Südbaden
Schwerbehindertenvertretung
01.07.2026

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§176 ff. SGB IX)

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§176 ff. SGB IX):
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist ein zentrales Element zur Förderung von Inklusion und Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter im Schulbereich. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in § 176 ff. SGB IX. Sie unterstützt betroffene Lehrkräfte, vertritt deren Interessen und wirkt in personellen sowie organisatorischen Entscheidungen mit.

Die SBV ist auf mehreren Ebenen organisiert:

  • Örtliche Vertrauenspersonen (ÖVP) an den staatlichen Schulämtern beraten und begleiten schwerbehinderte Lehrkräfte im Schulalltag. Sie wirken bei Auswahlverfahren mit, nehmen auf Wunsch am jährlichen Teilhabegespräch teil und unterstützen bei Versetzungen, Abordnungen sowie während Rekonvaleszenzphasen.
  • Bezirksschwerbehindertenvertrauenspersonen (BVP) an den Regierungspräsidien sind in übergeordnete Personalmaßnahmen eingebunden, etwa bei Altersteilzeit, Teilzeitregelungen oder Fragen der Dienstfähigkeit. Zudem wirken sie bei Versetzungen in den Ruhestand, Gleichstellungsverfahren sowie bei Anträgen auf behinderungsbedingte Ausstattung bis 5.000 Euro mit.
  • Hauptvertrauenspersonen (HVP) beim Kultusministerium sind an grundsätzlichen und landesweiten Verfahren beteiligt, z. B. Gesetzgebungsverfahren, Lehrereinstellungen, Ländertausch sowie der Entwicklung von Inklusionsvereinbarungen. Auch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und bei Ausstattungsvorhaben über 5.000 Euro wirken sie mit.

Wahl und Organisation (§ 177 SGB IX)
Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten Beschäftigten ab einem GdB von 50 und Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40, sofern sie offiziell durch die Bundesagentur für Arbeit gleichgestellt sind. Wählbar sind grundsätzlich alle Beschäftigten mit ausreichender Betriebszugehörigkeit, die auch für den Personalrat wählbar sind. Die Wahl erfolgt alle vier Jahre (Oktober–November) geheim und unmittelbar. Neben der Vertrauensperson wird mindestens eine Stellvertretung bestimmt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Aufgaben und Rechte (§ 178 SGB IX)
Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und vertritt ihre Interessen. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Tarifverträge und Vereinbarungen zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter
  • Initiierung von Maßnahmen zur Förderung und Prävention
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie Vermittlung gegenüber dem Arbeitgeber
  • Unterstützung bei Anträgen, z. B. zur Feststellung einer Behinderung oder Gleichstellung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die SBV in allen für sie relevanten Angelegenheiten frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Ohne ihre Beteiligung ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte bei Bewerbungsverfahren, einschließlich Einsicht in Unterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.

Weitere Rechte umfassen:

  • Teilnahme an Sitzungen des Personalrats und anderer Gremien mit beratender Stimme
  • Einbringen von Themen auf die Tagesordnung
  • Durchführung mindestens einer jährlichen Versammlung schwerbehinderter Beschäftigter
  • Teilnahme an Personalversammlungen mit Rederecht

Die SBV unterliegt der Schweigepflicht und handelt stets im Interesse der betroffenen Beschäftigten. Insgesamt leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Lehrkräfte.

Autoren: Nadine und Benjamin Possinger

Die Wahl der Vertrauenspersonen sowie ihrer Stellvertretungen an den Staatlichen Schulämtern in Baden-Württemberg findet im Oktober bzw. November 2026 statt.

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Nadine_Possinger_B_02

Geschäftsführerin Landesbezirk Südbaden
Landesreferatsleitung Schwerbehinderte Baden-Württemberg
Vorsitzende Kreisverband Freiburg

Nadine Possinger

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Referat Schwerbehinderte und Gleichgestellte Südbaden
Referat Arbeitnehmer / Angestellte Landesbezirk Südbaden

Benjamin Possinger

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