Auch der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann forderte im Sinne größerer Bildungsgerechtigkeit: „Statt hilflose Sonderprogramme durch den Bund aufzulegen, wie das jüngste Bildungspaket, müssen Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam die Bildungsrepublik anpacken“.
Das neue Hartz-IV-Bildungspaket für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien, wurde im Februar 2011 festgelegt, am 29. März 2011 gesetzlich beschlossen und gilt seit dem 1. April 2011. Ein Rechtsanspruch auf die Bildungsleistungen besteht bereits seit Januar 2011. Mit „heißer Nadel gestrickt“ wurde das Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund auffallend zurückhaltender und unsystematischer Information der Bezugsberechtigten durch den Bund und in den Ländern sowie Kommunen kaum nachgefragt, so dass eine Antragsfristverlängerung bin zum 30.06.2011 erfolgte. „Ausbaden“ müssten die Situation die Kommunen, da die Länder durchgesetzt hatten, dass die Kommunen für die Ausgabe der Gutscheine zuständig seien. Die Kommunen verfügen jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über eine Aufstellung des bezugsberechtigten Personenkreises. Die notwendigen Gesetze erwartet man im Landratsamt wiederum frühestens im Juli.
Tatsächlich erklangen in jüngster Vergangenheit zahlreiche Klagen hinsichtlich Überforderung bei Landratsämtern und Jobcentern, da für die Umsetzung der Bundesinitiative bislang keine zusätzlichen Stellen auf den Ebenen der Landkreise und der Kommunen geschaffen wurden.
Mit Blick auf den im schulischen Alltag offensichtlichen, zusätzlichen Unterstützungsbedarf benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie dem näher rückenden Stichtag, waren es letztlich vielerorts die Schulen, die in ihrem kommunalen Bezug und in unmittelbarem Kontakt zu Familien mit Kindern und Jugendlichen als zielgruppenorientiert agierende Informationsvermittler bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets fungieren mussten.
Auch unter Zurückstellung der erheblichen Kritik und Bedenken bezüglich der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zur Verbesserung der Bildungschancen, soll das eingestellte Geld schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
Wie zusätzlich aufwändig die aus dem Bildungspaket resultierenden, bürokratischen Aufgaben für Bildungseinrichtungen sind, zeigt bereits ein erster Blick auf die Leistungspalette, die unmittelbare schulische Auskünfte, d.h. schulische Vorgänge erforderlich machen. Dabei handelt sich insbesondere um Anträge auf Leistungen bezüglich Schulausflügen und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung und Zuschuss zum Mittagessen.
Das Bildungspaket hat erhebliche Veränderung im Schulalltag zur Folge, die je nach Schulstandort eine Massenleistung verlangt. Selbige wurde im Sinne der Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher zum Teil ohne ursprüngliche Zuständigkeit zu diesem Zweck aus der Notwendigkeit im Augenblick heraus geleistet und bislang ohne systematische Vorbereitung und Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften erbracht.
Der zusätzliche Bürokratieaufwand und fehlende Ausführungsbestimmungen belasten Schulleitungen und Lehrkräfte in unverhältnismäßigem Umfang und vernichten Arbeitskapazitäten, die den Schülerinnen und Schülern zustehen.
Dagegen spricht sich der VBE Baden-Württemberg vehement aus.
Heike Stober