„Alles was Recht ist – Arbeitsrechtliche Herausforderungen für die Kita-Leitung“ (ausgebucht)

09:30 - 17:00 Uhr GENO-Haus, Sitzungssaal 11. OG, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart alle VBE Mitglieder, auch für Nichtmitglieder, Erzieher/innen Landesweit

Beschreibung

Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.

Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind für die Kita-Leitung eine echte Herausforderung. Neben dem Faktor „dafür muss ich mir Zeit nehmen, das ist wichtig!“ ist vor allem die Frage nach dem Wissen um den richtigen Umgang mit diesen Fragen – auch wenn man kein Jurist ist – entscheidend. Das Seminar stellt vier Schwerpunkte der täglichen Kita-Praxis vor, erläutert verständlich die rechtlichen Hintergründe und informiert über die aktuelle Rechtsprechung.

  1. Krankheit am Arbeitsplatz
  • Was sind die Ursachen für Erkrankungen am Arbeitsplatz Kita?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen gibt es (Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung usw.)?
  • Der richtige Umgang mit dem erkrankten Arbeitnehmer
  • Wann ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) notwendig und wie wird es sinnvoll und rechtssicher durchgeführt?
  • Wenn alles nicht mehr hilft – die Kündigung wegen Krankheit
  1. Aktuelle Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung
  • Es werden wichtige Entscheidungen im Rechtszusammenhang vorgestellt und erläutert, die im Kita-Alltag unbedingt zu beachten sind.
  1. Der Umgang mit schwierigen MitarbeiterInnen – eine Herausforderung für die Kita-Leitung
  • Kritikgespräche richtig und rechtssicher führen
  • Ermahnung – Abmahnung – Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigungsgründe in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
  1. Mutterschutz und Elternzeit – was ist zu beachten?
  • Grundsätzliches und aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

Referent:

Joachim Schwede, Rechtsanwalt in Aichach, ist Autor diverser Publikationen zum Kita-Recht, Referent u.a. auf dem Deutschen Kita-Leitungskongress und beim Deutschen Studentenwerk, Mitglied des Fachbeirats der Zeitschrift „Kita aktuell Recht“ sowie juristischer Fachredakteur. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Arbeits- und Sozialrecht, im Arbeitsschutzrecht sowie im Kita-Recht.

Anmeldung / Information

Bitte beachten Sie die aktuelle Corona-Verordnung:

Aufgrund der neuen Corona- Verordnung gilt aktuell weiterhin die 3G-Pflicht als Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen. Das heißt Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen.

Für Personen, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests.

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt 39,00 € für VBE-Mitglieder und 89,00 € für Nichtmitglieder. Für Teilnehmerinnen & Teilnehmer im Studium, Vorbereitungsdienst oder in der Ausbildung beträgt die Teilnahmegebühr 20,00 € für VBE-Mitglieder und 45,00 € für Nichtmitglieder (inkl. Begrüßungskaffee, Mittagsimbiss, Pausen- und Tagungsgetränke sowie Informationsmaterialien und Tagungsunterlagen).

Anmeldung und Anmeldeschluss:

Bitte melden Sie sich bis spätestens 03. März 2022 über den Anmeldebutton auf unserer Homepage an und warten Sie eine Rückmeldung ab. Sobald Sie zur Fortbildung zugelassen sind, überweisen Sie die Teilnahmegebühr auf das folgende Konto: VBE Wirtschaftsservice GmbH, Kreissparkasse Waiblingen, IBAN: DE57 6025 0010 0001 0104 53, BIC: SOLADES1WBN, Verwendungszweck: „Name der Veranstaltung + Name Teilnehmer/-in“.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst verbindlich zur Fortbildung angemeldet sind, wenn Sie sich über den Anmeldebutton zur Veranstaltung angemeldet haben und der Betrag auf unser Konto überwiesen wurde. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Sollten Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die Teilnahmegebühr – auch im Krankheitsfall – nur bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückerstatten können (Posteingang).

Es gelten die aktuellen Coronabestimmungen des GENO-Hauses. Bitte informieren Sie sich vor der Anreise über die aktuellen Bestimmungen am Veranstaltungsort/Tagungshotel. Sollte die Veranstaltung aufgrund sich ändernder Coronaregeln nicht stattfinden können, erhalten Sie bereits gezahlte Teilnahmeentgelte selbstverständlich zurück.