Auf dem Vormarsch: Teach First fellows an Baden-Württembergischen-Schulen

Die grün-rote Landesregierung macht tatsächlich ernst und will die Anrechnung neu angestellter Pädagogischen Assistenten an Haupt- / Werkrealschulen auf Lehrerstellen ab 1.9. 2012 wahr machen. Dies geht aus Verlautbarungen zu den Teach First Fellows hervor, die zur Unterstützung von Lehrkräften an Werkreal- oder Hauptschulen eingesetzt werden. Die Fellows allerdings -im Gegensatz zu den Pädagogischen Assistenten- sollen „on top“ finanziert werden, die Anzahl wird aber auf 20 Stellen begrenzt. Schulen wird hierdurch die Möglichkeit gegeben, hoch qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen jeweils über zwei Schuljahre hinweg als Lernunterstützer zu beschäftigen.

Thomas Frankenhauser, VBE-Geschäftsführer

Im Zentrum der Tätigkeit der Fellows stehen dabei insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sowie leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler mit schlechten Startbedingungen in ihrer Bildungslaufbahn. Ein Einsatz soll deshalb vorrangig zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern in Brennpunktschulen sein.

Die Stellen werden im zweijährigen Turnus ausgeschrieben. Schulen mit Ganztagesangebot, die bereits mit Teach First Fellows gearbeitet haben werden im Sinne der Kontinuität bevorzugt.

Voraussetzung für die Teach First Fellows ist ein Studienabschluss an einer Hochschule und in der Regel eine mindestens dreimonatige pädagogische Schulung durch Teach First Deutschland. Es können nur Personen ausgewählt werden, die das Auswahlverfahren von Teach First Deutschland erfolgreich absolviert haben.

Wissenswertes

• Fellows halten keinen eigenverantwortlichen Unterricht sondern sind Lehrkräften zugeordnet und unterstützen diese bei ihren Tätigkeiten. Ziel ist es, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

• Fellows werden als Arbeitnehmer auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt und in die Entgeltgruppe 8 des TV-L eingruppiert – werden – unabhängig von ihrer Vorbildung.

• Die Tätigkeit wird in Zeitstunden berechnet. (39,5 Std.). Der Beschäftigungsumfang der Fellows beträgt max. 80 %. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Teach First Fellows von der Schulleitung über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten belehrt werden.