VBE: Den Umgang mit dem Computer auch für Grundschüler mit in die neuen Bildungspläne aufnehmen

Stuttgart. Computer sind in den weiterführenden Schulen selbstverständliche Arbeits- und Hilfsmittel für Schüler geworden. „Leider sieht es mit der Multimedia-Aus­stattung und der Anwendung von Computern im Grundschulunterricht nicht so günstig aus“, stellt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand, mit Bedauern fest.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Bereits vor knapp zwanzig Jahren – Ende 1994 – wurde ein Modellversuch „Computer an Grundschulen“ gestartet. Dabei ist es auch geblieben. „Heute stehen in etlichen Grundschulen zwar schon Rechner – vor allem, wenn engagierte Lehrer sich darum bemühen -, in den Bildungsplan des Primarbereiches hat die neue Technologie anders als in der Sekundarstufe noch immer offiziell keinen Einzug gehalten“, bemängelt der VBE-Vorsitzende.

Viele Grundschüler zeigen sich als Profis, wenn es um Computerspiele geht. Es wäre pädagogisch leichtfertig, die positiven Anwendungsbereiche der Geräte im Grund­schulbereich auszuklammern und sich die Chancen entgehen zu lassen, die die Compu­ter zur Lernmotivation der Schüler bieten. Sinnvoll wäre der Einsatz von Textverarbei­tungsmöglichkeiten in Deutsch und entsprechender Software in Mathematik im Rah­men differenzierender Stütz- und Fördermaßnahmen, die Informationsbeschaffung im Internet für das Fach MeNuK (Mensch Natur und Kultur), der Einsatz von Computern im Fremdsprachenunterricht, beim Wochenplan und in der Freiarbeit und nicht zuletzt als Trainingsmöglichkeit partnerschaftlichen Verhaltens bei Gruppenarbeit.

„Die Grundschule könnte durch die Aufnahme der Computer in den Bildungsplan noch mehr ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden, indem sie den Schülern zusätzliche Erfahrungsräume öffnet und sie zum sinnvollen Umgang mit den neuen Medien anleitet“, stellt der VBE-Chef fest, selbst wenn das dem Professor Man­fred Spitzer nicht so gefalle. Durch die offizielle Anerkennung des Computers als Arbeitsmittel auch für Grundschüler würden die nervigen Diskussionen mit dem Schulträger über die Übernahme oder Nichtübernahme der Sachkosten entfallen.

VBE: Timss und Iglu 2011 bestätigen die Grundschule als ein gut angenommenes Erfolgsmodell

Stuttgart. Nach der Veröffentlichung der neuesten internationalen Studien sieht der Ver­band Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg die Grundschulen ordentlich aufgestellt. Wenn diese jetzt noch ausreichende Stütz- und Förder­stunden zugewiesen bekämen, wie es früher üblich war, könnte man auch Kinder aus bildungsferneren Familien intensiver nachhaltig fördern. „Das Potenzial ist bei den Schülern vorhanden, nur die notwendigen Lehrerstunden fehlen noch, um es richtig aktivieren zu können“, bedauert VBE-Chef Gerhard Brand.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Der VBE sieht in der Grundschule ein echtes Erfolgsmodell. Die Grundschule als Schule für alle setzt den pädagogischen Auftrag um, jedes Kind in seiner Einzigartig­keit professionell zu fördern und entsprechend zu fordern. Lediglich der Klassenteiler von 28 Kindern bereitet vielen Grundschullehrern Sorge, da er eine noch intensivere Förderung und ein noch größeres individuelles Eingehen auf den jeweiligen Schüler erschwert und die höchstmögliche zeitliche Zuwendung des Lehrers zu stark be­schränkt. „25 Schüler pro Klasse wären immer noch mehr als genug“, sagt Brand.

„Durch ideenreichen Unterricht, vielfältige Projekt- und Werkstattarbeit sowie eine enge Kooperation mit den Eltern stellen sich die Grundschullehrkräfte sehr erfolgreich auf die Kinder ein“, lobt VBE-Chef Gerhard Brand die hervorragende Arbeit der Päda­gogen. Den Grundschulen gelingt esin besonderem Maße, bei den Schülern die Freude an der eigenen Leistung zu wecken, diese über Jahre zu bewahren und die Stärken des einzelnen Kindes noch mehr zu entwickeln und zu fördern.

„Lehrer wünschen sich genauso wie die Eltern, dass die Freude, die Neugier und die Begeisterung der Kinder, die sie bei der Einschulung gezeigt haben, möglichst lange erhalten bleiben“, sagt Brand.

12.12.12

Resolution an alle baden-württembergischen Landespolitiker

Pädagogische AssistentenResolution an alle Landespolitiker, insbesondere an die neue grün-rote
Landesregierung, anlässlich einer
Informationsveranstaltung und eines
Austausches des VBE Südbaden am
6. Mai 2011 mit zahlreichen
Pädagogischen Assistentinnen und
Assistenten

 

  1. Die Arbeit der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten (PA) an den Haupt- und Werkrealschulen und an den Grundschulen wird allerseits als sehr positiv, wertvoll und wichtig eingeschätzt. Deshalb fordern wir, dass zukünftig die Finanzierung nicht mehr über ein Sonderprogramm finanziert wird, sondern über feste Stellen im Haushaltsplan. Damit sollen die bisherigen befristeten Verträge in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.
  2. Die Erprobungsphase seit Januar 2008 sollte nun als erfolgreich abgeschlossen werden. Deshalb kann die Arbeit der PA nun auf weitere Schulen und auch auf weitere Schularten ausgeweitet werden. Wir fordern einen massiven Ausbau der Arbeit der PA, insbesondere um den Ausbau der Ganztagsschulen als Lern- und Lebensorte der Schülerinnen und Schüler voranzubringen.
  3. Die Erhöhung der Eingruppierung von E 6 nach E 8  nach dreijähriger Bewährungsfrist, die im diesjährigen Tarifabschluss auch vom VBE erreicht werden konnte, ist ein wesentlicher Schritt, um die finanzielle Attraktivität dieses Berufes anzuheben. Hier sind weitere Fortschritte notwendig.
  4. Fast alle PA haben bis dato Stellen inne mit einem Wochenstundenumfang von 10 – 20 Arbeitsstunden. Jetzt muss es darum gehen, für die Schulen praktikable Lösungen zu schaffen, damit alle Beschäftigten zumindest eine ¾ Stelle bis ganze Stelle bekommen können, um diese Arbeit nach Wunsch auch zu einem Vollerwerbsberuf zu machen.
  5. Die Aus- und Fortbildung der PA ist bis dato unzureichend. Es bedarf deshalb eines kontinuierlichen Curriculums von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten.
  6. Hinsichtlich der konkreten Arbeitssituationen mit all ihren Aufgaben und arbeitsrechtlichen Bereichen gibt es allerseits noch viel Unsicherheit. Hier sind für die Schulleitungen, die PA und alle Beteiligten weitere Klarstellungen und Informationen erforderlich, z.B. bei der rechtlichen Verantwortung oder der Pausen- und Arbeitszeitregelungen.
  7. Hinsichtlich der Teilnahme von PA an mehrtägigen Veranstaltungen, z.B. Schullandheimaufenthalten, sollten arbeitszeitrechtliche  Regelungen gefunden werden, die eine Teilnahme ermöglichen, da dies aus pädagogischen Gründen sehr wünschenswert wäre.

Ekkehard Gabriel, Vorsitzender des VBE Südbaden 
Bernhard Rimmele, Referatsleiter Arbeitnehmer VBE Baden-Württemberg

VBE warnt davor, die Grundschule nur noch als Eingangsstufe des Gymnasiums anzusehen

 

 

Stuttgart.

„Als gemeinsamer Lern- und Lebensort für Kinder aus allen Bevölkerungsschichten ist die Grundschule von großer Bedeutung für die Gesellschaft“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. Deutlich warnt er aber davor – auch im Hinblick auf die aktuelle Fremdsprachendiskussion -, die Grundschule ausschließlich als eine Art Vorschule für das Gymnasium anzusehen.

 

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand

Die Grundschule habe einen eigenständigen ganzheitlichen Bildungsauftrag. Es sei zwar wichtig, allen Kindern gleiche Bildungschancen einzuräumen, „nicht jedoch mit dem Ziel, dass jeder Schüler nach der Grundschule auf das Gymnasium wechselt“, sagt Brand.

Auch wenn so gerne von Chancengleichheit in der Schule gesprochen werde, ändere das nichts an der Tatsache, dass die Bildungschancen der Kinder weiterhin sehr stark von den jeweiligen Elternhäusern abhingen. Die Wahl des „richtigen“ Bildungsweges sei für die meisten immer noch eher eine Statusfrage. „Die Grundschule darf kein Vorgymnasium sein, das Schüler ausschließlich für die akademische Bildungslaufbahn vorbereitet“, so Brand.

Um die Arbeitsbedingungen an den Grundschulen weiter zu verbessern, sind nach Auffassung des VBE vor allem kleinere Klassen mit höchstens 20 Schülern notwendig. „Die beste Bildungsreform wäre die kleine Klasse an jeder Grundschule“, schwärmt VBE-Chef Brand von einer Reform der ganz anderen Art.

Leistungsschwächere Kinder müssten sich auf schulische Hilfsangebote im regulären Unterricht sowie in zusätzlichen Stütz- und Förderkursen verlassen können – und das unabhängig vom finanziellen Spielraum der Eltern, die bisher ihre Kinder nachmittags in privaten Nachhilfeinstituten die Förderung zukommen lassen, die ihnen die Schule am Vormittag nicht geben kann. Bildungswege werden so immer noch viel zu sehr vom Geldbeutel und vom sozialen Status der Erziehungsberechtigten bestimmt. „Das kann sich Baden-Württemberg auf Dauer nicht leisten“, urteilt Brand. Es gelte, möglichst alle Schüler optimal zu fördern – unabhängig von deren Herkunft. Ziel dieser Förderung sei nicht das Abitur für alle, sondern dass es jeder Schüler schaffe, eine solide Ausbildung erfolgreich abzuschließen, um danach im Arbeitsleben sicher und dauerhaft Fuß fassen zu können.

22. Mai 2011

Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Anwärter und Anwärterinnen, die Ihre Prüfung an der PH nach der GHPO I vom November 2003 abgelegt haben. Für Anwärter, die ihre 1. Prüfung nach älterer Prüfungsordnung abgelegt haben, gelten besonders für die Wahl des Präsentationsfaches, etwas andere Bedingungen. Auf diese Besonderheiten wird an entsprechender Stelle des Textes eingegangen. Während des Studiums an der PH wird in großen Teilen fachlich ausgebildet. Die praktische Ausbildung und das Einüben der Schulrealität vor Ort kommt oft noch zu kurz. Der Vorbereitungsdienst hat die Aufgabe, die theoretischen Grundlegungen mit der praktischen Ausbildung zu verbinden. Der Vorbereitungsdienst für die jeweilige Schulart ist geregelt in der GHPO II, RPO II bzw. SPO II. Die jeweilige Prüfungsordnung des Ministeriums für Kultus und Sport (MKS) regelt die wesentlichen mit dem Vorbereitungsdienst im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. Es ist empfehlenswert, zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert. Es wäre zu umfangreich, diese hier für die einzelnen Schularten abzudrucken.

Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes

Die Ausbildung dient dem Ziel, den zukünftigen Lehrer zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Lehreranwärter während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des erziehenden Unterrichts behandelt. Pädagogisches Handeln heißt Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der Lehreranwärter soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Unterrichtshalbjahre und beginnt immer mit dem ersten Arbeitstag im Februar eines Jahres. Der erste Abschnitt, die so genannte schulische Hospitationsphase, wird in der Regel mit einer Einführungswoche am Seminar eröffnet. Häufig besteht dabei in den einzelnen Seminaren die Möglichkeit, den Vorkurs kennen zu lernen. Dieser Kontakt ist sehr wichtig, können Sie doch auf dieser Schiene die nichtoffizielle Seminarwirklichkeit in Erfahrung bringen. So zum Beispiel die subjektiven Eindrücke Ihrer Kursvorgänger über Lehrbeauftragte, hauptamtliche Mitarbeiter (Seminarschulräte und -rätinnen), Prüfungen, Unterrichtsbesuche usw.

Erster Abschnitt

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der jeweiligen Schulart. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter bzw. die Anwärterin zugewiesen ist. Der Unterricht des Anwärters findet in diesem ersten Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden Sie sich vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, das Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Besuchen Sie deshalb unbedingt neben Ihrem Mentor auch andere Kollegen, um möglichst viele verschiedene Unterrichtsstile kennen zu lernen. Natürlich können Sie in dieser Phase schon mit eigenen Unterrichtsversuchen beginnen. Bitten Sie Ihren Mentor jedoch darum, möglichst nicht in Ihren Unterricht einzu- greifen, auch wenn es mal drunter und drüber gehen sollte. Denn ein solcher Eingriff würde Ihre Autorität bei den Schüler/innen untergraben. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Mentor ein vertrauensvolles Verhältnis entwickeln.
Seien Sie für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen. Der Mentor erhält für diese Tätigkeit Stundenermäßigung. Dies entspricht natürlich bei weitem nicht der dafür aufgewendeten Zeit. Oft werden Mentoren zu dieser verantwortungsvollen Tätigkeit von der Schulleitung verpflichtet. Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, so besprechen Sie diese möglichst bald mit Ihrem Mentor. Nur so können Sie feststellen, ob eine 18-monatige Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass eine konstruktive Zusammenarbeit (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich ist, teilen Sie es frühzeitig der Schulleitung und der Seminarleitung mit und drängen Sie auf einen Wechsel. Es gibt auch immer wieder Lehreranwärterinnen, die Probleme mit Ihrer Schulleitung haben. Ein Schulwechsel ist in Ausnahmefällen grundsätzlich möglich. Dieser sollte aber dann frühzeitig erfolgen. Kurz vor den Sommerferien, wenn schon alle Deputate verteilt sind, ist es fast unmöglich, noch zu wechseln. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung. Er wird Sie in dieser Angelegenheit fachkundig beraten. Die Anzahl der Stunden, die Sie in der schulischen Hospitationsphase selbst unterrichten, ist nur nach oben begrenzt. In § 13 Abs. 3 der GHPO II (RPO II analoge Regelung) heißt es dazu: „Während des ersten Ausbildungsabschnittes unterrichtet der Anwärter in der Regel zwölf*) Unterrichtsstunden in der Grund- und Hauptschule; er beginnt damit baldmöglichst und unterrichtet zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte. Er nimmt an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernt die Aufgaben des Klassenlehrers und die schulischen Gremien kennen. Im nicht studierten Schwerpunkt unterrichtet der Lehreranwärter eigenverantwortlich im Umfang von etwa 50 Unterrichtsstunden. Er soll in diesem Abschnitt Einblick nehmen in die Entwicklung und Profile der Grundschule und der Hauptschule.‘

*)Bemerkung: Das Deputat der GHS Anwärter wurde nach in Kraft treten der GHPO II durch Erlass auf 13 Stunden im zweiten Ausbildungsabschnitt erhöht.

Im Laufe des ersten Ausbildungsabschnittes werden Sie in zunehmendem Maße eigene Unterrichtsstunden unter Aufsicht der betreuenden Lehrkraft (Mentor) halten. Bitten Sie Ihren Mentor auch, einige Stunden ganz alleine halten zu dürfen. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit, die Klasse zu erleben, wie sie sich ohne die Autorität des Mentors verhält. Jeder Unterrichtsstunde mit der betreuenden Lehrkraft sollte eine Besprechung folgen. Achten Sie darauf, dass hierbei Ihr Unterricht kriterienbezogen erarbeitet wird und Kritik konstruktiv geäußert wird.

Versuchen Sie während der Hospitationsphase Ihren eigenen Stil zu finden und Ihre eigenen Unterrichtsideen auszuprobieren. Jemanden zu kopieren wirkt meist unsicher und unecht. Während Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie insgesamt mindestens sechs beratende Unterrichtsbesuche durch ihre Lehrbeauftragten bzw. Seminarschulräte. Davon sollte mindestens pro Fach ein Besuch im ersten Ausbildungshalbjahr liegen. Lassen Sie sich von Anfangsproblemen nicht frustrieren. Disziplinprobleme vor allem in den höheren Klassen sind nichts Unnormales, selbst bei schon erfahrenen Lehrern/innen. Besprechen Sie ihre Probleme mit der betreuenden Lehrkraft aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Seminar. Dies hilft oft weiter.

Halten Sie beim ersten Kontakt zu einer Klasse angemessene Distanz. Treten Sie bestimmt, sicher, aber freundlich auf. Später etwas nachzulassen ist einfach. Umgekehrt ist es fast unmöglich. Als ich Lehreranwärter war, beriet mich ein Lehrer folgendermaßen: „Die erste Stunde in einer Klasse bestimmt das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den nächsten Monaten.“ Das mag zwar etwas übertrieben klingen, aber mit zunehmender Berufserfahrung stimme ich dieser Aussage immer mehr zu.

Nach § 19, Abs. 1 GHPO II (RPO II analog) wählt der Lehreranwärter gegen Ende des ersten Ausbildungsabschnitts seine beiden Lehrprobenfächer und sein Präsentationsfach. Nach Absprache mit einem Ausbilder am Seminar wählt der Anwärter, in der Regel gegen Ende Oktober, als Thema in seinem Präsentationsfach eine eigene Unterrichtseinheit. Sie soll projektorientierte oder fächerverbindend Aspekte enthalten. Hierzu fertigt der Anwärter eine Dokumentation, die im Januar eines jeden Jahres im Seminar abgegeben wird. Die schriftliche Dokumentation soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A4 im üblichen Druckformat umfassen, es können noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und Anhang hinzukommen. Wurde das Thema bis etwa vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes nicht abgesprochen, wird es vom Seminarleiter bestimmt. Weitere Hinweise was Zeiträume, Umfang und Benotung angeht finden Sie in der Prüfungsordnung § 19 ff.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Im zweiten Ausbildungsunterricht erteilen Sie 13 Stunden selbstständigen Unterricht. Er beginnt nach den Sommerferien und unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung. Sie werden jedoch noch weiter von Ihren Mentoren begleitet. Von diesen dreizehn Stunden sind mindestens elf Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrages durchzuführen. Ihr Lehrauftrag umfasst Ihre Ausbildungsfächer. Nach §4 Abs.4 GHPO II orientiert sich die Ausbildung an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Ausbildungsfach der ersten Staatsprüfung Bestandteil eines schulischen Fächerverbundes ist, unterrichtet der Anwärter in der Regel in diesem Fächerverbund und wird in ihm ausgebildet und geprüft. Die Lehrprobe soll dabei einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach haben. Innerhalb des Lehrauftrags erteilen Sie Unterricht an einer Grundschule und an einer Hauptschule. Nach Prüfungsordnung § 13, Abs. 4 soll der kontinuierliche Lehrauftrag die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Bei studiertem Schwerpunkt Hauptschule soll der Anwärter, nach Schwerpunktwechsel überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag ab Klasse sieben übernehmen. Über die gesamte Ausbildungsdauer verteilt müssen Sie pro Fach drei ausführliche Unterrichtsentwürfe fertigen. Wie ein ausführlicher Unterrichtsentwurf aussehen kann und was er inhaltlich umfassen soll, klären Sie bitte mit Ihrem Seminar.

Erstellung von Stoffverteilungsplänen

In den ersten Wochen des neuen Schuljahres müssen Sie Ihre Stoffverteilungspläne abgeben. Es gibt verschiedene Vordrucke zur Erstellung des Stoffverteilungsplans. Die Schulleitung gibt in der Regel einen Vordruck aus. Sie können aber auch andere Vordrucke verwenden. Form und Umfang können Sie selbst bestimmen. Legen Sie sich bei der Anfertigung der Pläne nicht zu eng fest.

In Teamarbeit mit Kollegen am Seminar oder an der Schule lassen sich Stoffverteilungspläne leichter erstellen. Wichtig ist bei der Verteilung der Themen, den Prüfungszeitraum zu beachten, und bei fächerübergreifenden Themen die Absprache mit den Kollegen an der Schule einzuplanen. Bei der Zeiteinteilung müssen Stundenausfälle durch Wandertage, Jahresausflüge, Prüfungen, Bundesjugendspiele, Schullandheimaufenthalte usw. eingeplant werden. Ebenso die Zahl der Klassenarbeiten. Ob es sinnvoll ist, sämtliche Medien in den Stoffplan mit aufzunehmen, darüber lässt sich streiten. Denn für einen Anfänger ist es sehr schwierig, die möglichen Medien eines ganzen Schuljahres zu überblicken. Der unter diesen Gesichtspunkten aktualisierte Stoffverteilungsplan ist Grundlage für ihren Wochenplan, aus dem heraus die Unterrichtssequenzen für die Prüfung gezogen werden.

Informieren Sie sich bei der Schulleitung, wie das Klassentagebuch geführt werden muss. Tragen Sie sorgfältig Ihre Eintragungen in das Klassenbuch ein. Vergessen Sie dabei nicht die Fehlzeiten der Schüler, Unterrichtsausfall, Sicherheitsbelehrungen, pädagogische Maßnahmen, Belehrungen über Verhalten bei außerschulischen Maßnahmen usw. einzutragen. Näheres hierzu erfahren Sie ganz sicher in Schulkunde durch ihren Schulleiter/-leiterin.

Mit Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes werden die Prüfungen in Schul- und Beamtenrecht terminiert und mit Beginn des dritten Ausbildungsabschnittes sind Sie verstärkt mit den Prüfungsformalien konfrontiert. Sie müssen sich z. B. für ihr didaktisches Kolloquium (§ 21, Abs. 1-3 GHPO II / RPO II), welches im Anschluss an die schulpraktische Prüfung statt findet, vorbereiten, die Dokumentation planen, das pädagogische Kolloquium vorbereiten u. ä. m. Alle mündlichen Teile kommen ohne Schwerpunktangabe aus. In diesem Ausbildungsabschnitt präsentieren Sie auch Ihre schriftliche Dokumentation mit anschließendem pädagogischem Kolloquium. Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Präsentation vorzubereiten und zu üben. Sie erhalten innerhalb der Ausbildung zwei Ausbildungsgespräche, die der Ausbilder für Pädagogik mit Ihnen führt, falls nicht möglich, ein anderer Ausbilder des Seminars. Auf Wunsch des Anwärters führt der Pädagogikausbilder gegen Ende der Ausbildung mit Ihnen ein Bilanzgespräch. Die anderen Ausbilder können an diesem Gespräch teilnehmen, sie sollen teilnehmen, wenn der Anwärter dies wünscht.

Ausnahmen

Für Anwärter, die an der PH auf Grund einer älteren Prüfungsordnung nur zwei Fächer studiert haben gilt, dass diese eines dieser Fächer als Präsentationsfach benennen. Bringt ein Anwärter nach bestandener Erweiterungsprüfung ein weiteres Ausbildungsfach mit, ist ein Tausch der studierten Ausbildungsfächer bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer ersten Staatsprüfung sein konnte. Es besteht kein Anspruch in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden.

Und zum Schluss:

Der VBE hilft Ihnen immer weiter! Nehmen Sie Kontakt auf. Der VBE ist für Sie da! Viel Erfolg!

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt der Verfasser keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung.
Referat Seminar für schulpraktische Ausbildung im VBE Baden-Württemberg Dominic Schwenk