Studium, Referendariat, Lehrerin

VBE erstreitet für eine Lehrerin eine Einstellung

Die Ausgangslage:

Eine Studentin schließt erfolgreich ihr Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ab. Als Anwärterin beginnt sie ihr Referendariat und möchte sich engagiert und motiviert in die schulische Arbeit und in ihre Tätigkeit am Seminar einbringen.

Auftretende Schwierigkeiten:

In den Veranstaltungen am Seminar kann sich die Referendarin erfolgreich einbringen. Bei der Tätigkeit an der Schule kommt es aber zu Schwierigkeiten. Obwohl sich die Referendarin sehr bemüht und nichts zu Schulden kommen lässt, wird ihre Arbeit an der Schule nicht richtig gewürdigt. Die Mentoren unterstützen die junge Kollegin nicht ausreichend. Auch von der Schulleitung erfährt die Referendarin keine Fürsorge. Die Schulleitung wendet sich mit Vorwürfen über die Referendarin an das Seminar und möchte sie nicht mehr länger an der Schule unterrichten lassen. Von Schulleitung und Seminar wird der Referendarin jetzt vorgeworfen, schlechten Unterricht zu halten und an der Schule wie auch am Seminar keine gute Leistung zu bringen.

Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Entlassung aus dem Referendariat

In einem ersten Schritt ordnet die Seminarleitung an, dass die Referendarin nicht eigenverantwortlich unterrichten darf. In einem weiteren Schritt soll die Referendarin aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden. Als Begründung wird angeführt, dass sie sich nicht in zufriedenstellendem Maße in die Schule einbringe und ihre Unterrichtsqualität weiterhin nicht zufriedenstellend sei. Der Vorbereitungsdienst der Referendarin wird daraufhin beendet. Ihre Ausbildung bleibt ohne Abschluss und sie kann nicht Lehrerin werden.

Rechtsschutz durch den VBE

Seit Studienzeiten ist die Referendarin VBE-Mitglied. Nachdem ihr Referendariat beendet worden ist, wendet sie sich mit der Bitte um Hilfe an den VBE.

Der VBE sichert ihr sofort Rechtsschutz zu. Die Referendarin wird durch Rechtsanwälte des VBE umfassend beraten. Der VBE nutzt alle Kontakte, um der jungen Kollegin zu helfen. Von den Anwälten des VBE wird erreicht, dass die Behörde die Beendigung des Vorbereitungsdienstes zurücknehmen muss.

Die Referendarin darf ihren Vorbereitungsdienst fortsetzen. Aufgrund der bisherigen schwierigen Situation hat sie den Wunsch, die Schule und das Seminar wechseln zu können. Der VBE erreicht dies für sie. An einem anderen Seminar und an einer neuen Schule setzt sie ihr Referendariat fort.

Ergebnis

Die Referendarin absolviert erfolgreich ihren Vorbereitungsdienst und legt ihr zweites Staatsexamen sehr erfolgreich ab. Unmittelbar im Anschluss erhält sie über eine Direkteinstellung eine Lehrerstelle. In der Zwischenzeit unterrichtet sie erfolgreich an einer Schule.

Der aktuelle Rechtsfall

Konflikt mit einem Schüler

Die Ausgangslage:

Dr. Christoph Wolk, VBE-Personalrat

Ein Lehrer einer Realschule unterrichtet das Fach Geschichte in einer 9. Klasse. Die Klasse ist als schwierig bekannt. Der sehr erfahrene und allgemein hoch angesehene Lehrer hat im laufenden Schuljahr zunehmend Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern der Klasse. Besonders ein Schüler provoziert den Lehrer wiederholt massiv im Unterricht.

Diese Provokationen setzen sich mehrfach auch außerhalb des Unterrichts und des Schulgeländes fort. Nach dem Nachmittagsunterricht wird der Lehrer auf dem Heimweg in der Stadt vom Schüler mehrfach beleidigt. Aufgrund der Situation unternimmt der Lehrer vor Ort zunächst nichts.

Am nächsten Tag in der Geschichtsstunde läuft der Lehrer während einer Stillarbeitsphase durch die Schülerreihen. Dabei provoziert der Schüler den Lehrer erneut. Der Lehrer schlägt den Schüler daraufhin zweimal mit der flachen Hand von hinten leicht auf den Kopf und ermahnt den Schüler, mit den Provokationen aufzuhören.

Der Rechtsfall:

Infolge des Vorfalls erstattet der Vater des Schülers Anzeige wegen Körperverletzung und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Lehrer muss sich vor Gericht verantworten und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Lehrer Beamter ist, wird im nächsten Schritt vom Regierungspräsidium disziplinarisch gegen ihn vorgegangen.

Als VBE-Mitglied wendet sich der Lehrer mit der Bitte um Unterstützung an den VBE. Der VBE sieht ein dienstliches Vergehen des Lehrers. Sein Verhalten war in der geschilderten Situation nicht korrekt. Der VBE berät den Lehrer und stellt ihm einen Rechtsanwalt. Gleichzeitig setzen sich VBE-Personalräte für den Lehrer ein. In Verhandlungen wird erreicht, dass in disziplinarischer Sicht der Lehrer um eine weitere Geldstrafe herumkommt. Den durch das Regierungspräsidium erfolgten Verweis akzeptiert der Lehrer auf Anraten des VBE.

Christoph Wolk