Plagiatssoftware

Information:

Der VdS Bildungsmedien und die Zentralstelle für Fotokopieren an Schulen haben im Dezember 2010 mit den 16 Bundesländern, vertreten durch Dr. Bernd Althusmann, den Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz, einen Gesamtvertrag geschlossen. Dieser Vertrag regelt das Kopieren aus Lehrwerken für den unterrichtlichen Gebrauch. Nach diesem Vertrag ist es zulässig bis zu zwölf Prozent, maximal aber 20 Seiten eines urheberrechtlich geschützten Lehrwerkes zu kopieren. Wenn es sich nicht um Schulbücher handelt können ausnahmsweise auch ganze Werke kopiert werden, wenn diese von geringem Umfang sind (maximal 25 Seiten). Diese Regelung gilt pro Klasse und Schuljahr. Die Quelle muss angegeben werden. Eine Ausnahme stellen Noten und Bücher für den Schulchor dar. Hier ist eine Kopiererlaubnis beim Rechteinhaber zu erfragen.

Klartext: Das, was die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag im Kopierzimmer machen ist von diesem Vertrag legitimiert und wird auch nicht kontrolliert. Aber diese Erlaubnis gilt nur für die beschriebenen analogen Kopien! Eine digitale Kopie eines Lehrwerks, die in ein Schulnetzwerk eingescannt wird und von dort verteilt werden kann, ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt.

Bei der Plagiatssoftware, um die es jetzt geht, handelt es sich um eine Software, die diese digitalen Kopien auf Schulrechnern auffindet. Diese Überprüfung wird von den Schulträgern durchgeführt, die ermittelten Daten verbleiben ausschließlich beim Schulträger!

Position des VBE:

Der VBE fordert: Der Passus über die Plagiatssoftware (Überprüfung auf Digitalisaten durch die Plagiatssoftware) ist aus dem Gesamtvertrag zu streichen!

In der alltäglichen Schulpraxis wird am Kopierer kopiert. Eine digitale Speicherung erfolgt in keinem nennenswerten Umfang. So gesehen wäre der Einsatz der Plagiatssoftware in der Praxis nicht relevant. Verhängnisvoll ist die Botschaft, die hinter dieser Maßnahme steckt: Lehrerinnen und Lehrer werden unter Generalverdacht gestellt. Die Schulleitungen sind in der Verantwortung, was die Einhaltung der Regeln des Gesamtvertrages betrifft und der Schulträger wird mit der Überwachung betraut. Es stellt sich die Frage warum Lehrerinnen und Lehrer kopieren? Nicht weil es ihnen Spaß macht, sondern weil die Schulträger nicht in genügendem Umfang Mittel bereitstellen, damit die benötigten Lehrwerke angeschafft werden können. Und eben diese Schulträger sind nun für die Überwachung der Lehrerinnen und Lehrer zuständig!

Anmerkungen:

Der VBE ist zuversichtlich, dass seiner Forderung entsprochen wird. Zumal die Plagiatssoftware in datenschutzrechtlicher Hinsicht äußerst bedenklich ist.

Näheres zur Kopiervorschrift unter: www.schulbuchkopie.de