VBE moniert: Schulsekretärinnen sind trotz höherwertigem Anforderungsprofil nur geringerwertig bezahlte Hilfskräfte

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht in den Schulsekretärinnen von ihrer Eingruppierung her eher unterbezahlte Hilfskräfte, die von ihrem beruflichen Werdegang jedoch meist höher quali­fizierte Fachkräfte sind und in vielen Bereichen wie „Chefsekretärinnen“ selbständig mit großer Verantwortung handeln und organisieren müssen.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Das Schulsekretariat ist das Kernstück der Schulorganisation vor Ort und zentra­le Anlaufstelle in jeder Schule. Der Schulsekretärin kommt somit eine Schlüs­selfunktion für nahezu alle organisatorischen Abläufe zu. Sie ist Ansprechpart­nerin für Schüler, Eltern und Lehrkräfte, für die Kommune, den Landkreis, die Schulaufsichtsbehörden, für Vereine und Vertreter. Und nicht zuletzt erwarten die Schulleitungen von den Sekretärinnen verlässliche Entlastung für eine Viel­zahl von Verwaltungsaufgaben.

Vom Status, nach der Arbeitsplatzbeschreibung und der Bezahlung seien Schulsekretärinnen lediglich „Hilfskräfte“, von denen jedoch die meisten die Bezeichnung „Sachbearbeiterin“ oder „Verwaltungsfachkraft“, wenn nicht gar „Chefsekretärin“ verdient hätten, behauptet der VBE-Sprecher.

Trotz der persönlich als höchst befriedigend empfundenen Arbeit fühlen sich Schulsekretärinnen nach Informationen des VBE wie „zwischen allen Stühlen sitzend“. Sie, die auf der Gehaltsliste der Rathäuser stehen, werden aufgerieben in dem ständigen Zwist um die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche, die die Kommune bzw. die Stadt als Schulträger aus Kostengründen eingeschränkt se­hen will, und den Arbeitsaufträgen der vom Land bezahlten Schulleitungen und Lehrkräfte, ohne deren korrekte Erledigung Schule nicht richtig funktionieren kann.

Es sei an der Zeit, so der Sprecher des gewerkschaftlichen Berufsverbands VBE, dass die Schulsekretärinnen endlich die Anerkennung und Bezahlung er­hielten, die sie aufgrund ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit eigentlich ver­dienten.

11.12.11