Sonderschulen leisten hervorragende Arbeit zur Integration

VBE begrüßt klare Aussage der Wissenschaftsministerin

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßt ausdrücklich die Aussage von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer gegenüber dpa, dass das Sonder­schulwesen nicht zerschlagen werden dürfe. Die unterschiedlichen Sonderschulen sind nach Auffassung des VBE sehr gut aufgestellt. Ein Überwechseln der Kinder auf eine Sonderschule ist kein Aussortieren oder Abschieben, wie es von Gegnern dieser Schulart gerne behauptet wird.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Der VBE hält eigenständige Sonderschulen auch nach der UN-Konvention weiterhin für erforderlich, solange schon allein aufgrund der schlechteren räumlichen, sächli­chen und personellen Ausstattung der Regelschulen nicht alle Kinder dort optimal ge­fördert werden können und in viel zu großen Klassen „untergehen“ würden. Die Sonderschulen in Baden-Württemberg sind nach Ansicht des VBE hervorragend aufgestellt, die Pädagogen fachlich bestens ausgebildet. An den neun verschiedenen Sonderschultypen gibt es äußerst professionelle Rahmenbedingungen für eine indivi­duelle, kindgerechte Bildung und Erziehung Benachteiligter. 

Immer wieder wird von Eltern versucht – zuweilen auch „mit der Brechstange“, zum Teil schwerstbehinderte Kinder in Regelschulen unterzubringen, selbst wenn dort kei­ne entsprechenden Fördermöglichkeiten vorhanden sind. „Dadurch würden sowieso schon benachteiligte Kinder noch einmal benachteiligt“, sagt VBE-Chef Gerhard Brand.

Für den VBE ist es unbestritten, dass alle behinderten Kinder einer optimalen För­derung bedürfen, um ihnen den bestmöglichen Einstieg in eine eigenverantwortliche Lebensbewältigung zu geben. Der Besuch einer allgemeinen Schule kann für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sinnvoll sein, wenn an dem von Eltern ge­wünschten Schulort die Voraussetzungen stimmen. Dies ist in Ermangelung der nöti­gen Finanzmittel an den wenigsten Schulen zurzeit der Fall. „Wegen der umfassenden gezielten effektiven Förderung der Kinder sind Sonderschulen daher ein Baustein zur Integration und kein Ort der Ausgrenzung“, versichert der VBE-Vorsitzende.

Leider ist die Versorgung dieser Schulart mit Lehrerstunden keinesfalls ausreichend. Und trotzdem geht kein Aufschrei durch das Land, dem Kultusminister werden keine Unterschriftenlisten übergeben, und kein Außenstehender macht sich für eine bessere Unterrichtsversorgung der Sonderschüler stark, denn die haben selten eine Lobby.

 

VBE: Sonderschulen leisten sehr gute Arbeit – benachteiligte Kinder werden optimal gefördert

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht das differenzierte Sonderschul­wesen*, so wie es in Baden-Württemberg derzeit eingerichtet ist, nicht als negativ an, und ein Überwechseln von Kindern auf diese Schulart auf keinen Fall als ein „Aussortieren“ oder „Abschieben“, wie es immer wieder heißt.

Der VBE hält eigenständige Sonderschulen auch nach der UN-Konvention weiterhin für erforderlich, solange schon allein aufgrund der schlechteren raumlichen, sächli­chen und personellen Ausstattung der Regelschulen dort nicht alle Kinder optimal ge­fördert werden können und in viel zu großen Klassen „untergehen“ würden.

Die Sonderschulen in Baden-Württemberg sind nach Ansicht des VBE hervorragend aufgestellt, die Pädagogen fachlich bestens ausgebildet. In den neun verschiedenen Sonderschultypen sind professionelle Rahmenbedingungen für eine individuelle, kind­gerechte Bildung und Erziehung gegeben.

Immer wieder wird von Eltern versucht – manchmal auch „mit der Brechstange“, zum Teil schwerstbehinderte Kinder in Regelschulen unterzubringen, selbst wenn dort nicht die entsprechenden Fördermöglichkeiten vorhanden sind. Dadurch würden so­wieso schon benachteiligte Kinder noch einmal benachteiligt.

Für den VBE ist es unbestritten, dass alle behinderten Kinder einer optimalen För­derung bedürfen, um ihnen den bestmöglichen Einstieg in eine eigenverantwortliche Lebensbewältigung zu geben. Der Besuch einer allgemeinen Schule kann für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sinnvoll sein, wenn an dem gewünschten Schulort die Voraussetzungen stimmen. Dies ist in Ermangelung der nötigen Finanz­mittel an den wenigsten Schulen zurzeit der Fall. Wegen der umfassenden gezielten effektiven Förderung der Kinder sind Sonderschulen daher ein Baustein zur Integra­tion und kein Ort der Ausgrenzung.

Leider ist die Versorgung dieser Schulart mit Lehrerstunden keinesfalls ausreichend, um nicht zu sagen mangelhaft. Es geht jedoch kein Aufschrei durch das Land, der Kul­tusministerin werden keine Aktenordner mit Unterschriften übergeben und kein Außenstehender macht sich für eine bessere Unterrichtsversorgung der Sonderschüler stark, denn die haben selten eine Lobby.

19. Oktober 2012

 

* Im Paragraf 15 des Schulgesetzes heißt es:

„Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.“

Ab 2013 sollen im Rahmen der „Inklusion“ sukzessive alle Schüler an allgemeinbildenden Schulen Aufnahme finden können, wenn deren Eltern dies so wollen.

Es gibt in Baden-Württemberg neun Sonderschularten:

–    die Förderschule

–    Schule für Blinde

–    Schule für Erziehungshilfe

–    Schule für Geistigbehinderte

–    Schule für Hörgeschädigte

–    Schule für Körperbehinderte

–    Schule für Sehbehinderte

–    Schule für Sprachbehinderte und

–    Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung

VBE: Auch an Gemeinschaftsschulen werden Sonderschullehrer benötigt

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Stuttgart. „Selbst wenn alle Sonderschulen per Gesetzesänderung völlig abgeschafft werden würden, wird man Lehrkräfte mit einer gründlichen sonderpädagogischen Ausbildung auch künftig mehr denn je benötigen“, sagt der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand.

Wenn infolge der UN-Konvention und den Bemühungen um Inklusion die Integration von Schülern mit eigentlich sonderpädagogischem Förderbedarf so um gesetzt werden würde, dass alle heute Sonderschulen besuchenden Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen aufgenommen werden müssten – sei es in die Hauptschule oder in die Gemeinschaftsschule, wäre deren besonderer Förderbedarf trotzdem weiterhin gegeben.

Die Politik muss folglich alles unternehmen, dass künftig an allen Schulen die personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen so vorhanden sind, dass Kinder mit einem Handicap nicht noch einmal zusätzlich benachteiligt würden, weil die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung nicht vorhanden sind. Das differenzierte Sonderschulwesen in Baden-Württemberg leistet zurzeit einen fachlich hoch angesiedelten Beitrag zur Integration Benachteiligter.

Es darf auch nicht sein, dass man bei der angestrebten inklusiven Beschulung so verfährt wie bei der Einführung neuer Fächer oder Fächerverbünde, indem man zunächst diese an den Schulen installiert und erst dann die Lehrkräfte gründlich darauf vorbereitet beziehungsweise aus- und fortbildet. Grund-, Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrer wären ohne eine gründliche sonderpädagogische Ausbildung ziemlich hilflos und würden der Sache mehr schaden als nützen. Wer Integration soweit vorantreiben will, dass behinderte und nicht behinderte Schüler wie selbstverständlich nebeneinander und miteinander lernen, muss zuerst die Bedingungen dafür schaffen, anstatt Schüler und Lehrer ins kalte Wasser zu werfen und auf Selbstheilungskräfte zu vertrauen. Die Vorbereitung auf ein neues Bildungszeitalter kostet nicht nur sehr viel Geld, sondern benötigt vor allem Vorlaufzeit. Diese Einschränkungen entbinden die Politik nicht davon, die Inklusion offensiv anzugehen.

15. Juli 2011