Ein Tag in Wolfach

09:30 Uhr Landesbezirk Südbaden Wolfach alle VBE Mitglieder, auch für Nichtmitglieder Südbaden

Beschreibung

An diesem Tag in Oberwolfach und Wolfach besichtigen wir die Silbererzgrube „Wenzel“, lassen es uns beim gemeinsamen Mittagessen gut gehen, und lernen nachmittags mit „unserem“ Peter Bojczuk viele Facetten des Ortes kennen.

09.30 Uhr Ankommen und Begrüßung am Bahnhof Wolfach (ZOB) Ortenau Formalitäten
10.00 Uhr ÖPNV-Reisende werden auf die Autos zum Mitfahren verteilt. Fahrt zur Grube „Wenzel“ in Oberwolfach
10.30 Uhr Entdecker-Tour in der Grube „Wenzel“ (bedeutende Silbergrube)
Grubenausrüstung (incl. Stiefel) wird gestellt. Die „Entdecker“ sollten trittfest und platzangstfrei sein.
Nach dem gemeinsamen Stiefelputzen geht es weiter per Auto nach 12.30 Uhr Wolfach (Edeka-Parkplatz) Von dort 500 m Spaziergang zum Mittagessen im Restaurant Fortuna
14.00 Uhr Wolfach Fürstenberg – Flößer – Fasnet – Filberminen  Kollege Peter Bojczuk (Bild oben –r.- neben Josef Klein) stellt uns „seine“ vielfältige Stadt vor (ca. 1,5 Std.)
15.30 Uhr offizielles Ende (gemütliche Einkehr facultativ möglich) Spaziergang zum Edeka-Parkplatz

Anmeldung / Information

VBE-unterstützter Unkostenbeitrag für die zwei Führungen:
15 EUR p. P. für Nichtmitglieder VBE-Mitglieder plus ein Partner: je 10 EUR p. P.

Eine Anmeldung per E-Mail bis spätestens 20. September 2023 ist verbindlich. Anmeldungen bitte ausschließlich an Marianne.Markwardt@vbe-bw.de.
Die Plätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben (die Schnellsten sind dabei). Der gesamte Vorab-Informations-Verkehr erfolgt über E-Mail. Deshalb sollten Sie Ihr e-Mail-Konto Adresse auch regelmäßig abrufen.
Geltungsbereich: Die Einladung gilt für das jeweilige VBE-Mitglied und seinen Partner/seiner Partnerin. Weitere bildungshungrige Interessenten sind willkommen. Das Angebot ist nicht auf Südbaden begrenzt. Mit der E-Mail Anmeldung verpflichtet sich der/die Anmeldende zur Zahlung obigen Unkosten-Preises. Dies auch dann, wenn die Reise aus persönlichen Gründen versäumt wird. Ausnahme: belegbare höhere Gewalt oder übergesetzlicher Notstand. Absagen sind bis 19. September 2023 folgenlos möglich