Viele Lehrkräfte an unseren Grundschulen/Schulen betrifft folgender Sachverhalt. Es geht um die zunehmend herausfordernde Beziehung zwischen Schule und Elternhaus, insbesondere im Hinblick auf die Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler. Immer wieder haben wir an unserer Schule Probleme damit, dass sich Eltern in Erziehungsfragen zurücknehmen und die Verantwortung hierfür ausschließlich auf die Grundschule/Schule abwälzen. Diese Situation führt oft zu Spannungen und Missverständnissen, die das Lernen und die Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.
Ich habe deshalb folgende Fragen:
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da die Elterngespräche an unserer Schule anstehen und ich mir von Ihnen hilfreiche Hinweise erhoffe.
Die von Ihnen aufgezeigte Problemlage stellt zunehmend Lehrkräfte und Schulleitungen vor Schwierigkeiten. Die Tendenz, Schule als Reparaturwerkstatt der Gesellschaft zu sehen und zu vereinnahmen, nimmt stetig zu. Gerne versuche ich, Ihnen – wie gewünscht – einige hilfreiche Hinweise zu geben.
Ich nenne hier beispielhaft den § 55 des Schulgesetzes, welcher den gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrag festlegt. Dieser Paragraf macht deutlich, dass Schule und Elternhaus gemeinsam verantwortlich sind für die Erziehung und Bildung. Es ist von großer Bedeutung, dass Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zusammenarbeiten und möglichst an einem Strang ziehen, also gemeinsam den Erziehungsauftrag wahrnehmen. Darüber hinaus sind die Rechte und Pflichten von Lehrkräften und Eltern in weiteren Paragrafen und Erlassbestimmungen verankert. Diese umfassen unter anderem die Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung des Schulwesens und die Verpflichtung der Lehrkräfte, Eltern in angemessener Weise über den Lernprozess ihrer Kinder zu informieren.
Wenn unterschiedliche Auffassungen aufeinandertreffen, ist es wichtig, die Gespräche konstruktiv und respektvoll anzugehen.
Vorbereitung: Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Punkte Ihnen wichtig sind. Bereiten Sie konkrete Beispiele vor, um Ihre Argumente zu untermauern. Achten Sie darauf, die Perspektive der Eltern zu verstehen und anzuerkennen.
Offene Kommunikation: Beginnen Sie das Gespräch mit einer positiven Note. Zeigen Sie Interesse an der Meinung der Eltern und hören Sie aktiv zu. Fragen Sie nach, um Missverständnisse zu klären und Meinungsverschiedenheiten zu verstehen.
Gemeinsame Ziele: Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten das gemeinsame Ziel im Blick haben – das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes.
Erarbeiten Sie gemeinsam Lösungen: Sammeln Sie gemeinsam Vorschläge, wie die Erziehung im Sinne des Kindes verbessert werden kann. Ein kooperativer Ansatz fördert das Gefühl der Mitverantwortung aller Beteiligten.
Derartige Gespräche gehe ich persönlich meist sehr fragenorientiert an und habe gute Erfahrungen damit gemacht. Anbei einige Beispiele: Wie geht es Ihnen? Wie läuft es zuhause? Was läuft gut? Was läuft nicht so gut?
Oder ganz konkret: Gibt es Probleme bei der Hausaufgabenerstellung? Gibt es Schwierigkeiten beim Lernen auf eine Klassenarbeit? Was erzählt … über die Schule? Wie schätzen Sie folgende Verhaltensweisen/ folgende Aussagen ein (Beispiele nennen)? Woran könnte das herausfordernde Verhalten liegen? Möchten Sie, dass sich etwas verändert? Was können wir gemeinsam tun? Was braucht es dafür? Wie können wir uns gegenseitig unterstützen? Meist beziehe ich die Schülerin/den Schüler in solche Gespräche mit ein: Du bist uns wichtig. Wir möchten uns heute darüber unterhalten … Wie schätzt du die Situation ein? Was brauchst du? Wie können wir dir helfen? …
Halten Sie die Eltern über alle relevanten Themen im Schulalltag auf dem Laufenden und fördern Sie den Dialog. Dienlich könnten kurze Telefongespräche, Informationen über eine Schul-App, per E-Mail oder über das HA-Heft sein. Etablieren Sie eine Kultur, in der Feedback willkommen ist. Geben Sie den Eltern die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern, und zeigen Sie, dass deren Rückmeldungen wichtig sind. Überlegen Sie, ob ein Erziehungsvertrag Ihnen dabei helfen könnte, klare Richtlinien für das Verhalten in der Schule und zu Hause aufzustellen. Dies kann Missverständnisse vermeiden und die Zusammenarbeit fördern. In diesem können die gemeinsam getragenen Werte und Regeln dokumentiert werden. Der Vertrag wird von den Eltern, der Schülerin/dem Schüler und den Lehrkräften/der Lehrkraft unterschrieben und trägt dazu bei, eine klare und verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen.
Ein Erziehungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern, die alle drei Parteien unterzeichnen. Idealerweise erfolgt dies im Rahmen eines Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächs. Die Unterschriften schaffen eine höhere Verbindlichkeit, als dies durch mündliche Absprachen möglich wäre. Die Inhalte des Erziehungsvertrags sollten wechselseitig für alle Beteiligten gelten. Unabhängig von der gewählten äußeren Form des Erziehungsvertrags sollten folgende Kriterien gelten:
1. Zeitliche Festlegung des Vertrags: Der Vertrag sollte einen klaren Zeitrahmen haben.
2. Verständlichkeit: Die Inhalte müssen für alle Beteiligten verständlich und auf das gesamte Schulleben bezogen sein.
3. Realistische Erwartungen: Die formulierten Erwartungen müssen umsetzbar und praxisnah sein.
4. Umfang: Der Vertrag sollte in einem möglichst geringen Umfang gehalten werden, um die Akzeptanz zu fördern.
Ich bin der Überzeugung, dass ein solcher Erziehungsvertrag nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften verbessert, sondern auch maßgeblich dazu beiträgt, das Schulleben für die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler positiver zu gestalten. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die anstehenden Elterngespräche und hoffe, Sie zumindest ein klein wenig unterstützt zu haben.