Allgemeine Hinweise und Tipps zum Vorbereitungsdienst / Referendariat

VBE-Lehrerinnen- und

Lehrer-Handbuch

Das knapp 928 Seiten umfassende VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch enthält die wichtigsten Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Kommentare, die du als zukünftige Lehrerin und Lehrer brauchen wirst. Es eignet sich daher bestens im Fach Schul- und Beamtenrecht am Seminar zur Vorbereitung auf die Schulrechtsprüfung und zur Vorbereitung auf die Schulkunde bei deiner Schulleitung. Alle Referendarinnen und Referendare, die Mitglied im VBE sind oder werden, erhalten dieses Handbuch automatisch kostenlos vom VBE zugeschickt.

VBE-Schuljahresplaner 2011/2012

Der neue 200-seitige VBE-Schuljahresplaner 2011/2012 ermöglicht dir, deinen Stundenplan, den Stoffverteilungsplan, deine Klassenlisten, Notenlisten, Elterngesprächsprotokolle, wichtige Konferenz- beschlüsse, Klassenarbeitspläne, Vertretungsstunden, Werbungskosten, die Anschriften-, Telefon- und email-Listen deines Kollegiums sowie die Noten-Punkte-Listen gut strukturiert und übersichtlich in einem sehr handlichen Buch zusammenzuführen. Alle VBE-Referendarinnen und VBE-Referendare erhalten diesen Schuljahresplaner bei der Vereidigung kostenfrei als Serviceleistung des VBE ausgehändigt. Später neu beitretende Mitglieder erhalten den VBE-Schuljahresplaner automatisch zugeschickt.

Beurlaubung

Urlaub aus persönlichen Gründen Benötigst du als LA außerhalb der Ferienzeit Urlaub aus persönlichen Gründen (z.B. Eheschließung, Familienfeier, Todesfall in der Familie), so musst du diesen beim Seminarleiter beantragen, sofern der Urlaubstag Seminartag ist. Hast du an diesem Tag Unterricht, so stellst du deinen Antrag bei der Schulleitung deiner Stammschule.
Urlaub für Gewerkschaftstagungen des VBE Sofern du an gewerkschaftlichen Tagungen des VBE teilnimmst, kannst du bis zu 6 Tage im Jahr Urlaub beantragen. Du erhältst dafür vom VBE jeweils frühzeitig eine Mandatsbescheinigung, die du zusammen mit dem Urlaubsgesuch auf dem Dienstweg einreichst. Das Formular für den Urlaubsantrag erhältst du bei der Schulleitung.

Deputat

Das Deputat während deines eigenverantwortlichen Unterrichts als GHWRS Lehreranwärter/-in beträgt in der Regel 13 Stunden. In der Realschule beträgt das Deputat in der Regel 11 Stunden, an Sonderschulen 5 Stunden und an Gymnasien 9-12 Stunden.

VBE-Diensthaftpflichtschutz

Gegen Haftpflichtfälle, die sich in der Dienstzeit ergeben, und daraus möglicherweise resultierende Rechtsansprüche, sind alle VBE-Mitglieder automatisch abgesichert. VBE-Mitglieder brauchen eine solche Versicherung nicht zusätzlich abzuschließen.

Vorzeitige Entlassung

(auf Antrag) Im Schreiben vom 21.11.1988 (AZ: 111/5-6701.7/32) teilt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport folgendes zur vorzeitigen Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst mit:

  1. Entlassung ohne triftige Gründe Eine erneute Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Der/die Referendar/in und der/die Anwärter/in müssen unterschriftlich bestätigen, dass sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurden.
  2. Begründeter Antrag Gründe, die eine spätere Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen, können z. B. sein: – Betreuung von Kindern – Termingebundenes Angebot eines Arbeitsplatzes außerhalb des Schulbereiches – BeruflicheUmorientierung

Solltest du dir überlegen, einen derartigen Antrag zu stellen, dann setze dich bitte rechtzeitig mit dem VBE in Verbindung.

Erkrankung

Wird ein Beamter krank und kann deshalb nicht zum Dienst erscheinen, so muss er dies sofort seiner Schulleitung melden. Dauert die Erkrankung voraussichtlich länger als eine Woche, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Ist der Beamte wieder gesund, teilt er dies seiner Schulleitung mit. Dies gilt auch in den Ferienabschnitten, wenn die Erkrankung kurz vor Ferienbeginn eintrat.

Internet

Im Internet gibt es verschiedene Anbieter für Unterrichtshilfen, die du teilweise kostenlos erhalten kannst.

Krankenversicherung

Der nicht von der Beihilfe abgedeckte Teil der Krankheitskosten sollte vom Anwärter selbst bei einer privaten Krankenversicherung versichert werden. Eine private Krankenversicherung zu günstigen Tarifen bietet der Wirtschaftsservice (WS) des VBE speziell für VBE-Mitglieder an: Frage einfach an beim Wirtschaftsservice:
Fax 0711/ 22 93 14 79 oder e-mail: info@ws-wirtschaftsservice.de

Kfz-Versicherung

Jede Kfz-Versicherung hat spezielle Beamtentarife, die man als Anwärter/in voll in Anspruch nehmen sollte. Sie liegen etwa 20% unter den Normaltarifen. Soweit man bisher ein Kfz versichert hat, legt man der Versicherung eine vom Schul- oder Seminarleiter unterzeichnete Bestätigung vor, dass man Beamter/Beamtin ist.

Kostengünstige Schulbücher

An der Schule eingeführte Schulbücher kannst du in der Regel bei den betreffenden Verlagen kostengünstig beziehen. Eine einfache Postkarte mit Schulstempel genügt meist. Gebe auf der Postkarte deine Fächer an, die du unterrichtest. Von einigen Verlagen wirst du daraufhin stets über die neuesten Bücherangebote informiert. Lehrerhandbücher werden jedoch nicht kostenlos mitgeliefert. Sie bieten jedoch eine Hilfe bei der Unterrichtsvorbereitung. Weitere Schulbücher und Hilfen für die Unterrichtsvorbereitung sind oft in den Lehrerbibliotheken zu finden.

Leistungsziffer

Die Leistungsziffer ist die Gesamtqualifikation jedes Bewerbers für den staatlichen Schuldienst. Sie wird am Ende des Vorbereitungsdienstes aus der ersten und zweiten Staatsprüfung errechnet. Nach ihr wird der Rangplatz in der Bewerberliste bestimmt. In die Leistungsziffer fließt auch ein Seminarausgleich (Bonus/Malus) und ein Jahrgangsausgleich ein. Grundlage des Bonus-/Malus-Verfahrens ist jeweils der Notendurchschnitt eines jeden Seminars. Aus dem Durch- schnitt aller Seminare wird der Landesdurchschnitt berechnet. Liegt nun ein Seminar unter diesem Schnitt, erhalten alle Lehreranwärter/-innen einen Bonus und umgekehrt.
Beim Jahrgangsausgleich wird der Landesschnitt aller Seminare mit dem Referenzjahrgang verglichen.

Nebentätigkeit

Die Ausübung von Nebentätigkeiten eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (§82-88a) geregelt. Eine Nebentätigkeit muss immer vor Aufnahme vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Lehreranwärter/- innen wird eine Nebentätigkeit in der Regel nicht genehmigt, da sie in einem besonderen Ausbildungsverhältnis stehen und ihre ganze Kraft auf dieses Ziel richten sollen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Seminarleiter bestätigt, dass durch die Nebentätigkeit die Ausbildung nicht beeinträchtigt wird. Mehr zum Nebentätigkeitsrecht findest du im VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch unter dem Stichwort „Nebentätigkeit – ein Überblick“

Reisekosten

Alle Reisen, die der/die Lehreranwärter/in im Zusammenhang mit der Seminarausbildung macht, sind Ausbildungsreisen. Dafür erhält der/die Lehreranwärter/in eine Reisekostenerstattung. Diese beinhaltet Tagegeld und Fahrtkosten bzw. Wegstreckenentschädigung. LA’s erhalten jedoch immer nur 50% von dem entstandenen Betrag.

Die Höhe des Tagesgeldes richtet sich nach der Dauer der Reise. Fahrten zum Dienstort (Ausbildungsschule) können nicht abgerechnet werden, ebenso Reisen innerhalb einer politischen Gemeinde. (Merke aber: Fahrten trotzdem notieren, da man sie in der Steuererklärung angeben kann!) Bei Ausbildungsreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Bus, Bahn) erhalten LA’s 50% des Fahrpreises. Im Reisekostenantrag ist der volle Betrag anzugeben. Die Fahr- karte muss dem Antrag nicht beigelegt werden. Wegstreckenentschädigung wird gewährt bei Verwendung eines Privatfahrzeugs zu Ausbildungsreisen. Um den vollen Betrag zu erhalten, muss ein triftiger Grund zur Verwendung des Privatfahrzeugs geltend gemacht werden. Gründe dafür sind:

  • keine regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittel
  • erhebliche Zeitersparnis
  • Mitführung umfangreichen Aktenmaterials oder Sonstiges

Steuertipps – Geld sparen

Am Anfang eines neuen Jahre solltest du nicht vergessen, den Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt einzureichen. In der Regel erhältst du danach einige Euro aus der Staatskasse wieder zurück. Bevor du deine Steuerkarte an das Landesamt für Besoldung und Versorgung schickst, versehe diese mit einem großen R. Dann erhältst du die Jahressteuerabrechnung vom Landesamt (LBV) unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres wieder zurück. Antragsformulare für den Lohnsteuerjahresausgleich erhältst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs kann dir ein Computerprogramm viel Arbeit abnehmen. Auch kannst du über den VBE-Wirtschaftsservice das VBE-Steuer-Info bestellen.

Was kannst du alles von der Steuer absetzen?

  • alle Dienstfahrten, für die es keine Fahrkostenerstattung gab, oder den Unterschiedbeitrag zwischen erhaltener Fahrkostenerstattung und dem steuerlich absetzbaren Betrag
  • Mitgliedsbeiträge an den VBE
  • Beiträge an Parteien
  • Spenden an anerkannte wohltätige Vereine
  • Arbeitsmittel für die Schule (jedes Buch, jede Kopie, Stifte, Aktentasche usw.)
  • Bausparbeiträge (sofern keine Prämie beantragt)
  • Lebensversicherungen
  • Riesterrente
  • Kfz-Versicherung (ohne Kaskobeiträge)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • KfZ-Schäden (sofern bescheinigter Dienstunfall)

Steuerberatungskosten
Mehr zur Lohnsteuererklärung kannst du als VBE-Mitglied vom VBE erfahren.

Unfall

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Unfall, so ist der Unfall auf einem besonderen Formblatt (Nr. 830/81) auf den Dienstweg dem Regierungspräsidium zu melden, wenn

  1. der Unfall in Zusammenhang mit dem Dienst steht (in der Schule, im Seminar, auf dem Weg von und zur Schule bzw. Seminar) oder
  2. ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Hilfen für die Unterrichtsvorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist der halbe Unterricht. Da die Lehrbefähigung bei der 2. Dienstprüfung großes Gewicht hat, bieten der VBE eine Reihe von Unterrichtshilfen an wie z. B. die Praxishelfer, Studienhelfer und Seminarhelfer.

Änderung der persönlichen Verhältnisse

Wenn du umziehst, ein anderes Konto eröffnest, heiratest, ein Kind bekommst usw., solltest du dies mit dem Formblatt „Änderung der persönlichen Verhältnisse“ auf dem Dienstweg mitteilen. Das Formblatt ist bei der Schulleitung oder den Internetseiten der jeweiligen Regierungspräsidien erhältlich.

Vorschuss in besonderen Fällen

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Eheschließung) kannst du einen Gehaltsvorschuss erhalten. Bedingung ist allerdings, dass der Vorschuss bis zum Ablauf der Ausbildungszeit getilgt werden kann. Der formlose Antrag wird auf dem Dienstweg eingereicht.

Vermögenswirksame Anlage der Bezüge

Ein Antrag auf vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge ist auch für Beamte auf Widerruf (Anwärter) möglich. Die Formulare sind bei der Schulleitung oder dem Sekretariat erhältlich. Die Anlage ist möglich für Bausparverträge, Lebensversicherungen, Sparverträge, Bau/Erwerb/Entschuldung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung und Kapitalbeteiligung.

Wohngeld

Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss bezahlt.

Wohngeld für Mieten und Eigentum Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Rechtsanspruch

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Voraussetzungen

Ob du Wohngeld in Anspruch nehmen kannst und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt ab von

  • der Zahl der zu deinem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens – die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ein Antrag muss sein

Wohngeld kannst du nur erhalten, wenn du einen Antrag stellst und die Voraussetzungen nachweist. Das Antragsformular erhältst du bei der örtlichen    Wohngeldstelle    der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Auf einen (förmlichen) Wohngeldantrag hin muss die für dich zuständige Behörde dir einen schriftlichen Bescheid erteilen. Wenn du Fragen hast, wende dich an die örtliche Wohngeldstelle.

Wann?

Wichtig ist der Termin der Antragsstellung. Wohngeld wird nämlich in der Regel erst vom Beginn des Monats gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Wie lange?

Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch über- oder unterschritten werden. Wenn du nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen willst, musst du es erneut beantragen. Stelle aber den Wieder- holungsantrag möglichst etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. So kannst du vermeiden, dass die laufende Wohngeldzahlung unterbrochen wird.

Ekkehard Gabriel