Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt es, dass Kultusstaatssekretär Dr. Frank Mentrup (SPD) in Stuttgart angekündigt hat, den Kooperationslehrerinnen Grundschule-Kindertagesstätten ab dem kommenden Schuljahr eine Entlastungsstunde zu geben, bedauert jedoch, dass dies aus Kostengründen zu Lasten des Projektes „Schulreifes Kind“ und der 194 Bildungshäuser geht, die sehr gute Arbeit leisten.
Schon seit Jahren müssen Grundschullehrerinnen die zeitintensive, aber wichtige Kooperation mit den Kindergärten zum Nulltarif durchführen. Für diese wertvolle Tätigkeit hatte es früher einmal Anrechnungsstunden gegeben. Um den Haushalt des Landes zu entlasten, wurde dieser Zeitausgleich vor Jahren von Schwarz-Gelb ersatzlos gestrichen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschule ist für den Schulerfolg der Kinder von großer Bedeutung. Da die Schulen im Interesse der Kinder den guten Kontakt zwischen den beiden Institutionen kontinuierlich fördern wollten, übten die Grundschullehrerinnen die Kooperation weiterhin aus, sozusagen „auf eigene Rechnung“ ohne zeitliche Entlastung. Damit wurde die Gutmütigkeit der Lehrerinnen ausgenützt. „Dass diese Lehrerinnen nun wieder eine Entlastungsstunde bekommen, ist nur folgerichtig“, sagt der VBE-Sprecher.
Noch vor der Einschulung können möglicherweise später auftretende Schwierigkeiten bei Kindern erkannt und rechtzeitig gemeinsam mit den Erzieherinnen nach Lösungswegen gesucht werden. Die mehrmaligen Besuche der Kooperationslehrerinnen bei den ´Vorschülern` im Kindergarten, der Gedankenaustausch zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen sowie die Elternberatung und die Elternabende vor der Einschulung haben sich als erfolgreiche Instrumente der Kooperation erwiesen. Mittlerweile dürfte jedem klar geworden sein, wie wichtig und nötig die Kooperation Grundschule-Kindergarten für alle Beteiligten ist.
Wenn der zurückgefahrene Ergänzungsbereich obendrein den Schulleitern keinerlei Gestaltungsspielraum mehr gelassen hat, den Lehrerinnen für ihren Einsatz eine Anrechnung auf ihr Regelstundenmaß zu geben, dürfen diese Kooperationsstunden laut amtlichem Organisationserlass künftig wenigstens zu einem kleinen Teil als Arbeitszeit ausgewiesen werden. „Dass dies jetzt aber zu Lasten der Bildungshäuser und des Projekts `Schulreifes Kind´ gehen soll, ist ein großes Ärgernis“, schimpft der VBE-Sprecher.