. Seinen Kostenanteil des Klassenausflugs muss der begleitende Lehrer dann aus eigener Tasche bezahlen oder den Ausflug ganz absagen. Der Ver­band Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg will den Etat, der Schulen für außerunterrichtliche Veranstaltungen zur Verfügung steht, deutlich erhöht sehen.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Den Schulen steht, abhängig von der Klassenzahl und -stufe, jedes Jahr ein be­stimmtes Budget für außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Theaterfahrten, Jahresausflüge und Schullandheimaufenthalte zur Verfügung. Dieses Budget liegt beispielsweise für 20 Klassen insgesamt deutlich unter 1000 Euro, also bei nicht einmal 50 Euro pro Klasse und Kalenderjahr. Aus diesem Topf sollen die den Lehrern für die Durchführung der Veranstaltungen entstandenen Kosten erstattet werden.

Rektoren dürfen solche außerunterrichtlichen Veranstaltungen nur dann ge­nehmigen, wenn der dafür zur Verfügung stehende Etat noch ausreicht, es sei denn, die Lehrkraft verzichtet freiwillig auf die Erstattung der Kosten. Es dürfe nicht sein, so VBE-Chef Gerhard Brand, „dass ein Schullandheimaufenthalt deshalb nicht durchgeführt werden kann, weil dafür im Topf kein Geld mehr drin ist.“ Das Kultusministerium spekuliert nach Auffassung des VBE darauf, dass Lehrkräfte, die ihre Schüler trotzdem in den Genuss der pädagogisch wert­vollen außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen kommen lassen wollen, die Kosten dann aus dem eigenen Geldbeutel bestreiten. „Das ist jedoch so, wie wenn ein Lokführer zunächst einmal eine Fahrkarte lösen müsste, bevor er Fahrgäste mit dem Zug von A nach B befördert“, schimpft Brand.