Stuttgart. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat man kein Verständnis dafür, dass die Kooperation Kindergarten-Grundschule auch im neuen Schuljahr von den Lehrerinnen ohne eine einzige offizielle Anrechnungsstunde auf das Deputat getan werden muss.
Seit Jahren müssen Grundschullehrerinnen die zeitintensive, aber wichtige Kooperation mit den Kindergärten zum Nulltarif durchführen. Für diese wertvolle Tätigkeit hatte es einmal Anrechnungsstunden gegeben. Um den Haushalt des Landes zu entlasten, wurde dieser Zeitausgleich vor Jahren ersatzlos gestrichen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschule ist für den Schulerfolg der Kinder von großer Bedeutung. Da die Schulen im Interesse der Kinder den guten Kontakt zwischen den beiden Institutionen kontinuierlich fördern wollten, übten die Grundschullehrerinnen die Kooperation weiterhin aus – sozusagen „auf eigene Rechnung“, ohne zeitliche Entlastung. Damit wurde und wird die Gutmütigkeit der Lehrerinnen ausgenützt.
Noch vor der Einschulung können möglicherweise später auftretende Schwierigkeiten bei Kindern erkannt und rechtzeitig gemeinsam mit den Erzieherinnen nach Lösungswegen gesucht werden. Die mehrmaligen Besuche der Kooperationslehrerinnen bei den ´Vorschülern` im Kindergarten, der Gedankenaustausch zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen sowie die Elternberatung und die Elternabende vor der Einschulung haben sich als erfolgreiche Instrumente der Kooperation erwiesen. „Es darf nicht sein, dass diese Arbeit von den Lehrerinnen weiterhin lediglich für ein anerkennendes Wort vom Schulleiter geleistet wird“, moniert VBE-Chef Gerhard Brand. Mittlerweile dürfte jedem Politiker klar geworden sein, wie wichtig und nötig die Kooperation Grundschule-Kindergarten für alle Beteiligten sei. „Diese Erkenntnis sollte sich wieder in einer spürbaren Anerkennung der geleisteten Arbeit, also in einer zeitlichen Entlastung, niederschlagen“, fordert der VBE-Chef. Wenn der zurückgefahrene Ergänzungsbereich den Schulleitern schon keinerlei Gestaltungsspielraum mehr lasse, den Lehrerinnen für ihren Einsatz eine Anrechnung auf ihr Regelstundenmaß zu geben, müssen diese Kooperationsstunden eben im amtlichen Organisationserlass als Arbeitszeit ausgewiesen werden.
25.09.2011