06.08.2026

Skandal am Landesmedienzentrum wirkt sich auf Stadt- und Kreismedienzentren aus – mit Folgen für Schulen und Lehrkräfte

Ende des Landesmedienzentrums ist beschlossen

Sie haben sicherlich aus der Presse erfahren, was der Landesrechnungshof bei der Untersuchung des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg (LMZ BW) festgestellt hat. Das LMZ BW ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Kultus Baden- Württemberg.

Die Ergebnisse des Landesrechnungshofes machte eine Reaktion seitens des Kultusministeriums notwendig. Jetzt wäre es viel zu einfach gewesen, nur das LMZ BW abzuwickeln – dies soll bis Ende 2028 erfolgen. Die Folgen für deren Mitarbeiter sind erschreckend. Mitarbeiter werden entlassen und beschäftigte Lehrkräfte müssen wieder zurück in die Schulen, meistens nicht einmal mehr an ihre Stammschule, viele müssen an anderer Stelle neu anfangen. Die Abwicklung reißt darüber hinaus die kommunalen Medienzentren mit, doch dazu später mehr.

Am bekanntesten ist das LMZ BW durch SESAM, dem Portal für Lehrfilme, auf die jede Lehrkraft unseres Bundeslandes kostenlos zugreifen und für den Unterricht nutzen kann. Auch die Regioberater (früher Medienpädagogischer und Schulnetzberater) sind vom LMZ BW beauftragt. Viele kennen auch die PaedML, eine pädagogische Netzwerklösung die dort entstand und weiterentwickelt wird.

Diese Aufgaben müssen bis Ende 2028 von Anderen übernommen werden. Der Plan des Kultusministeriums sieht folgendermaßen aus:

Bild: Präsentation Kultusministerium (Herr Schaub) im Juli 2026 bei der Information des Landkreistages über die Ergebnisse des Landsesrechnungshofes

Die aktuelle Planung bedeutet in erster Linie, dass die Berater, Sesam und die PaedMl erhalten bleiben, wenn auch unter anderer Federführung.

Auswirkungen auf Stadt- und Kreismedienzentren

Basis des LMZ BW und der Stadt- und Kreismedienzentren ist das Medienzentrengesetz (MedienZG) aus dem Jahre 2001 und zuletzt 2010 geändert. In diesem ist neben den o.g. Aufgaben auch festgelegt, dass jeder Landkreis im Baden-Württemberg ein Medienzentrum einrichten MUSS. Es ist also eine Pflichtaufgabe und genau deswegen gibt es die Medienzentren. Die nun geplante Verteilung auf das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) als Landesoberbehörde des Kultusministeriums und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist eine Empfehlung des Rechnungshofes aus der Prüfung heraus. Ergänzend strebt das Kultusministerium eine Änderung des Medienzentrengesetzes an, die u. a. Medienzentren zu einer freiwilligen Aufgabe macht. Bei der derzeitigen Finanzlage der Landkreise steht zu befürchten, dass viele Medienzentren an den Landkreisen nicht weitergeführt werden.

Warum der Erhalt der Medienzentren unverzichtbar ist

Für die Lehrkräfte wären die Folgen einer Schließung der Stadt- und Kreismedienzentren gravierend: keine Berater vor Ort, keine örtlichen Fortbildungen am KMZ, keine pädagogische Beratung oder Mitgestaltung von pädagogischen Tagen mehr, sondern nur noch durch das ZSL, soweit zeitlich für diese Lehrkräfte möglich. Die meist individualisierte und qualitativ hochwertige Fortbildung an den Schulen, wird wohl ersatzlos gestrichen werden. Der Geräteverleih wird für Schulen nur noch eingeschränkt und für Vereine kaum noch möglich sein. Einige Medienzentren kooperierten zuletzt zunehmend auch mit Kindertageseinrichtungen, bildeten die Mitarbeitenden kostenlos fort und stellten Geräte wie iPads oder andere Medien zur Verfügung. Dieser Bereich wird durch das ZSL nicht abgedeckt und damit auch der Start in die Medienbildung bereits vor Schuleintritt hinfällig. Dieser Umstand ist untragbar.

Folgen wird es auch für SESAM, dem Medienportal für Lehrkräfte, geben. Die meisten Medien wurden bisher durch die Landkreise bzw. über das Budget der Stadt- und Kreismedienzentren beschafft. Es stellt sich die Frage, ob und wie diese Mittel künftig durch das Land zur Verfügung gestellt werden und wer oder welches Gremium entscheidet, welche Filme angeschafft werden sollen.

Für viele Lehrkräfte werde auch bei Taskcards, Tutory u. ä. Einschränkungen deutlich. Die Lizenzen wurden meist durch die Medienzentren kostenfrei oder durch Übernahme der Kosten zur Verfügung gestellt. Der Fortbestand ist nicht zugesichert, da dies dann auch eine freiwillige Aufgabe wäre. Damit würden zentrale Bestandteile für die Unterrichtsgestaltung wegfallen.

Wir kämpfen mit allen unsere Möglichkeiten für den Erhalt der Medienzentren. Das LMZ BW feierte dieses Jahr sein 100 Jähriges Bestehen.

Selbst wenn das LMZ BW nicht mehr zu retten sein wird, müssen wir uns für die Schulen, Lernenden und Lehrkräfte mit aller Kraft für den Erhalt der Medienzentren einsetzen.

Markus Faulhaber, stellv. Kreisvorsitzender des KV Böblingen und Leitung Kreismedienzentrum Böblingen.

 

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Stellvertretender Vorsitzender Kreisverband Böblingen

Markus Faulhaber